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VDI 2047 Rückkühlwerke (VDI-Kühlturmregeln)

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Betreibende stehen in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinienreihe VDI 2047 gibt Betreibenden Hinweise zum hygienegerechten Betrieb und legt Randbedingungen und Inhalte geeigneter Schulungen fest, um das erforderliche Personal für den Betrieb zu qualifizieren. Eine Qualifizierung nach VDI-MT 2047 Blatt 4 ist freiwillig, versetzt die Teilnehmenden aber in die Lage, eine Verdunstungskühlanlage gemäß den aktuellen Bestimmungen zu planen, zu errichten, zu betreiben und instand zu halten.

Die Richtlinien der Reihe gelten für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

Risiken beim Betrieb von Verdunstungskühlanlagen

Verdunstungskühlanlagen, wie sie in großer Zahl verwendet werden, um überschüssige Wärme aus Prozessen jeglicher Art abzuführen, sind mögliche Quellen von Legionelleninfektionen, wie sie etwa 2010 in Ulm und 2013 in Warstein auftraten. Die Zahl der in Deutschland installierten Verdunstungskühlanlagen ist unbekannt, doch ist davon auszugehen, dass eine große Anzahl von Anlagen aller möglichen Größen in Deutschland betrieben werden – gerade auch in dicht besiedelten Gebieten.

Im August 2017 trat die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) in Kraft. Betreibende von Verdunstungskühlanlagen haben nach der 42. BImSchV bestimmte Pflichten:

  • Die Anlage ist bei der zuständigen Überwachungsbehörde zu melden (siehe www.kavka.bund.de).
  • Betreibende sind aufgrund des von den Anlagen ausgehenden Risikos in besonderem Maße verpflichtet Sorge zu tragen, dass nur geeignet qualifiziertes Personal (z. B. nach VDI 2047) zum Betrieb der Anlagen eingesetzt wird. Der VDI schafft hier die Grundlage zum Nachweis der geeigneten Qualifikation in Form von qualitätsgesicherten Partnerschulungen.

Wichtiger Hinweis an Schulungsteilnehmende

Durch VDI-Schulungspartnerschaften und die damit einhergehenden Qualitätsmaßnahmen sorgt der VDI dafür, dass Schulungsteilnehmende die Schulungsinhalte gemäß den Vorgaben der Richtlinie VDI-MT 2047 Blatt 4 vermittelt bekommen.

Am Markt gibt es Anbieter von Schulungen zu Rückkühlwerken, die „Schulungen nach VDI 2047“ anbieten, ohne Schulungspartner des VDI zu sein. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese keiner Qualitätskontrolle des VDI unterliegen und die Vorgaben der VDI-MT 2047 Blatt 4 nicht erfüllen. Teilnehmende dieser Schulungen erhalten keine VDI-Urkunde.

Unsere offiziellen Schulungspartner finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Schulungen nach VDI-MT 2047 Blatt 4

Personen, die durch ihre Beteiligung an Planung, Errichtung, Betrieb oder Instandhaltung von Verdunstungskühlanlagen für deren hygienisch einwandfreien Betrieb sorgen oder die mit der betriebsinternen Kontrolle solcher Anlagen betraut sind.

Sie sollten über technisches Hintergrundwissen zu Verdunstungskühlanlagen verfügen, das als Basisanforderung für das Verständnis der Schulungsinhalte erforderlich ist.

Eine Qualifizierung nach VDI 2047 ist freiwillig, versetzt Sie jedoch in die Lage, eine Verdunstungskühlanlage gemäß den aktuellen Bestimmungen zu planen, zu errichten, zu betreiben und instand zu halten.

  • Einführung in die VDI 2047 Blatt 2
    • Aufbau und Funktionsprinzipien von Verdunstungskühlanlagen
    • relevante hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen
  • relevante Grundlagen der Mikrobiologie, insbesondere Vorkommen und Risiken durch Legionellen, medizinische Aspekte, u. a. VDI 4250 Blatt 2
  • relevante Grundlagen der Wasserchemie sowie von Korrosionsvorgängen
  • Überwachung von Anlagen
    • Kontrolle chemischer und physikalischer Kenngrößen
    • Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme
    • Kontrolle des Einsatzes von Bioziden
  • Instandhaltung von Anlagen einschließlich Reinigung und Desinfektion
  • Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere technische Regeln
    • 42. BlmSchV
    • Verkehrssicherungspflicht
    • Arbeitsschutzgesetz
    • Biostoffverordnung
    • Gefahrstoffverordnung
  • Erfahrungsaustausch, Diskussion, schriftliche Abschlussprüfung

Voraussetzungen:

Referentinnen/Referenten bei einer VDI-Partnerschulung nach VDI-MT 2047 Blatt 4 können werden:

  • VDI-geprüfte Fachingenieurinnen/Fachingenieure RLQ mit gültigem Zertifikat, Nachweis einer bestandenen Prüfung nach einer Schulung der Kategorie A nach VDI/DVGW 6023 und mindestens 5-jähriger Berufserfahrung innerhalb der letzten 10 Jahre bei der Inspektion von Verdunstungskühlanlagen
  • Absolventinnen/Absolventen, die die untenstehenden Voraussetzungen erfüllen und an einer Schulung nach VDI 2047 Blatt 2 oder nach VDI-MT 2047 Blatt 4 bei einem VDI-Schulungspartner teilgenommen haben sowie die abschließende Prüfung bestanden haben

Voraussetzungen für eine Referententätigkeit nach VDI-MT 2047 Blatt 4 bei VDI-Partnerschulungen:

Referentin/Referent Technik

  • Nachweis eines abgeschlossenen einschlägigen technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums, einer einschlägigen Meisterprüfung oder einer einschlägigen Prüfung zum staatlich geprüften Techniker
  • Mindestens 5-jährige Berufserfahrung innerhalb der letzten 10 Jahre im Bereich wasserführender Anlagen, Kenntnisse über Wasserhygiene sowie Korrosionsvorgänge und -ursachen bei wasserberührten Teilen

Referentin/Referent Hygiene/Mikrobiologie:

  • Nachweis eines abgeschlossenen naturwissenschaftlichen oder medizinischen Studiums oder vergleichbare Qualifikation
  • Vertiefte Kenntnisse über Mikrobiologie und Hygiene im einschlägigen technischen Bereich
  • Mindestens 5-jährige Berufserfahrung innerhalb der letzten 10 Jahre im Bereich Wasserhygiene (Mikrobiologie) 

Sachkundenachweis

Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde kann mit folgenden Unterlagen geführt werden:

  1. Studienzeugnisse/Diplomurkunden
  2. Arbeitszeugnisse und Beschäftigungsnachweise
  3. VDI-Urkunde über erfolgreiche Teilnahme an einer VDI-Partnerschulung zur VDI 2047 Blatt 2 oder VDI-MT 2047 Blatt 4
  4. Arbeitgeberbescheinigung oder Eigenerklärung 

Die Referentenunterlagen zur Prüfung können ausschließlich über einen VDI-Schulungspartner eingereicht werden. 

Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Juni 2025 für die Zulassung und Verwaltung der Referentinnen und Referenten Gebühren anfallen.

VDI-Schulungspartnerschaft

Die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (VDI-GBG) bietet interessierten Schulungsträgern eine VDI-Schulungspartnerschaft zur Qualitätssicherung an. Diese Schulungspartnerschaft basiert auf einem Vertrag zwischen dem Schulungsträger und der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. 

Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass bei Partnerschulungen ausschließlich Referentinnen und Referenten eingesetzt werden, die die Anforderungen nach VDI 2047 Blatt 4 erfüllen. Das bedeutet konkret, dass die Referentinnen und Referenten selbst an einer Schulung nach VDI 2047 teilgenommen haben. Eine Schulung wird in der Regel von zwei Referentinnen und Referenten durchgeführt, jeweils für die Teilgebiete Technik und Hygiene.

Voraussetzungen zum Abschluss eines Schulungspartnervertrags mit der VDI-GBG

Während die Anerkennung der Referentinnen und Referenten personenbezogen ist, basieren Partnerschulungen auf einem Schulungspartnervertrag zwischen dem Schulungsträger (der juristischen oder natürlichen Person, die die Schulungen verantwortlich veranstaltet) und der VDI-GBG. Eine Partnerschulung kann nur stattfinden, wenn der Schulungsträger über einen beiderseits unterschriebenen Schulungspartnervertrag verfügt und Referentinnen und Referenten mit jeweils einer gültigen Referentenbescheinigung (Technik und Hygiene) einsetzt. 

Ablauf bis zum Abschluss des Schulungspartnervertrags

Der Schulungspartner erhält einen personalisierten Vertragsentwurf von der VDI-GBG.
Der Schulungspartner schickt den einseitig unterschriebenen Vertrag an die Geschäftsstelle der VDI-GBG. Der Vertrag wird begleitet von:

  • der Benennung von mindestens zwei Referentinnen und Referenten (jeweils eine Person für Hygiene und eine für Technik) mit gültiger Urkunde
  • einem vollständigen Satz der für die Schulung vorgesehenen Folien bzw. Schulungsunterlagen (mit Ausnahme des Sonderdrucks der Richtlinie)
  • dem Prüfungsfragebogen

Die Geschäftsstelle der VDI-GBG prüft diese Unterlagen. Erfüllen die Unterlagen die Anforderungen, schickt die Geschäftsstelle den Vertrag – nunmehr beiderseits unterschrieben – zurück. Der Schulungsträger kann anschließend die VDI-Partnerschulungen veranstalten.
 

Anmerkung: Die Prüfung der Unterlagen erfolgt durch die Hauptgeschäftsstelle der VDI-GBG. Unvollständige Unterlagen werden nicht in der Geschäftsstelle der VDI-GBG abgelegt oder zwischengespeichert, sondern zur Entlastung zurückgeschickt (bei Papierunterlagen) oder gelöscht (bei elektronischer Einreichung). Bei einer Neueinreichung ist daher erneut ein vollständiger Satz Unterlagen erforderlich.

Bild: BAC

Kommentar zur VDI 2047

Einen detaillierten Kommentar zur VDI 2047 aus Sicht eines Praktikers finden Sie im Beuth-Kommentar zur Richtlinie.

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2047

Sie haben Fragen zur Richtlinienreihe VDI 2047? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Frage über unsere Internetseite zu stellen.

Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ hingegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person nicht ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

In Ihren Fragen geht es nicht um Inhalte der VDI 2047 Blatt 2, sondern um die Erfüllung der 42.BImSchV.
Die Antworten auf Ihre Fragen finden Sie im LAI-Auslegungsfragenkatalog unter den Fragen 4.1.5 / 4.1.6 / 4.1.12 und vor allem 4.1.15.

Antwort:

Ihrer Frage ist nicht klar zu entnehmen, welche Art Richtwerte Sie meinen. VDI 2047 Blatt 2 zielt ab auf einen hygienisch unbedenklichen Betrieb von Rückkühlwerken, bei denen das Risiko besteht, dass Aerosole in die Umgebung abgegeben werden. Die Parameter des Umlaufwassers müssen dazu überwacht werden, um die Bildung von Ablagerungen und Biofilm sowie die Vermehrung von Keimen im Umlaufwasser unter Kontrolle zu halten. VDI 6044 zielt rein auf Schadenverhütung ab. Die für eine Anlage verträgliche Wasserbeschaffenheit hängt ab von den verbauten Werkstoffen und weiteren Parametern.
Zu beiden Richtlinien finden Sie weitere Informationen unter www.vdi.de/2047 bzw. www.vdi.de/6044. Schauen Sie sich gerne die Inhaltsverzeichnisse und Anwendungsbereiche an. Sie finden sie auf der Seite, die sich nach Anklicken einer Richtlinie in der tabellarischen Auflistung aller zur jeweiligen Reihe gehörigen Richtlinien öffnet.

Antwort:

Uns ist keine entsprechende Schulung bekannt. Die eintägige Schulung nach VDI-MT 2047 Blatt 4 hat in keiner Weise den Anspruch, Sie auf diese Aufgabe vorzubereiten. Vielmehr geht es dabei um die grundlegende Schulung von Personen für das Betreiben von Verdunstungskühlanlagen. Verschaffen Sie sich bitte bei der DAKKS einen umfassenden Überblick über die sehr tiefgreifenden Anforderungen im Zusammenhang mit der angestrebten Akkreditierung.

Antwort:

Sie finden Details zu allen vier Richtlinien in der Reihe VDI 2047 unter dem Link https://www.vdi.de/2047, unter dem Sie auch dieses FAQ gefunden haben. Klicken Sie dazu auf die Kachel "VDI-Richtlinien", danach in der tabellarischen Auflistung auf das entsprechende Blatt. Auf der Detailseite ist immer, relativ weit unten, ein Link zum Inhaltsverzeichnis der Richtlinie. Aber nicht nur dazu, sondern auch der Anwendungsbereich ist dort einsehbar.

Im Telegrammstil:

Blatt 2 behandelt Verdunstungskühlanlagen bis 200 MW je Einheit - die meisten Anlagen.

Blatt 3 behandelt Kühltürme mit mehr als 200 MW je Einheit, eher bei Kraftwerkbetreibern zu finden. Die Anlagen verhalten sich aufgrund ihrer schieren Größe etwas anders hinsichtlich der Ausbeitung von Schwaden, und dadurch ist das Risiko anders zu bewerten.

Blatt 4 ist die Richtlinie zur Schulung. Sie beschreibt ganz grob, was man in der Schulung lernt und wie die Personen qualifiziert sein sollten, die Sie dort etwas lehren möchten.

Der VDI empfiehlt, die Schulung bei einem VDI-Schulungspartner zu absolvieren, da wir bei diesen durch vertragliche Verpflichtungen und Schulungskontrollen die Quqlität der Schulungen überwachen. Termine finden Sie unter der Kachel "Schulungstermine". Es gibt sowohl Präsenz- als auch Online-Schulungen, entsprechend auch Prüfungen vor Ort bzw. per Internet. Auf die Preisgestaltung der Schulungsanbietenden nehmen wir als VDI keinen Einfluss. (Ich glaube, das wäre auch kartellrechtlich problematisch.)

Antwort:

Beim Wiederanfahren (also keine Änderung der Anlage, nur Wiedereinschalten) sind die Anforderungen der 42.BImSchV zum Wiederanfahren einzuhalten. Hinsichtlich der Beprobungsintervalle ist dies jedoch kein Reset, der Betreiber bleibt auch nach dem Wiederanfahren im monatlichen Intervall (Es gab ja höhere Belastungen.) und kommt erst nach 3 x < PW 1 wieder ins 3-Monats-Intervall.

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Ihre Ansprechpartnerin zu Richtlinien-Schulungen

Portraitfoto Manuela Schuhmann, Ansprechpartnerin Richtlinien Schulungen
Manuela Schuhmann

Ihr Ansprechpartner zur VDI 2047

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein