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3. Ablauf einer systematischen Unternehmensnachfolge

Bild: Thomas Ernsting
Bild: Thomas Ernsting

Eine systematische Übergabeplanung kann in fünf Phasen untergliedert werden. Alle Phasen müssen  sorgfältig in Begleitung kompetenter und erfahrener Unternehmensberater Schritt für Schritt durchlaufen werden.


Phasengliederung

I. Phase: Ist-Aufnahme

II. Phase: Konzepterstellung

III. Phase: Unternehmensbewertung

IV. Phase: Kontaktphase

V. Phase: Closing

 

 

I. Phase: Ist-Aufnahme

In der ersten Phase durchleuchtet der beauftragte Berater das Unternehmen vor Ort nach verschiedenen Hauptkriterien, wie z.B. der Finanzstruktur, Gesellschafts/Beteiligungsstruktur, Schutzrechte, Urheberrechte/Patente, Kundenstruktur und Marketinginstrumente, Personalaufbau etc. weitere Kriterien können sich wiederum in zahlreiche Unterpunkte unterteilen.

II. Phase: Konzepterstellung

Nachdem die Ist-Aufnahme abgeschlossen ist kann mit der Konzepterstellung begonnen werden. Hierbei gilt es eine Konzeptionierung mit Chancen und Risiken und den zu definierenden Käufertypen zu erstellen. Sollte der potentielle Übernehmer bereits von Anfang an feststehen, kann bereits an dieser Stelle mit der Erstellung eines Übergabekonzeptes begonnen werden, so dass die Kontaktphase entfällt (IV. Phase). Zu einem Konzept zählt insbesondere eine detaillierte Zeitplanung, nebst alle wesentlichen Meilensteine, die zum Gelingen der Nachfolgeregelung zu erbringen sind.

III. Phase: Unternehmensbewertung

Eine der wesentlichen Aufgaben bei der Erstellung des Übernahmekonzeptes ist die Ermittlung des Übernahmepreises. Hierbei allen Parteien gerecht zu werden, ist in der Praxis sehr schwierig aufgrund der Gegenläufigkeit der Interessen. An dieser Stelle sollte jedoch bemerkt werden, dass der erste Schritt immer von Seiten des Übergebers getan werden sollte. Er muss dem Übernehmer bzw. den Übernahmeinteressenten eine detaillierte Unternehmensbeschreibung und Bewertung vorlegen. Dies kann durchaus als Bringschuld seitens des Übergebers betrachtet werden. Die Bewertung eines Planungs-/ Ingenieurbüros sollte gemäß anerkannter Ertragswertmethode (IDW Si i.d.F. von 2008) durch den Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) und den Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland orientiert unter Berücksichtigung der Branchenspezifika von Planungsbüros erfolgen. Der ermittelte Unternehmenswert kann letztlich nur eine Verhandlungsgrundlage darstellen,  da der tatsächlich gezahlte Kaufpreis von der Angebots- und Nachfragesituation abhängt. Eine Bank wird den Kaufpreis darüber hinaus nicht finanzieren, wenn das Unternehmen Zins und Tilgung nicht erwirtschaften kann und die Entnahmen für den Lebensunterhalt des Unternehmers nicht gesichert sind.  Es besteht die Möglichkeit, eine Fernbewertung durchführen zu lassen. Schauen Sie hierzu auf www.fernbewertung.de.

IV. Phase: Kontaktphase

Aus den Ergebnissen der ersten drei Phasen können Rückschlüsse auf die Merkmale eines potentiellen Nachfolgers gezogen werden. In der Kontaktphase wird anhand dieser Merkmale aktiv nach einem geeigneten Käufer/Übernehmer für das Unternehmen gesucht. Je genauer die Merkmale herausgearbeitet werden können, um so geringer die Streuverluste.

V. Phase: Closing

In der fünften Phase wird die Übergabe abgeschlossen. Die Erfahrung zeigt, dass eine Nachfolge erfolgreicher verläuft, wenn zwischen allen beteiligten eine ständige Moderation durch erfahrene Berater stattfindet. In dieser Phase unterstützen auch Steuerberater und Rechtsanwälte die Abschlussprozedur, um optimale Vertragsdokumente zu erhalten sowie eine Steueroptimierung zu gewährleisten.

Bis die Closing-Phase erreicht und abgeschlossen ist kann es ein langer Weg sein. Aus der Praxis betrachtet, kann die Nachfolgeberatung durchaus von unterschiedlicher Dauer sein.

 
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