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Schutz technischer Ideen

Überblick Gewerblicher Rechtsschutz


1) Gewerblicher Rechtsschutz

Für diese Schutzrechte ist eine Anmeldung erforderlich

Patent Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Marke  
Technische Erfindung Technische Erfindung Design Marke für Waren, Dienst-
leistungen, Geschäftliche
Bezeichnungen (Name, Firma)
und Werktitel
 
Derzeit keine
Schonfrist
6 Monate Schonfrist
für eigene
Veröffentlichung
12 Monate Schonfrist
für eigene
Veröffentlichung
   
Prüfung durch
DPMA
Keine Prüfung
durch DPMA
Keine Prüfung
durch DPMA
Prüfung durch
DPMA
 
20 Jahre 10 Jahre 25 Jahre 10 Jahre
(verlängerbar)
 
(P)*
DBP
Patent
(U)*
DBGM
Gebrauchsmuster
(D)*
GeschmM
(R)
TM
 

* nach DIN 34 (ISO 16016)

2) Urheberrecht

Im Gegensatz zu den Gewerblichen Schutzrechten ist bei den Urheberrechten keine Anmeldung möglich.
Urheberrechte beziehen sich auf Werke der Literatur, Wissenschaft, Kunst und Software.
Sie gelten bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Urheberrechte sind oft mit (C) oder Copyright gekennzeichnet.

Prof. Dr.-Ing. Helge B. Cohausz, Patentanwalt

 

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