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VDI-EE 4300 Blatt 14

Anforderungen an mobile Luftreiniger

Bild: Alexandra Goertz/ Shutterstock.com

Anforderungen an mobile Luftreiniger

In der westlichen Welt halten sich die Menschen durchschnittlich zwischen 80 % und 90 % ihrer Zeit in Innenräumen auf. Die Raumluftqualität ist daher für Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen schon immer wichtig gewesen. Vor dem Hintergrund der Sars-CoV-2-Pandemie gilt dies noch viel mehr. 

Ein kontinuierlicher Luftaustausch gewährleistet die höchste Raumluftqualität und wird am besten über eine festinstallierte, meist zentral gesteuerte raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) sichergestellt. In Wohninnenräumen, an Schulen oder in Kindertageseinrichtungen sind diese Anlagen aber immer noch die Ausnahme. Dort muss regelmäßig über Fenster gelüftet werden, um "verbrauchte" Raumluft gegen "frische" Zuluft von außen auszutauschen.

Besonders dort, wo das Lüften über Fenster nicht ausreicht, kann zusätzlich eine Unterstützung der Virenreduktion über die Installation einfacher Zu-/Abluftanlagen oder den Einsatz mobiler Luftreiniger erfolgen. Mobile Luftreiniger stellen dabei keinen Ersatz für das Lüften über Fenster dar, da kein Luftaustausch erfolgt. Sie sind jedoch eine sinnvolle Ergänzung, da sie Viren aus der Luft herausfiltern.

Bislang existierten keine harmonisierten Prüfvorgaben für den Nachweis der Wirksamkeit von Luftreinigern, sodass ein Vergleich der verschiedenen Techniken und Geräte nahezu unmöglich war. Um diese Lücke zu schließen, haben Arbeitsgruppen beim VDI und beim DIN Prüfkriterien erarbeitet, die die Wirksamkeit der Geräte belegen und eine Vergleichbarkeit gewährleisten können. 

VDI-Publikation „Informationen zum Einsatz von mobilen Luftreinigern“

Die Publikation „Informationen zum Einsatz von mobilen Luftreinigern“ basiert auf der Expertenempfehlung VDI-EE 4300 Blatt 14 und fast deren wichtigste Inhalte komprimiert zusammen. Für die technischen Details ist diese Expertenempfehlung maßgebend. Sie ist im September 2021 erschienen und enthält neben allgemeinen Anforderungen auch Informationen zur Durchführung der Prüfungen. 

Dr. Elisabeth Hösen-Seul
Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Elisabeth Hösen-Seul

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