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22.01.2010

Schäden an Gebäuden vorbeugen

• VDI 6200: Standsicherheit von Bauwerken; Regelmäßige Überprüfung • VDI 3817: Technische Gebäudeausrüstung in Baudenkmalen und denkmalwerten Gebäuden

 

Standsicherheit gegeben? Quelle: VDI

(Düsseldorf, 22.01.2010) Die Richtlinie VDI 6200 beschreibt, wie regelmäßige Überprüfungen der Standsicherheit von Immobilien strukturiert, effizient und wirtschaftlich durchzuführen sind, um Bauschäden zu verhindern. Sie gibt Beurteilungs- und Bewertungskriterien, bewährte Checklisten, Handlungsanleitungen und Empfehlungen zur Beurteilung der Standsicherheit baulicher Anlagen. Für Bestands- als auch Neubauten umfasst sie ebenfalls Kriterien zur Instandhaltung. Die Richtlinie stuft die Bauwerke in eine Schadensfolgeklasse und in eine Robustheitsklasse ein. Sie formuliert Vorgaben für die Bestandsdokumentation und definiert Anforderungen an die Überprüfenden. Abhängig von Schadensfolgeklasse, statisch-konstruktiven Merkmalen, Baustoffeigenschaften und Einwirkungen gibt sie Überprüfungsmethoden und -verfahren an und empfiehlt Überprüfungsintervalle. Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst bauliche Anlagen aller Art mit Ausnahme von Brücken und Tunneln. Die Richtlinie VDI 6200 richtet sich an Gebäudeeigentümer, Verfügungsberechtigte und beteiligte Fachleute, wie planende und beratende Ingenieure, Architekten, Prüfingenieure für Baustatik, Facility-Manager, Verwalter von Immobilien, Bauabteilungen von Industrie- und Privatunternehmen, sowie die öffentliche Hand.

 

VDI 3817: Neue Technik in Baudenkmälern

 

Die Richtlinie VDI 3817 zeigt auf, wie ein Interessensausgleich zwischen originalgetreuer Erhaltung denkmalwerter Gebäude einerseits und dem Interesse des Eigentümers an einem gebrauchsfähigen und voll nutzbaren Gebäude mit moderner Gebäudetechnik andererseits zweckmäßig realisiert werden kann. Es geht darum, modernste Techniken in denkmalwerte Gebäude zu installieren und sie zu betreiben bei gleichzeitiger Wahrung der historischen Bausubstanz und der kulturellen Bedeutung des Bauwerks. Dieses Problem stellt sich insbesondere bei Umnutzung von Baudenkmalen und Komfortverbesserung in historischen Gebäuden durch technische Maßnahmen in den Gewerken wie etwa der Sanitärtechnik und Medienversorgung oder Heizungs- und Lüftungstechnik. Die Richtlinie gibt dafür Handlungsanleitungen, Empfehlungen, Hinweise, Checklisten und Bewertungskriterien. Sie wendet sich an die Planer und Ausführenden derartiger Bau- oder Umbaumaßnahmen, an Eigentümer, Nutzer und Betreiber denkmalwerter Gebäude und an die beteiligten Fachleute in Denkmalbehörden.

 

Herausgeber der Richtlinien ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. Ab 01.02.2010 sind die Richtlinien in deutsch/englischer Fassung beim Beuth Verlag in Berlin, Tel. +49 (0) 30 2601-2260, erhältlich. Onlinebestellungen sind möglich unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de. Die Richtlinie VDI 6200 „Standsicherheit von Bauwerken; Regelmäßige Überprüfung“ kostet 85,50€ und die Richtlinie 3817 „Technische Gebäudeausrüstung in Baudenkmalen und denkmalwerten Gebäuden“ 103,10€.

 

Ihr Ansprechpartner in der VDI-Pressestelle:

Sven Renkel
Telefon: +49 (0) 211 62 14-2 76

Telefax: +49 (0) 211 62 14-1 56

E-Mail: presse@vdi.de

 
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