Vorwort

- Dieter Schuetz / pixelio.de
Mit der Studie „PISA 2000“ setzte eine intensive Diskussion in allen gesellschaftlichen Bereichen ein, um Wege aus dieser Krise zu finden. Im Ergebnis brachte sie unter anderem die Erkenntnis, die Steuerung schulischer Bildungsprozesse nicht wie bisher am Input, sondern künftig am Output auszurichten. Die Kultusministerkonferenz (KMK) entschied, die Ergebnisse schulischen Lernens zu vergleichen und nach bundesweit einheitlichen Standards zu beschreiben und nach bestimmten Klassenstufen zu überprüfen.
Um vergleichbare Anforderungen an Kompetenzen national zu sichern, beschloss die KMK im Juni 2002, für die Kernfächer national verbindliche Bildungsstandards als Regelstandards zu erarbeiten. Diese werden als Steuerungsinstrumente sukzessiv eingeführt, und auf deren Basis sollen neue Lehrpläne oder Rahmenrichtlinien erarbeitet werden.
• Bildungsstandards greifen zentrale Bildungsziele auf und benennen die dafür erforderlichen Kompetenzen, welche die Schule den Schülerinnen und Schülern vermitteln müssen. Sie legen fest, welche Kompetenzen sie bis zu einer bestimmten Jahrgangsstufe erworben haben sollen. Die Kompetenzen sollen so konkret beschrieben werden, dass sie in Aufgaben umgesetzt und mittels Testverfahren überprüft werden können. Sie formulieren somit auch Anforderungen an das Lehren und Lernen in der Schule.
• In länderübergreifend besetzten Ausschüssen und Kommissionen der KMK wurden seit 2003 Bildungsstandards für den Abschluss der Grundschule nach der Klasse 4 in Deutsch und Mathematik sowie für den Mittleren Bildungsabschluss nach der Klasse 10, unabhängig von der Schulart, für Deutsch, Mathematik, die erste Fremdsprache sowie für Physik, Chemie und Biologie erarbeitet und öffentlich diskutiert. Inzwischen sind sie verbindlich in allen Bundesländern eingeführt worden.
• Zur bundesweiten Evaluierung der Lernergebnisse gemäß den Bildungsstandards hat die KMK eine länderübergreifende Einrichtung, das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in Berlin, eingerichtet. Aufgabe des IQB es ist, Testverfahren und Aufgaben zur Evaluierung der Lernergebnisse für die Bundesländer zu entwickeln. Die Pläne der KMK sehen zurzeit nicht vor, für alle weiteren Fächer Bildungsstandards zu entwickeln. Mittelfristig ist also nicht zu erwarten, dass für die technische Bildung bundeseinheitliche Standards vorliegen werden. Der VDI hat sich deshalb schon im März 2003 mit der Erarbeitung von Bildungsstandards für die technische Bildung beschäftigt, weil er die technische Bildung im Rahmen der schulischen Allgemeinbildung stärken will. Ein erster Entwurf lag bereits im September 2004 vor und wurde der Präsidentin der KMK und einer breiten Öffentlichkeit im Rahmen eines Politikdialoges in Berlin vorgestellt.
• Die kritischen Hinweise aus der Öffentlichkeit zu dem Entwurf sowie die Veröffentlichung der Bildungsstandards für den Mittleren Bildungsabschluss in den naturwissenschaftlichen Fächern Ende 2004 und ihre Verabschiedung durch die KMK Anfang 2005 machten deutlich, dass dieser Entwurf einer Revision bedurfte. Das Kompetenzmodell, welches diesem Entwurf zugrunde lag, war in der Anlage und Diktion anders als das schon von der KMK verabschiedete. In einer intensiven Diskussion, beginnend im Juni 2005, wurde ein neues Kompetenzmodell entwickelt, auf dessen Basis die vorliegenden Standards entstanden sind.
• Der VDI meldet sich mit den vorliegenden Empfehlungen erneut in der Bildungsdiskussion zu Wort, um mit detaillierten Vorschlägen und Anregungen die bildungspolitische und fachdidaktische Entwicklung der technischen Bildung und des Technikunterrichts zu befördern. Damit nimmt der VDI auch seine gesellschaftliche Verantwortung wahr, für die Zukunft des Technikstandortes Deutschland Sorge zu tragen, in dem er einen Beitrag zur Förderung der Technikaufgeschlossenheit aller Bevölkerungsgruppen leistet. Er möchte aber auch auf die besonderen Bildungsvoraussetzungen hinweisen, die notwendig sind, um ein genügend großes Potenzial an Nachwuchs in technisch- gewerblichen und in Ingenieurberufen zu sichern: Bildung ist die einzige Ressource, über die Deutschland verfügt.
• Die Empfehlungen zu Bildungsstandards richten sich insbesondere an Bildungspolitiker aller Bundesländer, die die Inhalte dessen, was moderne Allgemeinbildung ausmacht, in ihren Ländern entscheiden und damit bestimmen, ob junge Menschen eine technologische Aufklärung erfahren sollen oder nicht, ob sie in der Schule in ihren technischen Interessen gefördert werden und damit Anregungen für technische Berufe und Studienrichtungen erhalten sollen oder auch nicht. Die Empfehlungen sollen aber auch Eltern einen tieferen Einblick geben, welche Kompetenzen ihre Kinder durch technische Bildung erwerben können. Sie sollen sich dadurch in die Diskussion um die Qualitätsverbesserung von Schule besser einbringen können.
• Das Papier richtet sich weiterhin an Industrie- und Wirtschaftsverbände, die in den letzten Jahren zunehmend über die mangelnde Ausbildungseignung von Schulabgängern für technikaffine Berufe klagen. Ihnen soll hierdurch das Anliegen der technischen Bildung transparent gemacht und durch die Aufgabenbeispiele verdeutlicht werden, welche Kompetenzen technische Bildung anstrebt. Daran können sie nicht zuletzt ermessen, in welchem Maße technische Bildung eine förderliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufsausbildung oder für ein erfolgreiches technisches Studium sein kann.
• Obwohl auch Techniklehrer zu den Autoren gehören, ist es nicht selbstverständlich, dass alle
Techniklehrer diesem Papier uneingeschränkt zustimmen werden. Gleiches gilt auch für die Technikdidaktiker an Universitäten und Hochschulen in der Ausbildung von Techniklehrern. Der VDI und die Autoren möchten mit dieser Arbeit auch die fachdidaktische Diskussion in Deutschland anregen.
• Wenn auch in dem Papier durchgängig von Technikunterricht die Rede ist, so ist der VDI sich bewusst, dass es in Deutschland auch andere Organisationsformen und Fachbezeichnungen für technische Bildung in der Schule gibt(1). Sprachlich wäre es ungemein sperrig und umständlich, jeweils alle in den Bundesländern anzutreffenden Fachbezeichnungen und Fachkonzepte aufzuzählen. Wenn hier von technischer Bildung gesprochen wird, heißt das auch, dass sie im Arbeitslehreunterricht, im Unterricht von Fächern wie Wirtschaft-Arbeit-Technik, Wirtschaft/Technik, Arbeit/Wirtschaft/Technik, Wirtschaft- Technik- Haushaltslehre/Soziales oder auch das in einigen Ländern kürzlich eingeführte Fach Natur und Technik ebenso vermittelt wird. Die vorliegenden Bildungsstandards sollen in all diesen genannten Fächern eine Orientierung und ein Maß für anzustrebende Kompetenzen sein.
(1) Folgende Bezeichnungen für Technikunterricht werden in den Bundesländern im Bereich der Sekundarstufen I und II verwendet: Arbeit/ Technik/Wirtschaft; Arbeit-Wirtschaft-Technik; Arbeit/Wirtschaft-Technik; Arbeit, Wirtschaft, Technik, Hauswirtschaft; Arbeitslehre; Arbeitslehre (Beruf/Wirtschaft, Hauswirtschaft, Technik); Arbeitslehre (Technik/Wirtschaft); Arbeitslehre/Technisches Werken; Natur und Technik; Naturwissenschaft und Technik; Praktikum Technik/Hauswirtschaft; Sport und Technik; Technik; Technik/Arbeitslehre; Technik/Technisches Zeichnen; Technik/Wirtschaft; Technik/Wirtschaft (Arbeitslehre); Technik und Wirtschaft; Technischer und natur-wissenschaftlicher Unterricht; Technisches Werken; Technisches Werken/Technisches Zeichnen; Wirtschaft-Technik; Wirtschaft-Technik und Hauswirtschaft; Wirtschaft und
Technik.
Quelle: Datenbank der KMK, Stand 21.10.2006



