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5. Finanzierung

Bild: Thomas Ernsting
Bild: Thomas Ernsting

Sollten nun Übergeber und Übernehmer Einigung über einen Kaufpreis gefunden haben, kann der Finanzierungsprozess eingeleitet werden. Aber Vorsicht, es darf nicht mit dem Vorhaben begonnen werden. Öffentlich geförderte Finanzierungsvarianten, z. B. durch Programme der KFW, lassen dies nicht zu.

D. h. kein Kaufvertrag darf gezeichnet werden. Man bedient sich im Vorfeld eines LOI – eines Letter of Intent. Nur durch diese Vorgehensweise verwirkt man nicht die Chance, später öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.

Auch muss eine Businessplanung erstellt werden. Finanzierende Banken wollen sehen, dass der Kapitaldienst durch das zu übernehmende Unternehmen erwirtschaftet werden kann. Immer häufiger ist hier ein Zeitraum von fünf und mehr Jahren in die fortschreibende Prognose mit aufzunehmen.

Empfehlenswert ist es, den dann folgenden Eintritt in das Unternehmen in Form einer To-Do-Matrix, unterteilt nach Tätigkeiten, handelnden Personen und unter Berücksichtigung einer Zeitschiene von ein bis zwei Jahren zu erstellen. Hierdurch kann dem Scheitern der Unternehmensnachfolge weitestgehend entgegen getreten werden.


 
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