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§ 5 Nebenleistungen

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame
Arbeitgeberleistungen nach den jeweils geltenden
gesetzlichen Bestimmungen.

Darüber hinaus gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer
folgende Nebenleistungen: .......... (Unfallversicherung,
Krankenhaustagegeld, Umzugskostenerstattung etc.).

In unterschiedlichem Umfang werden als zusätzlicher Anreiz für den
Arbeitnehmer Nebenleistungen vereinbart. Dies gilt insbesondere
auch für Ingenieure, die allgemein in gehobenen und höheren
Positionen mit ihrer Tätigkeit einen wichtigen Faktor für den
wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens darstellen.

Bei den Nebenleistungen werden einmalige und wiederkehrende
Leistungen unterschieden:

Als einmalige Leistungen können z.B. Umzugskostenerstattung oder
Trennungsentschädigung sowie die Übernahme von Kosten für die
Weiterbildung (Fachlehrgänge etc.) vereinbart werden. In der Regel
wird zu diesen Leistungen eine Rückzahlungsklausel vereinbart. Eine
solche Vereinbarung ist zulässig, soweit sie hinsichtlich der Höhe
des Rückforderungsbetrages oder der Dauer der
Rückzahlungsverpflichtung nicht zu einer unangemessenen Bindung
des Arbeitnehmers führt.

Als wiederkehrende Nebenleistungen kommen beispielsweise der
Abschluß einer privaten Unfallversicherung oder auch einer privaten
Krankenhaustagegeldversicherung zugunsten des Arbeitnehmers in
Betracht. Oft wird auch vereinbart, daß der Arbeitnehmer im Falle der
Erkrankung nach Ablauf der Frist zur Lohnfortzahlung (6 Wochen) für
einen begrenzten Zeitraum einen Zuschuß zum von der
Krankenkasse gezahlten Krankengeld erhält. Dies ist besonders
wichtig, wenn das Gehalt deutlich oberhalb der
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung 
(im Jahre 2013 bundesweit € 3.937,50 mtl.) liegt, da bei der
Gewährung von Krankengeld lediglich ein Gehalt in dieser Höhe zu
Grunde gelegt wird.

Der Anspruch auf vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen ist
teilweise gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber kann sich aber darüber
hinaus freiwillig zur Erbringung zusätzlicher vermögenswirksamer
Leistungen verpflichten.

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