Patentrecht
Im Zuge der Globalisierung ist das Wissen rund um das Patentrecht vielfältig und anspruchsvoll geworden. Eine Beratung ist in fast jedem Fall zu empfehlen. Einen generellen Einblick in die Grundzüge des Patentrechts geben die nachfolgenden Themen.
Alle anzeigen / Alle verbergen
-
Ähnliche Patente
-
Der Umfang der Patentierung entscheidet über die Möglichkeit, ähnliche Patente anmelden zu können. Das Patent in seiner Beschreibung und Abgrenzung ist einmalig.
-
Beachtung bei der Patentierung
-
Am Anfang steht die Prüfung auf Einmaligkeit der Erfindung. Das Ergebnis der Prüfung ist entweder, die Patentanmeldung oder die Erkenntnis, dass ein der eigenen Erfindung zu nahes Patent schon existiert.
Das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) hat in Berlin und München öffentliche Auslegehallen für publizierte Patente. Angemeldete Patente werden durchschnittlich nach 18 Monaten veröffentlicht.
Zusätzlich bietet das DPMA auch eine Online Recherche für veröffentliche Patente an: deutsche Patent Online Recherche
Weitere internationale Adressen unterstützen die Online Recherche:
Europa
U.S.
Japan -
Anmeldung des Patents
-
Der Erfinder selber kann das Patent anmelden. Es gibt das deutsche, europäische oder internationale Patent. Eine internationale Patentanmeldung ist eine Sammelanmeldung, die in die nationalen Patentanmeldungen zerfällt, z.B. in eine amerikanische oder japanische Patentanmeldung. Diese kann auch separat zum deutschen oder europäischen Patent erworben werden. Die Anzahl der Patentanmeldungen ist abhängig von der Bereitschaft des Erfinders in das Patent zu investieren.
-
Das Deutsche Patent- und Markenamt
-
Die Zentralbehörde in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt. Sie erteilt unter anderem die Patente sowie die gewerblichen Schutzrechte für Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmuster. Die Antragsformulare für die Patenterteilung sind auf den Internetseiten des DPMA (DPMA-Antragsformulare) zu finden.
Das DPMA hat Zweigstellen in Jena und Berlin. Dort können Patente zur Überprüfung auf Erfolg einer Patentierung ebenso eingereicht werden wie in der Zentrale in München. -
Die Entscheidung zur Patentierung
-
Die Entscheidung, ein Patent anzumelden, hängt zusätzlich zum Inhalt des Patentes auch von den Faktoren Zulassungszeit und Kosten ab.
Ein Patentverfahren dauert durchschnittlich bis zu 2,5 Jahre.
Die Kosten betragen Minimum 410,- EURO (inklusive 10 Patentansprüche) für die Anmeldung und die ersten 2 Jahre.
Diese Faktoren können variieren. Für die angegebene Durchschnittszeit wird vorausgesetzt, dass der Prüfungsantrag innerhalb von vier Monaten nach der Patentanmeldung gestellt wird. Eine weitere Voraussetzung ist die Bezahlung der Gebühren. Die Gebühr für die Patentanmeldung beträgt 60,- EURO und für das Prüfverfahren ohne vorherigen Rechercheantrag 350,- EURO.
Da ein Patent hohe Vorlaufkosten und Zeitintensität hat, ist eine Laufzeit von 2 Jahren zu kurz bemessen. Die Gebühren für die Folgejahre betragen 70,- EURO und erhöhen sich ab dem 5. Jahr. Sie können bis zu 1.940,- für 20 Jahre Patentschutz kosten.
Die aktuellen Preise und Zahlungsmodalitäten können online eingesehen werden Gebühren DPMA. -
Die Überwachung des eigenen Patents
-
Der Besitzer des Patents kann das Patent z.B. online regelmäßig überwachen deutsche Patent Online Recherche. Auf diese Recherche spezialisierte Dienstleistungsunternehmen übernehmen ebenso wie die Patentanwälte (siehe nachfolgendes Kapitel) die Überprüfung des Patents.
-
Unterstützung vor, während und nach dem Patentierungsverfahren
-
Viele Faktoren sind zu überlegen und zu prüfen. Daher ist es in vielen Fällen angebracht Rat und Hilfe durch Patentanwälte in Anspruch zu nehmen. Alle vorangegangenen Themen werden von einem Patentanwalt unterstützt.
Bei der Wahl des Patentanwaltes muss darauf geachtet werden, dass der Anwalt in dem entsprechenden Fachgebiet ausgebildet ist. Eine naturwissenschaftliche Erfindung beispielsweise sollte von einem diplomierten Naturwissenschaftler beraten und beurteilt werden.
Es gilt für deutsche ebenso wie für außerhalb Deutschland ansässige Staatsbürger, dass sie nur von einem inländisch akkreditierten Anwalt vertreten werden können.
Die akkreditierten Patentanwälte können Branchen spezifisch online auf den nachstehenden Internetseiten recherchiert werden.
deutsche Patentanwaltskammer
Bundesverband der Patentanwälte
European Patent Institute

