VDI Beruf und Gesellschaft
Glossar
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Absolventen/innen
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Bei den erfolgreichen Prüfungsteilnehmern wird unterschieden zwischen den Absolventen eines Erststudiums und eines weiteren Studiums. Zum Erststudium zählt auch das Weiterstudium zur Verbesserung der Prüfungsnote nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung im Freiversuch. Zum weiteren Studium zählen u.a. Zweit-, Ergänzungs- und Aufbaustudium.
Bei der Berechnung der Absolventenquote werden aus fachlichen Gründen nur die Erstabsolventen ausgewiesen.
Altersspezifische Bevölkerung
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Die altersspezifische Bevölkerung wird für die Studienberechtigtenquote errechnet als Durchschnitt der Altersjahrgänge der 18- bis unter 21 jährigen der Wohnbevölkerung am 31. Dezember des vorhergehenden Berichtsjahres.
Für die Studienanfängerquote und Absolventenquote wird der Anteil an der Wohnbevölkerung des entsprechenden Alters am 31. Dezember des vorhergehenden Berichtsjahres für jeden einzelnen Jahrgang errechnet und zu einer Quote über alle Jahrgänge addiert (OECD-Verfahren).
Arbeitslose Ausländer
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Als arbeitslose Ausländer gelten nichtdeutsche Arbeitslose (Ausländer, Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit), die eine Arbeitnehmertätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland ausüben dürfen. Heimatlose Ausländer werden statistisch wie Deutsche behandelt.
Arbeitslosengeld
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Das Arbeitslosengeld ist als Leistung der Arbeitslosenversicherung eine Lohnersatzleistung. Sie soll demjenigen, der eine Arbeit verloren hat und vorübergehend keine neue Arbeitsstelle finden kann, teilweise den Lohnausfall ersetzen.
Arbeitslosenhilfe
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Die Arbeitslosenhilfe ist - anders als das Arbeitslosengeld - keine auf Beiträgen beruhende Sozialversicherungsleistung. Sie wird ohne Beitragszahlung aus Steuermitteln denjenigen arbeitslosen Arbeitnehmern gewährt, die keinen Anspruch auf das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld haben oder deren Anspruch auf diese Leistung bereits erschöpft ist.
Arbeitslosenquote
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Es werden folgende Arbeitslosenquoten berechnet:
• Arbeitslose in % aller zivilen Erwerbspersonen (abhängige zivile Erwerbspersonen, Selbständige, mithelfende Familienangehörige).
• Arbeitslose in % der abhängigen zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose).
Diese Berechnungsmethode findet in den alten Bundesländern ab Januar 1990 und in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) ab Januar 1993 Anwendung.
Arbeitslosigkeit/Arbeitlose
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Arbeitslose sind Arbeitsuchende bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, die nicht oder weniger als 15 Stunden wöchentlich in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, die nicht Schüler, Studenten oder Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, nicht arbeitsunfähig erkrankt, nicht Empfänger von Altersrente sind und für eine Arbeitsaufnahme als Arbeitnehmer sofort zur Verfügung stehen. Arbeitslose müssen sich persönlich bei ihrem zuständigen Arbeitsamt gemeldet haben.
Aufbaustudium
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Die Bezeichnung "Aufbaustudium" kann für Universitätslehrgänge festgelegt werden, bei denen die Zulassung den Abschluss eines einschlägigen Bakkalaureats-, Magister- oder Diplomstudiums oder eines gleichwertigen Studiums oder einer vergleichbaren Qualifikation voraussetzt.
Bachelor
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Akademischer Grad, der nach Absolvierung eines grundständigen Studiengangs an Universitäten, Fachhochschulen und anderen Hochschulen nach einer Regelstudienzeit von mindestens 3 und höchstens 4 Jahren erworben werden kann und zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Die dabei vorgesehene Mindesregelstudienzeit dient der Qualitätssicherung. Durch die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes von 1998 Möglichkeit der Erprobung von Bachelor-/Bakkalaureus-Studiengängen als Teil eines neuen Graduierungssystems
Berufsakademie
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Einrichtung des tertiären Bereichs in sieben Ländern, die eine dreijährige fachwissenschaftliche Ausbildung an einer Studienakademie mit einer praktischen Berufsausbildung im Betrieb im Sinne eines dualen Systems verbindet.
Deutschland
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Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 3.10.1990.
Diplom
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Berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der nach Absolvierung eines Studienganges an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen (insbesondere in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie in den Natur- und Ingenieurwissenschaften), Fachhochschulen (alle Fachrichtungen) sowie an Musikhochschulen und Kunsthochschulen nach bestandener Diplomprüfung und Anfertigung einer Diplomarbeit erworben werden kann. Die Regelstudienzeit im Diplomstudiengang beträgt durchschnittlich 8 bis 9 Semester (4 bis 41/2 Jahre); an den Fachhochschulen sind ein oder zwei Praxissemester eingeschlossen.
Fachsemester
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Fachsemester sind Semester, die im Hinblick auf die im Erhebungssemester abgelegte Abschlußprüfung im Studienfach verbracht worden sind; dazu können auch einzelne Semester aus einem anderen Studienfach oder Studiengang gehören, wenn sie angerechnet werden.
Früheres Bundesgebiet
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Die Angaben für das frühere Bundesgebiet beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum 3.10.1990; sie schließen Berlin-West ein
Gemeldete Stellen
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Als gemeldete Stellen gelten den Arbeitsämtern zur Besetzung gemeldete Arbeitsplätze mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als 7 Kalendertagen.
Hochschulsemester
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Hochschulsemester sind Semester, die insgesamt im Hochschulbereich verbracht worden sind; sie müssen nicht in Beziehung zum Studienfach des Studenten im Erhebungssemester stehen
Master
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Akademischer Grad, der als weiterer berufsqualifizierender Abschluss nach Absolvierung eines Studiengangs an Universitäten, Fachhochschulen und anderen Hochschulen mit einer Regelstudienzeit von mindestens einem Jahr und höchstens zwei Jahren erworben werden kann. Die dabei vorgesehene Mindestregelstudienzeit dient der Qualitätssicherung. Durch die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes von 1998 ist die Möglichkeit der Erprobung von Magister-/Master-Studiengängen als Teil eines neuen Graduierungssystems eingeführt worden.
[Dieser Abschluss ist relativ neu, kann aber an immer mehr deutschen Hochschulen erworben werden. In Anlehnung an das angelsächsische System der "gestuften Abschlüsse" wird mit dem Bachelor bereits nach sechs oder acht Semestern ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss erworben. Anschließend kann man ins Berufsleben einsteigen, an einer deutschen oder ausländischen Hochschule einen Master-/Magister- oder Diplomgrad erwerben.]
Langzeitarbeitslose
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Als Langzeitarbeitslose gelten alle Personen, die am jeweiligen Stichtag der Zählung 1 Jahr und länger bei den Arbeitsämtern arbeitslos gemeldet waren.
Leistungsempfänger
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Unter dem Sammelbegriff Leistungsempfänger werden statistisch die Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Eingliederungshilfe sowie Altersübergangsgeld und ggf. Unterhaltsgeld nachgewiesen.
Neue Länder und Berlin-Ost
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Die Angaben für die neuen Länder und Berlin-Ost beziehen sich auf die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie auf Berlin-Ost.
Studienfach
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Nach der Definition der Hochschulstatistik ist ein Studienfach die in Prüfungsordnungen festgelegte, ggf. sinngemäß vereinheitlichte Bezeichnung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Disziplin, in der ein wissenschaftlicher bzw. künstlerischer Abschluss möglich ist.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
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Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten umfassen alle Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die krankenversicherungspflichtig, rentenversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem SGB III sind oder für die Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. Auch Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes einberufen werden, bleiben von der Beschäftigtenstatistik erfasst; das gleiche gilt für Zeitsoldaten mit einer Verpflichtung bis zu 2 Jahren.
Nicht einbezogen sind dagegen Selbständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, Wehrpflichtige ohne vorangegangene Beschäftigung sowie Beamte. Somit sind alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeiter und Angestellte (einschließlich der Beschäftigten in beruflicher Ausbildung) enthalten.
Sonstige Ingenieure/innen
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Zu den sonstigen Ingeníeuren zählt das IAB beispielsweise Wirtschaftsingenieure, REFA-Ingenieure, Technische Betriebsleiter, Betriebsingenieure, TÜV-Ingenieure u.a.
Studienberechtigte Schulabgänger
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Zu den studienberechtigten Schulabgängern zählen Schulentlassene des allgemeinen und beruflichen Schulwesens mit allgemeiner Hochschulreife (einschl. der fachgebundenen Hochschulreife) oder mit Fachhochschulreife. Die regionale Gliederung erfolgt nach dem Land des letzten Schulbesuches.
Studienanfänger/innen
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Bei der Berechnung der Studienanfängerquoten zählen als Studienanfänger alle Studierenden im 1. Hochschulsemester, die im Kalenderjahr (Sommer- und nachfolgendes Wintersemester) erstmals an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind. Um für die einzelnen Fachbereiche und Studiengänge exakte Daten hinsichtlich der Studierendenstruktur zu geben, werden auf den Seiten des VDI für die Statistiken der Studienanfänger die Studierenden im 1. Fachsemester herangezogen.
Studienfach
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Für Zwecke der bundeseinheitlichen Studenten- und Prüfungsstatistik wird eine Fächersystematik benutzt, in der sehr spezielle hochschulinterne Studienfächer einer entsprechenden Schlüsselposition zugeordnet werden. Mehrere verwandte Fächer sind zu Studienbereichen und diese wiederum zu Fächergruppen zusammengefaßt. Die Zuordnung zu den Studienbereichen und Fächergruppen erfolgt über das erste Studienfach.
Studierende
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Als Studierende werden die im jeweiligen Wintersemester in einem Fachstudium immatrikulierten Studierenden nachgewiesen, ohne Beurlaubte, Studienkollegiaten und Gasthörer (bis einschließlich 1990 auch ohne Nebenhörer).
Übrige Fertigungingenieure/innen
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Zu den übrigen Fertigungsingenieuren/innen zählt das IAB beispielsweise Nahrungsmittelingenieure/innen, Ingenieure/innen für Druckereitechnik u.a.

