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Berufsstand stärken – Verbraucherschutz verbessern

Bild: VDI.
Bild: VDI.

Die Ingenieurkammern in Deutschland haben eine wichtige Funktion der beruflichen Selbstverwaltung der sogenannten „Beratenden Ingenieure“, die freiberuflich vor allem im Baubereich tätig sind. Alle Länderingenieurkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Anzahl der Pflichtmitglieder aller Kammern in Deutschland betrug Ende 2009 14.443 Personen. Dies sind knapp zwei Prozent der erwerbstätigen Ingenieurinnen und Ingenieure in
Deutschland. Im Rahmen der 46. Bundesingenieurkammerversammlung haben die Ingenieurkammern der Länder am 26. März 2010 o.g. Erklärung mit den folgenden berufspolitischen Forderungen verabschiedet:


• Einführung eines gesetzlichen Berufsausübungsrechts für Ingenieure
• Anerkennung der Ingenieurkammern als „zuständige Stellen“ zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ sowie
• Erweiterung des Bundesingenieurregisters sowie Ausgabe von Ingenieur-
Berufsausweisen


Die unterzeichnenden Organisationen lehnen diese Forderungen der Ingenieurkammern ab, da sie einer Verrechtlichung des gesamten deutschen Ingenieurwesens Vorschub leisten würden. Sie fordern die deutschen Ingenieurkammern auf, sich auf ihre primäre und wichtige Aufgabe der Selbstverwaltung und Überwachung der öffentlich tätigen freiberuflichen Ingenieure zu konzentrieren, ohne ihre Anstrengungen auf ein gesetzlich
reguliertes allgemeines Berufsausübungsrecht für alle Ingenieure auszudehnen. Die Unterzeichner fordern die Landesgesetzgeber auf, die Unterscheidung zwischen dem geschützten Titel „Beratender Ingenieur“ mit verpflichtender Kammermitgliedschaft und der Berufsfreiheit der übergroßen Mehrheit der deutschen Ingenieure beizubehalten.


Zu den einzelnen Forderungen und Erklärungen der 46. Bundesingenieurkammerversammlung nehmen die unterzeichnenden Organisationen wie folgt Stellung.

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