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VDI- Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung

VDI- Richtlinienausschuss 3819

Brandschutz in der Gebäudetechnik

Mitglieder:

Die Mitglieder, die in ehrenamtlicher Gemeinschaftsarbeit dem VDI ihr Fachwissen zur Verfügung stellen, repräsentieren die Bereiche Planung, Ausführung, Betrieb, Wissenschaft und Lehre.

Geschäftsstelle:

Verein Deutscher Ingenieure VDI e.V.
Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik

Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Terhorst

Postfach 10 11 39
40002 Düsseldorf
Telefon: +49 211 6214-466
Telefax: +49 211 6214-177
E-Mail: tga@vdi.de

Richtlinienarbeit:

Die Richtliniereihe VDI 3819 - Brandschutz in der Gebäudetechnik - besteht aus drei Blättern.

  • Blatt 1 - Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln
     
  • Blatt 2 - Funktionen und Wechselwirkungen
    Überarbeitung seit Januar 2010
     

  • Blatt 3 - Brandschutzplanung und -einweisung - Pflichten, Inhalt und Dokumentation

weitere Informationen unter www.vdi.de/richtlinien

Entwurf = Entwurf   zurückgezogen = zurückgezogen   überprüft = überprüft  
Name Titel Ausgabedatum Status
VDI 3819 Blatt 1 Brandschutz in der Gebäudetechnik - Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln 2012-05
VDI 3819 Blatt 2 Brandschutz in der Gebäudetechnik - Funktionen und Wechselwirkungen 2004-01
VDI 3819 Blatt 2 Brandschutz in der Gebäudetechnik - Funktionen und Wechselwirkungen 2012-04 Entwurf
VDI 3819 Blatt 3 Brandschutz in der Gebäudetechnik - Brandschutzplanung und -einweisung - Pflichten, Inhalt und Dokumentation 2009-01

Inhalte / Ziele

Blatt 1:

Blatt 1 der Richtlinie VDI 3819 listet, ohne Anspruch auf Gültigkeit oder Vollständigkeit, die zum Zeitpunkt des Erscheinens für den Brand­schutz relevanten Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln, soweit die Technische Gebäudeausrüstung betroffen ist, auf.

Im Hinblick auf die Zielgruppe der VDI-Richtlinie ist die Auflistung in Anlehnung an die DIN 276 gegliedert. Einige Regeln sind daher mehrfach genannt.

Die VDI-Richtlinie soll Fachplanern, Bauherren, Behördenvertretern, ausführenden Firmen und Betreiber in allen Phasen der Planung und Errichtung sowie des Betreibens von Gebäuden die Möglichkeit geben, sich einen Überblick über die jeweils zu beachtenden Regelwerke mit Bezug auf den Brandschutz zu verschaffen.

Diese Zusammenstellung dient einer ersten Orientierung und garantiert weder die Vollständigkeit noch die verbindliche Gültigkeit der zu beachten­den Regelwerke und ist nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Richtlinie als aktuell anzusehen.

Die Verwendung dieser VDI-Richtlinie entbindet den Nutzer nicht von seiner Pflicht, sich über den aktuellen Stand zu informieren.

 

Blatt 2:
Im Bereich des Brandschutzes werden immer wieder kontroverse Diskussionen über die baulichen und technischen Möglichkeiten zum Brandschutz geführt, weil entweder von unterschiedlichen Ansatzpunkten ausgegangen wird oder aber weil Hintergrundinformationen zu anderen Lösungswegen nicht bekannt sind.
Diese VDI Richtlinie soll ganzheitliche Lösungen verständlich darstellen und die einschränkenden Grenzen verschiedener Einzellösungen aufzuzeigen.
Die Beispiele und Tabellen zeigen die verschiedenen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Gewerken, und steigern so das Verständnis zum ganzheitlichen Brandschutz. Dem Fachmann helfen diese von Fachleuten zusammengestellten Abhängigkeiten der einzelnen Maßnahmen u.a. bei der Erläuterung und Begründung des gewählten Brandschutzkonzeptes.

Blatt 3:
Mit diesem Blatt der Richtlinie sollen Einweisungsinhalte festgelegt werden, unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte bzw. Beteiligten. Ziel ist es, ein Regelwerk zu schaffen, in dem die Grundlagen der Einweisung von Betriebsangehörigen in einem Ernstfall, nämlich dem Brandfall, zusammen gestellt sind. Dies ist von Nöten, da in Unternehmen eine ausreichende Einweisung oftmals nicht erfolgt.

Mitglieder:

Mitglieder im Ausschuss - Blatt 1 - waren zuletzt:

Vorsitzender:

Prof. Dr. Jörg Reintsema VDI
Fachhochschule Köln
FB Versorgungstechnik
Betzdorfer Str. 2
50679 Köln

E-Mail: joerg.reintsema@fh-koeln.de

stellvertretender
Vorsitzender:

Dipl.-Ing. Thomas Hegger

FVLR e.V.
Ernst Hilker Str. 2
32758 Detmold
E-Mail: thomas.hegger@fvlr.de

 

Weitere Mitglieder:  

Dipl.-Ing. Peter Kunert, VDI, Michelfeld

Wolgang Schuster; Emmerich

Holger Uth, Düsseldorf

Dr.-Ing. Mingyi Wang VDI, Berlin

Dipl.-Ing. Jörg Wegener, Blomberg

 

 

Mitglieder im Ausschuss - Blatt 2 - sind derzeit: 

  

Vorsitzender:

Prof. Dr. Jörg Reintsema VDI
Fachhochschule Köln
FB Versorgungstechnik
Betzdorfer Str. 2
50679 Köln

E-Mail: joerg.reintsema@fh-koeln.de

stellvertretender
Vorsitzender:

Dipl.-Ing. Thomas Fr. Hegger VDI

FVLR GmbH

Geschäftsführer

Ernst Hilker Str. 2

32758 Detmold

Telefon: +49 (0) 5231 30959 0
Telefax: +49 (0) 5231 30959 29
E-Mail: thomas.hegger@fvlr.de 

 

Weitere Mitglieder:  

Jörg Balow VDI, Teltow

Dipl.-Ing. Horst Berger, Köln

Gerd Jung, Kleve

Prof. Dr.-Ing. Wolfram Klingsch VDI, Wuppertal

Philipp Kraucher VDI, Düsseldorf

Dipl.-Ing. (FH) Peter Kunert VDI, Frankfurt

Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Scholze VDI, Stuttgart

Wolfgang Schuster, Emmerich

Kurt Seifert, Hamburg

Dr.-Ing. Mingyi Wang VDI, Berlin

Dipl.-Ing. Jörg Wegener, Blomberg

Rainer Will, Stuttgart

   

 

Mitglieder im Ausschuss - Blatt 3 - waren:

Vorsitzender:

Prof. Dr. Jörg Reintsema VDI
Fachhochschule Köln
FB Versorgungstechnik
Betzdorfer Str. 2
50679 Köln

E-Mail: joerg.reintsema@fh-koeln.de

stellvertretender Vorsitzender:

Dr.-Ing. Mingyi Wang VDI
GdV Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V.
Sach/Schadenverhütung
Friedrichstraße 191

10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30-2020-5356
Telefax: +49 (0) 30-2020-6356
E-Mail: m.wang@gdv.org

 

 

Weitere Mitglieder:

Dipl.-Ing. Thomas Hegger VDI, Detmold
Dipl.-Ing. Peter Kunert VDI, Michelfeld
Helmut Meis, Lohmar
Wolfgang Schuster, Emmerich
Holger Sincel, Darmstadt
Dipl.-Ing. Holger Uth, Düsseldorf
Wilfried Velten, Grävenwiesbach
Dipl.-Ing. Jörg Wegener, Blomberg 

 
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