FAQ zur VDI-Mitgliedschaft
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Wie funktioniert der Login?
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Persönliche VDI-Mitglieder können sich mit Ihrer VDI-Mitgliedsnummer und einem persönlichen Passwort einloggen. Hierzu müssen Sie sich einmalig im System registrieren.
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
VDI-Mitgliedsausweis und Kreditkarte in einem
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Eine für alles
Mit der VDI-PayIng Card und -StudyIng Card schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe - denn die Karten dienen gleichzeitig als offizieller Mitgliedsausweis des VDI. Das schafft Platz in der Brieftasche.
Ansprechpartner: Kreditkartenansprechpartner
Kein Auslandseinsatzentgelt für Euro-Umsätze
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Weltweit auf Euro-Kurs
Ganz gleich in welcher Währung Sie mit der VDI-PayIng Card bezahlen: Alle Ausgaben werden Ihrem Kartenkonto in Euro belastet. Wenn Sie also das Hotel in Frankreich oder den vollen Tank in Österreich mit der VDI-PayIng Card begleichen, fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Damit wird Ihre Karte zum idealen Reisebegleiter - praktisch und sicher.
Ansprechpartner: Kreditkartenansprechpartner
Reise-Notfall-Service
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Zu Ihrer Sicherheit
Zum Leistungspaket Ihrer VDI-PayIng Card und -StudyIng Card gehört der Reise-Notfall-Service. Er hilft Ihnen beispielsweise bei verlorenen Reisedokumenten oder wenn Sie auf Reisen einen Rechtsbeistand benötigen. Außerdem bekommen Sie hier Informationen über Impfvorschriften, medizinische Versorgung, Wetter, Sprache und vieles mehr.
Ansprechpartner: Kreditkartenansprechpartner
Attraktive Guthabenverzinsung
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Ihr Geld - gut angelegt
Es geht auch anders herum: Wenn Sie möchten, können Sie Geld auch auf Ihr Kartenkonto einzahlen - und attraktive Zinsen kassieren, die sich am Dreimonatswert des europäischen Bankenzinssatzes Euribor orientieren. Und das sind die garantierten Pluszinsen für Sie:
bis 10.000,- € Guthaben 70% des Dreimonats-Euribor-Satzes
ab 10.000,- € Guthaben 80% des Dreimonats-Euribor-Satzes
ab 25.000,- € Guthaben 85% des Dreimonats-Euribor-SatzesWenn Sie Geld auf Ihr Kreditkartenkonto einzahlen möchten, tätigen Sie einfach eine Überweisung auf das Konto: 2780311, BLZ 60050101 bei der BW Bank. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre vollständige Kreditkarten-Nummer im Verwendungszweck angeben.
Hinweis: mit der Karte getätigte Zahlungen führen zu einer entsprechenden Verringerung des eingezahlten Guthabens (denn das Kreditkartenkonto wird wie ein Girokonto geführt).
Ansprechpartner: Kreditkartenansprechpartner
Günstige Wechselkurse
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Geldwechsel? Lieber nicht!
Auch außerhalb des Euroraumes bringt die VDI-PayIng Card handfeste Vorteile gegenüber Bargeld. Denn Umsätze in einer anderen Währung als dem Euro werden nicht zum Bargeldkurs abgerechnet, sondern zum günstigeren EuroFX-Kurs zuzüglich 1%. Und beim Bezahlen in der Schweiz und in Schweden entfällt diese Zusatzgebühr sogar. Die Abrechnung bleibt dabei für Sie in jedem Falle fair und transparent: Alle Umrechnungskurse erscheinen separat auf Ihrer Monatsrechnung.
Ansprechpartner: Kreditkartenansprechpartner
Weltweit einsetzbar an über 30 Millionen VISA-Akzeptanzstellen
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Überall gern gesehen
Bequem und bargeldlos zahlen - bei über 30 Millionen VISA-Akzeptanzstellen auf der ganzen Welt. Überall dort, wo Sie das VISA-Symbol finden, sind Sie ein gern gesehener Kunde. Ob in Geschäften oder an Tankstellen, in Hotels oder Restaurants, bei Autovermietern oder Fluggesellschaften: Mit der VDI-PayIng Card oder -StudyIng Card sind Sie rund um den Globus flexibel und unabhängig.

Ansprechpartner: Kreditkartenansprechpartner
Zinsvorteile durch Monatsrechnung und 28 Tage Zahlungsziel
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Das rechnet sich: Zinsvorteile
Wenn Sie mit der VDI-PayIng Card bezahlen, läßt sich die BW Bank Zeit. Ihr Konto wird nicht sofort belastet, sondern erst Wochen später:
Sie bekommen einmal pro Monat eine Übersicht aller Ausgaben und behalten so jederzeit den Überblick. Per Lastschrift eingezogen wird die Gesamtsumme dann frühestens nach rund 28 Tagen von Ihrem Girokonto. Mit diesem langen Zahlungsziel entlasten Sie Ihr privates Budget oder den Firmenetat, wenn Sie die VDI-PayIng Card auf Geschäftsreisen einsetzen.
Ansprechpartner: Kreditkartenansprechpartner
Kostenlos - für VDI-Mitglieder kein Jahrespreis
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Anders als andere: kein Jahrespreis
Das macht die Entscheidung leicht: Für Sie als Mitglied des VDI ist die eigens geschaffene VDI-PayIng Card (VDI-StudyIng Card) kostenlos. Weder jetzt noch in Zukunft fällt ein Jahrespreis an.
Ansprechpartner: Kreditkartenansprechpartner
Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?
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Jahresbeitragssätze für persönliche Mitglieder
Mitgliedsbeitrag 120,00 EUR
Reduzierte Beiträge
- Studierende Mitglieder
28,00 EUR
- Pensionierte Mitglieder 60,00 EUR
- Doppelmitglieder 90,00 EUR
- Jungmitglieder bis 30 Jahre 60,00 EUR
- Jungmitglieder bis 33 Jahre 90,00 EUR
- Altmitglieder 40,00 EURBei der Neuaufnahme werden die Beiträge anteilig berechnet.
Der VDI-Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Er wird am 15.01. jeden Jahres im Voraus fällig. Lastschrift- und Kreditkartenzahler können auch Halbjahresbeiträge abbuchen lassen. Stellenlose bzw. Wehr- oder Zivildienst leistende Mitglieder können gegen Vorlage einer Bestätigung (Fotokopie) von der Beitragszahlung befreit werden. Bei Krankheit oder Notlage sind Beitragsstundungen oder Rabatte möglich. (Auf Antrag bei der VDI-Mitgliedsabteilung). Für die Aufnahme gelten bestimmte Bedingungen.
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Wann und an wen kommt die Beitragsrechnung?
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Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zum 15. Januar bzw. mit Erhalt der ersten Beitragsrechnung fällig. Soll der Beitrag von Dritten (z. B. der Firma) übernommen werden, genügt die Mitteilung der abweichenden Rechnungsanschrift (ggf. Bankverbindung).
Ermächtigung zum Lastschrifteinzug
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Ist eine Einzungsermächtigung möglich?
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Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zum 15. Januar fällig und kann auch bequem im Einzugsverfahren beglichen werden. Per Einzugermächtigung können auch Halbjahresbeiträge gezahlt werden. Die Abbuchungen erfolgen im Januar und im Juli. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Wie sind die Aufnahmebedingungen?
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Die Aufnahme als persönliches Mitglied ist nur bei vollständig ausgefülltem Aufnahmeantrag und Vorlage der erforderlichen Unterlagen möglich.
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Wer gilt als Ordentliches Mtiglied?
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Ingenieure und Naturwissenschaftler sowie Personen, die gemäß den deutschen Ingenieurgesetzen zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind.
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Wer gilt als studierendes Mitglied?
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Studierende an Universitäten, Hochschulen, Gesamthochschulen, Fachhochschulen, Berufsakademien oder Ingenieurschulen aller technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen.
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Wer gilt als pensioniertes Mitglied?
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Diese Mitgliedsart muss gesondert (formlos) beantragt werden. Voraussetzung ist das erreichte Rentenalter oder frühzeitige Pensionierung.
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Wer gilt als Altmitglied?
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Pensionierte Mitglieder mit mind. 25-jähriger Mitgliedschaft im VDI. Die Mitgliedsart muss gesondert (formlos) beantragt werden.
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Wer gilt als außerordentliches Mitglied?
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Personen, die an einer aktiven Mitarbeit im VDI interessiert sind, jedoch nicht die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen.
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Wer gilt als Jungmitglied?
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Ordentliche Mitglieder bis zum vollendeten 30. bzw. 33. Lebensjahr.
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Wie kann ich kündigen?
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Die persönliche Mitgliedschaft kann mit einer Frist von mind. 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Jede Kündigung wird schriftlich bestätigt.
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Wer kann VDI-Mitglied werden?
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Es gibt verschiedene Arten der Mitgliedschaft:
Ordentliche Mitglieder
Ingenieure und Naturwissenschaftler mit Abschluß an einer Universität, Hochschule, Gesamthochschule, Fachhochschule oder Ingenieurschule.
Personen aus dem Ausland müssen einen vergleichbaren Abschluß nachweisen.
Zu den ordentlichen Mitgliedern gehören auch die Jungmitglieder, pensionierten Mitglieder und Altmitglieder (reduzierte Beitragssätze).
Außerordentliche Mitglieder
Personen, die nicht die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen, aber an einer aktiven Mitarbeit im VDI interessiert sind.
Studentische Mitglieder
Studierende an Universitäten, Hochschulen, Gesamthochschulen, Fachhochschulen oder Ingenieurschulen aller technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen.
Firmen
Firmen können dem VDI als förderndes Mitglied beitreten.
Näheres zur Mitgliedschaft erfahren Sie unter
www.vdi.de/mitgliedschaft
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Was bedeutet "Visiting Membership"?
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Der VDI hat mit einigen ausländischen Ingenieurorganisationen ein Visiting Membership Abkommen vereinbart. Dieses Visiting Membership Abkommen sieht vor, dass VDI-Mitglieder bei einem Auslandsaufenthalt im Land der jeweiligen Partnerorganisation von dieser kostenlos die gleichen Rechte und Vergünstigungen erhalten, wie deren Mitglieder. Das Visiting Membership Abkommen unterliegt allerdings der Einschränkung, dass es nicht zu Wahlen innerhalb der Partnerorganisation berechtigt oder zur Teilnahme an Veranstaltungen, die nur wahlberechtigten Mitgliedern vorbehalten sind. Das Visiting Membership Abkommen ist darüber hinaus auf einen bestimmten Zeitraum, in der Regel ein Jahr, beschränkt.
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Was passiert, wenn ich ins Ausland gehe?
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Bitte teilen Sie uns zunächst ihre neue Anschrift mit, damit wir Ihnen die gesamte Post inkl. VDI nachrichten und ggf. Fachzeitschriften an ihren neuen Wohnort schicken können (dies ist für Sie völlig kostenlos). Darüber hinaus informieren wir Sie gerne, ob es in ihrer Nähe einen VDI-Freundeskreis gibt. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Mitgliederservice.
E-Mail: mitgliederservice@vdi.deWir beraten Sie gerne in Fragen rund um Auslandsaufenthalt, Rückkehr nach einem längeren Auslandsaufenthalt etc.
E-Mail: bas@vdi.de
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Kann ich mich mehreren Fachgesellschaften zuordnen lassen?
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Mitglieder können sich ohne Mehrkosten bis zu vier Fachbereichen – aus insgesamt 60 – zuordnen und somit die Themengebiete im VDI nach Ihren Interessen flexibel und individuell wählen. Alternativ besteht die Zuordnungsmöglichkeit zu einer einzelnen VDI-Fachgesellschaft. Darüber hinaus haben Mitglieder die Möglichkeit eine Fachzeitschrift frei zu abonnieren – unabhängig von der fachlichen Zuordnung.
Weitere Informationen:
Bei Fragen wenden Sie sich an den Mitgliederservice:
E-Mail: mitgliederservice@vdi.de
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Ich würde mich gerne einem anderen Bezirksverein zuordnen, geht das?
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Grundsätzlich werden Sie aufgrund ihres Wohnortes einem Bezirksverein zugeordnet. Wenn Sie sich jedoch lieber einem anderen Bezirksverein zuordnen möchten, so ist dies auch möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren VDI-Mitgliederservice.
E-Mail: mitgliederservice@vdi.de
Alle Bezirksvereine auf einen Blick
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Kann ich meine VDI nachrichten verschenken?
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Wer VDI-Mitglied ist, kann sein Abonnement der VDI nachrichten auch verschenken. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Mitgliederservice.
E-Mail: mitgliederservice@vdi.de
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Ist es möglich, den Bezug der VDI nachrichten für eine bestimmte Zeit zu unterbrechen oder an eine andere Adresse zu senden (z.B. während des Urlaubs)?
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Dies ist ohne Probleme möglich. Ebenso ist es möglich, daß wir Ihnen die VDI nachrichten an ihren Urlaubsort etc. nachsenden. Bitte wenden Sie sich dazu an E-Mail: mitgliederservice@vdi.de
oder füllen Sie einfach das nachstehende Online-Formular aus:
Anschriften-Änderung für VDI nachrichten (Umzug, Dienstreise, Urlaub,...)
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Was bedeutet fördernde Mitgliedschaft?
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Firmen können dem VDI als förderndes Mitglied beitreten. Das fördernde Mitglied legt dabei die Höhe seines Beitrages selbst fest, wobei 250 EUR pro Jahr nicht unterschritten werden sollten. Ein förderndes Mitglied erhält folgende Leistungen:
- wöchentlich die VDI nachrichten
- Mitteilungen und Informationen des zuständigen VDI–Bezirksvereines
- Einladungen zu Veranstaltungen des zuständigen VDI-Bezirksvereines (in der Regel kostenfrei)
- Mögliche Preisnachlässe auf Veröffentlichungen
- des VDI Verlages
- des Springer-VDI Verlages
- auf VDI-Richtlinien (Beuth Verlag, Berlin)
- auf das VDI-Buchprogramm des Springer Verlages
Mitarbeitern von Firmen, die förderndes VDI-Mitglied sind, kann bei der Teilnahme an Tagungen oder Seminaren kein Rabatt gewährt werden.
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Wer darf den Namenszusatz "VDI" verwenden?
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Den Zusatz "VDI" dürfen ausschließlich ordentliche Mitglieder direkt hinter ihren Nachnamen setzen, z. B. "Klaus Mustermann VDI".
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Kann ich eine VDI-Mitgliedschaft verschenken?
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Ja, die Mitgliedsabteilung stellt für solche Fälle besondere Urkunden zur Verfügung und sorgt dafür, dass die Beitragsrechnung an die richtige Stelle gesendet wird (abweichender Rechnungsempfänger). Ebenso ist es möglich, daß eine Firma die Mitgliedsbeiträge für ihre Mitarbeiter übernimmt (Sammelrechnung).
Wenden Sie sich bitte an die Mitgliedsabteilung.
E-Mail: mitgliedsabteilung@vdi.de
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Was bedeutet Doppelmitgliedschaft?
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Doppelmitgliedschaft Mit folgenden Vereinen hat der VDI ein Doppelmitgliedschaftsabkommen, nach dem die Mitglieder dieser Vereine einen um 25% ermäßigten VDI-Beitrag zahlen (gilt nur für vollzahlende Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder).
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Wussten Sie schon?
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- Der VDI arbeitet über Ländergrenzen hinweg und hat international Kontakte geknüpft. Auch die jungen VDI-Mitglieder engagieren sich europaweit - bei den European Young Engineers.
- Jetzt haben die VDI Mitglieder ihre eigene Kreditkarte. Gemeinsam mit der Landesbank Baden-Württemberg hat der VDI die PayIng-Card eingeführt, die auch als VDI-Mitgliedsausweis gilt.
- Der VDI schreibt Technik-Geschichte. Zwei Beispiele: Vor 100 Jahren hat der Vorsitzende des VDI in Bayern das Deutsche Museum gegründet. Und 1866 ging aus dem VDI der Vorläufer des heutigen TÜV hervor.
- Wenn es um Fragen im Bereich Beruf und Karriere geht, brauchen auch Ingenieure und Naturwissenschaftler einen kompetenten Ansprechpartner. Den finden sie im VDI.
- Frauen sind einer der Schlüssel zur Überwindung des Ingenieurmangels in Deutschland. Gerade die Frauen im Ingenieurberuf (fib) im VDI werben deshalb in Schulen verstärkt für den Ingenieurberuf.
- VDI Mitgliedern bieten sich viele Gelegenheiten, potenzielle Arbeitgeber kennen zu lernen. So können sie z.B. bei den jährlich etwa 10 Firmenkontaktmessen erste Kontakte knüpfen.
- Die jährliche Beitragsrechnung soll nicht nach Hause, sondern zum Arbeitgeber kommen? Kein Problem, auf Wunsch des Mitglieds sendet der VDI die Rechnung an eine abweichende Adresse.
- Nachwuchsförderung gehört zu den Kernzielen des VDI. Unter besonderen Voraussetzungen werden deshalb Studierende ein Jahr lang durch Firmenpatenschaften mit einer kostenlosen Mitgliedschaft unterstützt.
- VDI Mitglieder sind stets gut informiert. So bieten die VDI nachrichten unter www.vdi-nachrichten.com/newsletter kostenlose E-Mail-Newsletter an.
- Sie brauchen Kontakte? Lassen Sie sich als beratendes VDI-Mitglied in die neue Plattform des VDI-Expertennetzes unter www.vdi.de/expertennetz aufnehmen.
- Im April findet die nächste Hannover Messe statt.
- Der VDI arbeitet über Ländergrenzen hinweg und hat international Kontakte geknüpft. Auch die jungen VDI Mitglieder engagieren sich europaweit - bei den European Young Engineers
- Die Wirtschaft braucht Ingenieurinnen. Die Frauen im Ingenieurberuf (fib) veranstalten alle zwei Jahre einen Kongress, der die Rolle und Aufgaben von Frauen in technischen Berufen zum Thema hat und zum Aufbau beruflicher Netzwerke beiträgt.
- Jedes Jahr erstellt der VDI ein umfassendes Bewerbungshandbuch mit mehr als 100 Firmenspiegeln und Tipps zu Bewerbungen und Berufseinstieg. Das Buch erhalten die jungen VDI Mitglieder kostenlos.
- Der VDI bietet Service auch online. So können VDI Mitglieder z.B. zur Änderung der Lieferadresse der VDI nachrichten ganz bequem die Formulare im Internet unter www.vdi.de/mein-vdi benutzen.
- VDI Mitglieder, die sich selbständig machen wollen, können auf die Unterstützung ihres Vereins setzen. Der VDI bietet Informationen und Hilfen zur Existenzgründung an.
- VDI Mitglieder erhalten durch Großkundentarife viele Sonderkonditionen, z.B. beim Mobiltelefon oder bei der Order durch Mietwagen, die sie bis zu 40% günstiger buchen können.
- VDI Mitgliedern bieten sich viele Gelegenheiten, potenzielle Arbeitgeber kennen zu lernen. So können Sie z.B. bei den jährlich etwa 10 Firmenkontaktmessen erste Kontakte knüpfen.
- Auch Frauen sind im VDI vernetzt. Etwa 30 lokale Teams der Frauen im Ingenieurberuf (fib) bilden ein nationales und internationales Netzwerk, bieten Weiterbildungen an und vertreten die Belange der Ingenieurinnen in der Öffentlichkeit und im Berufsleben.
- Beim VDI wird auch der Nachwuchs nicht alleine gelassen. Die rund 60 lokalen Teams der Studenten und Jungingenieure (suj) geben in kleinen und großen Veranstaltungen, wie Vorträgen, Workshops und Kongressen Tipps zum erfolgreichen Studien- und Berufseinstieg.
- VDI Mitglieder verfügen über ein effizientes Netzwerk. Allein auf den rund 150 verschiedenen Fachtagungen können sie jährlich mehr als 22.000 Experten und Entscheidungsträger treffen.
- Der VDI bietet Orientierung. Zum Beispiel mit den Ethischen Grundsätzen des Ingenieurberufs, die sittliche und moralische Grundsatzfragen behandeln.
- Der VDI unterstützt seine Mitglieder beim beruflichen Ein- und Ausstieg. Mit seiner Karriereberatung und Informationen bietet der VDI kompetente Hilfe an.
- Der VDI zeigt Wirkung. So werden die etwa 1600 VDI-Richtlinien laufend aktualisiert. Sie dienen unter anderem als Grundlage für Gesetze oder Investitionsentscheidungen.
- Die zentrale Anlaufstelle für Wünsche und Fragen ist der VDI-Mitgliederservice. Es ist montags bis freitags vom 8 Uhr bis 17 Uhr besetzt.
- VDI-Mitglieder können Ihren Mitgliedsbeitrag bequem und risikolos per Lastschrift oder mittels einer Kreditkarte vom Girokonto einziehen lassen. Online-Formulare gibt es unter www.vdi.de/mein-vdi.
- Das Ingenieurportal www.vdi.de bietet auf über 7000 Seiten Ingenieur- und Technikwissen, dazu eine Menge Service.
- VDI-Mitglieder sind immer gut informiert. Neben den VDI nachrichten können Sie (mit entsprechend gewähltem Fachbereich) auch das UmweltMagazin kostenlos beziehen.
- VDI-Mitglieder müssen auch in fernen Ländern nicht auf ihre Zeitung verzichten. Sie können sich die VDI nachrichten ohne Mehrkosten per Luftpost ins Ausland zusenden lassen.
- Mitglieder des VDI stehen bei Problemen nicht alleine da. In Not geratene Ingenieure können auf die Unterstützung durch die VDI-Ingenieurhilfe zählen.
- VDI Mitglieder erhalten im allgemeinen 10% Rabatt auf Teilnahmegebühren für Seminare und Tagungen des VDI. Studierende Mitglieder haben oft sogar kostenfreien Zugang.
- Die Seminare des VDI-Wissensforums sind gefragt: Jährlich wird das vielfältige Angebot von rund 10 000 Teilnehmern genutzt.
- Wenn Sie im Laufe des Jahres VDI-Mitglied werden, müssen Sie nicht den gesamten Jahresbeitrag bezahlen. Im Eintrittsjahr werden die Mitgliedsbeiträge anteilig pro Monat berechnet.
- Ihre Wochenzeitung VDI nachrichten ist im Jahresbeitrag für VDI Mitglieder bereits enthalten. Darüber hinaus können sie aber auch günstig Fachzeitschriften aus ihrem Fachgebiet abonnieren.
- VDI-Mitglieder können über den VDI-Versicherungsdienst kostengünstige Versicherungen und anpassungsfähige Versorgungskonzepte abschließen.
- Die Prämienliste der Aktion "Mitglieder werben Mitglieder" und der Aufnahmeantrag sind einfach zu bekommen - im Internet als PDF-Datei.
- VDI-Mitglieder können an allen Veranstaltungen der VDI-Bezirksvereine teilnehmen - überall und in der Regel kostenlos.
- Rund die Hälfte aller VDI-Mitglieder ist jünger als 40 Jahre.
- VDI-Mitglieder müssen auf Ihre Zeitung nicht zu Hause warten. Sie können sich die VDI nachrichten ohne Mehrkosten an eine andere Adresse schicken lassen, z.B. ins Büro.
Weitere Informationen:
VDI-Mitgliederservice
Telefon: +49 (0) 211 62 14-0
Telefax: +49 (0) 211 62 14-5 75
E-Mail: mitgliederservice@vdi.de
Ansprechpartner: VDI Mitgliedsabteilung
Wie öffne ich PDF-Dokumente?
Einige Informationen, wie zum Beispiel Veranstaltungsprogramme, können von den entsprechenden Seiten im PDF-Format geladen werden. Zum Lesen und Ausdrucken dieser Dateien benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader von Adobe.


