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Recht für Ingenieure

Die Tätigkeit der Ingenieure, Naturwissenschaftler, Informatiker und anderer technischer Berufe erfordert neben den Kenntnissen der eigenen wissenschaftlichen Disziplin auch Basiswissen aus anderen Bereichen menschlichen Schaffens.
Zunehmend werden von diesen Arbeitnehmern und selbständig Tätigen wenigstens Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft und des Rechts erwartet.

In technischen Berufen tauchen Rechtsfragen aus bestimmten Rechtsgebieten immer wieder auf, mit denen sich die Berufstätigen befassen sollten.
Hierzu gehören insbesondere Fragen des Arbeitsrechts, der selbständigen Berufstätigkeit und deren Aufnahme sowie Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Hier eine erste Orientierung zu geben, ist Ziel der nachfolgenden Internet-Seiten.

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