Wir verbinden Kompetenz
Verein Deutscher Ingenieure
 
Verein Deutscher Ingenieure > Karriere > Selbstständigkeit > Gründer-Leitfaden

Steuerarten

FAQ

Alle anzeigen / Alle verbergen

Antwort auf/zuklappen

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die „persönliche“ Steuer des Unternehmers, d.h. jeder Inhaber bzw. Gesellschafter einer Personengesellschaft ist verpflichtet, den Gewinn, der sich aufgrund der jeweiligen Beteiligungsverhältnisse an der Personengesellschaft ergibt, im Rahmen seiner privaten Einkommensteuererklärung zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Höhe des Einkommensteuersatzes ist abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens und beträgt derzeit zwischen 15 und 45%. Im Rahmen der Einkommensteuer muss zusätzlich ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der festgesetzten Einkommensteuer gezahlt werden.

 

Das Finanzamt kann für die Einkommensteuer vier Vorauszahlungen (zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Kalenderjahres) festsetzen. Sie bemessen sich nach der Jahressteuer, die sich bei der Veranlagung im vorangegangenen Jahr ergeben hat.

Antwort auf/zuklappen

Körperschaftssteuer

Alle Kapitalgesellschaften werden zur Körperschaftsteuer veranlagt. Der Körperschaftsteuer unterliegt das jeweilige zu versteuernde Einkommen. Der Steuersatz beträgt zur Zeit einheitlich 15% auf das zu versteuernde Einkommen.

 

Zusätzlich zur Körperschaftsteuer muss ein Solidaritätszuschlag, der derzeit 5,5% der festgesetzten Körperschaftsteuer beträgt, entrichtet werden.

 

Für die Körperschaftsteuer können – identisch zum Verfahren bei der Einkommensteuer – viermal jährlich Vorauszahlungen geleistet werden. Die Vorauszahlungstermine sind der 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Kalenderjahres. Die Höhe der Vorauszahlungen setzt das zuständige Finanzamt durch Vorauszahlungsbescheid fest. Sie bemisst sich nach der Jahressteuer, die sich bei der Veranlagung im vorangegangenen Jahr ergeben hat.

Antwort auf/zuklappen

Gewerbesteuer

Alle gewerblichen Unternehmen müssen Gewerbesteuer zahlen. Wird das Unternehmen als Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG) geführt, muss es Körperschaftsteuer abführen, im Falle einer Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) werden deren Gesellschafter bzw. Inhaber mit Einkommensteuer belastet. Nicht von der Gewerbesteuer erfasst sind freiberuflich Tätige, wie z.B. Architekten oder Ingenieure.

 

Grundlage für die Ermittlung der Gewerbesteuer ist der um bestimmte Beträge modifizierte Gewinn aus Gewerbebetrieb. Die Höhe der Gewerbesteuer ist außerdem abhängig vom jeweiligen lokalen Gewerbesteuerhebesatz, der von jeder Kommune selbstständig festgelegt wird. In der Regel beträgt die Gewerbesteuer ca. 15%, sie ist nicht vom Gewinn als Betriebsausgabe abzugsfähig. Einzelunternehmen und Gesellschafter von gewerblichen Personenunternehmen können die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer überwiegend anrechnen.

 

Die Gewerbesteuer kann durch Vorauszahlungen an vier Terminen im Kalenderjahr (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) festgesetzt werden. Die Höhe der Vorauszahlungen setzt die zuständige Gemeinde durch Vorauszahlungsbescheid fest. Jede Vorauszahlung beträgt dabei grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

Antwort auf/zuklappen

Umsatzsteuer

In den meisten Fällen sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Rechnungen mit Umsatzsteuer auszuweisen. Dabei gibt es zwei verschiedene Steuersätze:

 

1. den allgemeinen Steuersatz von 19%, der für die meisten getätigten Umsätze gilt;
2. den ermäßigten Steuersatz von 7%, der z.B. für viele Lebensmittel und Bücher bzw. Zeitschriften gilt.

 

Der Umsatzsteuer unterliegen alle Umsätze eines Unternehmens, also z.B. alle Lieferungen und Dienstleistungen, es sei denn, sie fallen unter die Vorschrift des § 4 UStG und sind somit umsatzsteuerbefreit.

 

Die zu zahlende Umsatzsteuer ist von dem Unternehmer an das Finanzamt abzuführen. Da die Umsatzsteuer wirtschaftlich aber der Endverbraucher zu tragen hat, kann ein Unternehmer die von ihm selbst an andere Unternehmer zu zahlende Umsatzsteuer als Vorsteuer mit der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnen.

 

Dieser Saldo aus Umsatzsteuer und Vorsteuer ist in einer Umsatzsteuervoranmeldung normalerweise bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Voranmeldungszeitraum ist in der Regel das Kalendervierteljahr, in Sonderfällen der Kalendermonat (wenn die im Vorjahr gezahlte Umsatzsteuer den Betrag von 7.500,00 € übersteigt).

 

Kleinunternehmern wird eine Befreiung von der Umsatzsteuer gewährt, wenn der Umsatz des Vorjahres 17.500 € und der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres 50.000 € nicht übersteigt. In diesem Fall darf keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen und auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Antwort auf/zuklappen

Buchführung

Alle finanziellen Bewegungen des Unternehmens müssen dokumentiert und diese Dokumentationen für eine gewisse Zeit aufbewahrt werden. Dies gilt für Warenbestände, Verträge, Lieferungen, etc.

 

Die finanziellen Bewegungen können in Form von Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder ordnungsgemäßer (doppelter) Buchführung (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) dokumentiert und in dieser Form dem Finanzamt übergeben werden. Sie sind die Grundlage für alle Steuerberechnungen.

 

Die Aufbewahrungsfrist für Handelsbücher, Buchungsbelege, Jahresabschluss und Inventar beträgt 10 Jahre, während sämtliche anderen zur Dokumentation der finanziellen Bewegungen notwendigen Listen und Briefe 6 Jahre aufbewahrt werden müssen.

 

Ein Unternehmen ist von der Buchführungspflicht befreit, d.h. es muss keine doppelte Buchführung gemacht bzw. bilanziert werden, wenn der Jahresumsatz geringer als 500.000,00 € und der Jahresgewinn geringer als 50.000,00 € ist.

Antwort auf/zuklappen

Bilanzierung

Ein Unternehmen, das ins Handelsregister eingetragen ist, hat die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zu beachten.

 

Gemäß den Vorschriften des HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) darzustellen.

 

Die ordentliche Bilanzierung wird in der Regel jährlich als Jahresabschluss erstellt. Bei Kreditvergaben an das Unternehmen kann unterjährig eine Zwischenbilanz als Informationsquelle dienen.

Antwort auf/zuklappen

Prüfung

Unter Wirtschaftsprüfung versteht man die Prüfung von Unternehmen oder öffentlichen Haushalten. Geprüft wird im Speziellen die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung und der Bilanzierung.

Antwort auf/zuklappen

Prüfungspflicht

Der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zur jährlichen Abschlussprüfung unterliegen alle Unternehmen einer bestimmten Größe und bestimmter Wirtschaftszweige (z.B. Banken, Versicherungen und Betriebe der öffentlichen Hand).


Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die nicht der gesetzlichen Pflicht zur Prüfung der Jahresabschlüsse unterliegen, jedoch trotzdem ihre Abschlüsse freiwillig prüfen lassen, soweit sie Bedarf an testierten Bilanzen bzw. Jahresabschlüssen zur eigenen Sicherheit und Kontrolle oder zur Vorlage bei Außenstehenden, z.B. Kreditinstituten, haben.

Antwort auf/zuklappen

Zugelassene Prüfer

Eine Wirtschaftsprüfung dürfen nur nach der Wirtschaftsprüfungsordnung zugelassene Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer durchführen. Davon zu unterscheiden ist eine Prüfung durch Mitarbeiter des geprüften Unternehmens, diese wird als Innenrevision bezeichnet.

Antwort auf/zuklappen

Steuerberatung

Die Vielfältigkeit der Aufgaben und Möglichkeiten im Steuerrecht können heute neben den Aufgaben der Geschäftsführung und der thematischen Arbeit nur schwer vom Unternehmer geleistet werden. Daher empfiehlt es sich, einen Steuerberater für das Thema Steuerrecht auszuwählen.

 

Die Bundessteuerberaterkammer (BSTBK) bietet eine Online Recherche für beide Dienstleister an (BSTBK).

 

Steht eine Wirtschaftsprüfung an, muss ein Wirtschaftsprüfer gesucht werden. Im Idealfall ist der ausgewählte Steuerberater gleichzeitig Wirtschaftsprüfer.

 

Viele Einzelpersonen (ca. 87%) und Gesellschaften sind im Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) eingetragen. Das IDW bietet eine Online Recherche IDW nach Postleitzahlen an.

 
FacebookTwitterGoogleXing