Wir verbinden Kompetenz
Verein Deutscher Ingenieure
 
Verein Deutscher Ingenieure > Technik > Fachthemen > Bauen und Gebäudetechnik > Fachbereiche > Technische Gebäudeausrüstung > Richtlinienarbeit

VDI-Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung

VDI-Richtlinienausschuss 2082

Raumlufttechnische Anlagen für Verkaufsstätten

Gründung

Dezember 2006

 

Mitglieder

Die Mitglieder, die in ehrenamtlicher Gemeinschaftsarbeit dem VDI Ihr Fachwissen zur Verfügung stellen, repräsentieren die Bereiche Forschung und Lehre, Planung, Entwicklung, Herstellung, Anwendung und Beratung.

Obmann

Dr.-Ing. Ulrich Finke VDI
Klimakonzept Ingenieurgesellschaft bR
Olympische Str. 3 a
14052 Berlin

Telefon: +49 (0) 30/3010-8881

Telefax: +49 (0) 30/3010-8882

E-Mail: finke@klimakonzept.de

Stellvertretender

Obmann

Dipl.-Ing. Knut Czepuck VDI
Ministerium für Bauen und Verkehr
Ref. VI A 4

Elisabethstr. 5-11
40217 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211/3843-365

Telefax: +49 (0) 211/3843-73-365
E-Mail: knut.czepuck@mbv.nrw.de

Geschäftsstelle

Verein Deutscher Ingenieure VDI e.V.
Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung
Dipl.-Ing. (FH) Bjorn Düchting
Postfach 10 11 39
40002 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 62 14-4 70
Telefax: +49 (0) 211 62 14-1 77
E-Mail: tga@vdi.de

Richtlinienarbeit:

Die Richtlinie VDI 2082 - Raumlufttechnische Anlagen für Verkaufsstätten wurde im Juli 2010 neu herausgegeben. 

 

Entwurf = Entwurf   zurückgezogen = zurückgezogen   überprüft = überprüft  
Name Titel Ausgabedatum Status
VDI 2082 Raumlufttechnik - Verkaufsstätten (VDI-Lüftungsregeln) 2010-07

Inhalt / Ziele:

Diese Richtlinie gilt für die Lüftung von Verkaufsstätten unabhängig von ihrer Größe.

 

Voraussetzung für die Einordnung von Gebäuden bzw. Gebäuteilen als Verkaufsstätte ist, dass deren Bereiche

1. ganz oder teilweise dem Verkauf von Waren dienen,

2. mindestens einen Verkaufsraum haben und

3. keine Messebauten sind.

 

Angewendet werden soll diese Richtlinie für die Bemessung und Planung lufttechnischer Systeme von Verkaufs- und Dienstleistungsräumen. Diese Richtlinie gilt auch für Nebenräume, soweit keine anderen Regelwerke angewendet werden können. Bilden Bereiche unterschiedlicher Nutzung einen Raumluftverbund, so ist die Lüftung besonders darauf abzustimmen.

 

Sonderbauverordnungen der Länder für Verkaufsstätten sind zu einzuhalten.

 

Die Richtlinie kann nicht angewendet werden zur Bemessung von Rauchabzugsanlagen für Verkaufsstätten.

 

Weiterführende Informationen

Neue Arbeitsstättenrichtlinie

 

Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) wurden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) angepasst. Im Juni 2010 wurde die alte Arbeitsstättenrichtlinie, auf der das bekannte Bielefelder 26°C-Urteil basiert, durch eine neue ersetzt. Die technische Grundlage für das Gerichtsurteil entfällt durch die neue ASR A3.5 .

 

Weitere Informationen unter www.baua.de

Mitglieder im Ausschuss waren zuletzt:

Dipl.-Ing. Jürgen Burger, Duisburg (Gast)

Dipl.-Ing. Knut Czepuck VDI, Düsseldorf

Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Detzer VDI, Hamburg

Dipl.-Ing. Klaus Dierker, Herford

Dipl.-Ing. (FH) Björn Düchting VDI, Düsseldorf

Dipl.-Ing. Hermann Ensink, Lingen

Dr.-Ing. Ulrich Finke VDI, Berlin

Dipl.-Ing. Günter Grabbert, Bingen

Dipl.-Ing. Rolf-Dieter Lieb VDI, Aachen

Dipl.-Ing. (FH) Udo Ranner, Pocking

Dipl.-Ing. Clemens Schickel VDI, Bonn

Dipl.-Ing. Robert Schwarz, Köln

Dipl.-Ing. Michael Steffens, Großmaischeid

 
XingFacebookTwitterStudiVZMySpaceDeliciousDiggFolkdGoogle