Wir verbinden Kompetenz
Verein Deutscher Ingenieure
 
Verein Deutscher Ingenieure > Karriere > Recht > Musteranstellungsvertrag

MUSTERVERTRAG MIT ERLÄUTERUNGEN UND WEITERFÜHRENDEN HINWEISEN

VDI Report 3

Der Anstellungsvertrag

für Ingenieure, Informatiker und andere technische Berufe


Stand: 2004/2006

VDI VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE
Rechtsanwalt Dieter Anders

Einleitung

Die sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber unmittelbarste Form, Arbeitsbedingungen zu regeln, ist der Anstellungsvertrag. Dieser soll die individuellen Gegebenheiten bei den Vertragsparteien berücksichtigen. Der vorliegende Musteranstellungsvertrag will dem Ingenieur und anderen in technischen Berufen Tätigen - sei es vor der ersten Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, oder sei es bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes - in erster Linie ein Hilfsmittel zur Orientierung sein. Wenn in diesem VDI Report von "Ingenieuren" die Rede ist, werden damit im allgemeinen auch die vorgenannten anderen Berufsgruppen angesprochen.

In der Praxis wird man kaum einen Anstellungsvertrag in dieser Ausführlichkeit finden; das vorliegende Vertragsmuster berücksichtigt dafür Regelungen für die unterschiedlichsten Fallgestaltungen - vom Anstellungsvertrag bei einem kleinen Ingenieurbüro bis hin zum Anstellungsvertrag bei einem Großunternehmen.

Häufig bestehen tarifliche Bindungen oder Betriebsvereinbarungen, die den Rahmen für Anstellungsverträge bilden. Abweichungen von diesen Bestimmungen im Anstellungsvertrag sind in diesen Fällen nur eingeschränkt möglich. Der Musteranstellungsvertrag verdeutlicht hier den Hintergrund der einzelnen Regelungen. Er gibt aber auch Anregungen, wo - oft im Interesse beider Vertragsparteien - zulässigerweise abweichende Vereinbarungen getroffen werden können.

Besteht keine Tarifbindung, so wird häufig - insbesondere durch Betriebsvereinbarungen - auf Regelungen bestehender Tarifverträge Bezug genommen. Auf diese Weise kann sich das Unternehmen an branchenübliche Arbeitsbedingungen anlehnen.

Ansonsten besteht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Vertragsfreiheit. Soweit diese Vertragsfreiheit reicht, können individuelle Einzelregelungen für das Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Allerdings ist gerade bei Berufsanfängern der Verhandlungsspielraum" meist klein. Im Regelfall wird ihm vom Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag vorgelegt, den er entweder in der vorgegebenen Form akzeptiert oder nicht; letzteres führt dann regelmäßig zu einer „erfolglosen" Bewerbung. Mit der Anzahl von Beschäftigungsjahren wächst allgemein die Möglichkeit des Arbeitnehmers, bei der konkreten Gestaltung des Arbeitsvertrages mitzuentscheiden; das gilt insbesondere bei anspruchsvolleren Tätigkeiten.

Der Report will Anregungen sowohl für den Ingenieur bei Berufsein- oder -umstieg, als auch für den Arbeitgeber, der einen Ingenieur einstellt, geben. Teilweise enthält der Musteranstellungsvertrag verschiedene Formulierungen zur Auswahl. Die Alternativen sind in diesen Fällen durch Kursivdruck hervorgehoben. Diese Alternativformulierungen können nicht neben der Grundformulierung verwendet werden, sondern jeweils nur statt dieser.

Das Arbeitsverhältnis von Ingenieuren ist im Verhältnis zu anderen beruflichen Tätigkeiten durch einige Besonderheiten gekennzeichnet, auf die der Musteranstellungsvertrag an vielen Stellen eingeht. So werden Ingenieure aufgrund ihrer Ausbildung häufig in Führungspositionen beschäftigt. Zunehmend sind Ingenieure heute mit Auslandsbezug tätig. Die rasante technische Entwicklung bedingt gerade bei Ingenieuren eine hohe Bereitschaft zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie in überdurchschnittlichem Umfang die Bereitschaft zur Mobilität bis hin zu längerer Auslandstätigkeit. Entsprechendes gilt z. B. auch für Informatiker und andere "techniknahe" Berufsgruppen.

In der Praxis werden die hier angesprochenen Berufsgruppen darüber hinaus bevorzugt mit Sonderaufgaben betraut, für die sie aufgrund ihrer Ausbildung regelmäßig gute Voraussetzungen mitbringen, die ihnen aber auch Spezialkenntnisse und besondere Verantwortungsbereitschaft abverlangen. Zu diesen „Sonderfachleuten" gehören z.B. Sicherheitsingenieure, Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, Betriebsbeauftragte für Abfall oder Qualitätssicherheitsfachleute.

Die im Einigungsvertrag zum Teil noch enthaltenen unterschiedlichen Regelungen in den alten und neuen Bundesländern wurden weitgehend vereinheitlicht.

Der vorliegende Musteranstellungsvertrag ist so aufgebaut, daß nach jeder der sachlichen Einzelregelungen, die nach Paragraphen gegliedert sind, Anmerkungen hierzu erfolgen.

FacebookTwitterGoogleXing