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Verein Deutscher Ingenieure > Karriere > Recht > Musteranstellungsvertrag

§ 1 Eintrittsdatum

Der Arbeitnehmer nimmt seine Tätigkeit beim Arbeitgeber mit Wirkung vom ............. auf.

Nach Vertragsabschluß, aber vor Dienstantritt, ist eine Kündigung
des Anstellungsvertrages generell zulässig, kann aber vertraglich
ausgeschlossen werden. Für den letzteren Fall wird teilweise eine
Vertragsstrafe bei Nichtaufnahme der Tätigkeit vereinbart. Diese darf
aber nicht unverhältnismäßig sein und ist der Höhe nach gerichtlich
nachprüfbar.

Ist die Kündigung des Anstellungsvertrages vor Aufnahme der
Tätigkeit nicht ausgeschlossen, so kann festgelegt werden, ob die
Kündigungsfrist in einem solchen Fall mit Zugang oder erst mit dem
Tage zu laufen beginnt, an dem der Arbeitnehmer vertragsgemäß
seine Tätigkeit aufzunehmen hatte.

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