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Rechtliche Rahmenbedingungen des Energiekonzeptes:

Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

1.    Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden auf mindestens vier verschiedenen Handlungsebenen gelegt. Dies sind die globale Ebene, die EU-Ebene, die nationale und die Länderebene in Deutschland. Jede Ebene spielt eine wichtige Rolle, wenn der Umbau zu einem nachhaltigen Energiesystem gelingen soll.

2.    Die Einführung eines weltweiten Handelssystems für Emissionszertifikate spielt für die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren Energien und eine faire Verteilung der Kosten für den Umwelt- und Klimaschutz eine wesentliche Rolle.

3.    Die Europäische Union muss durch eine passende Gesetzgebung u. a. folgende Punkte hin zu einem komplett nachhaltigen Energiesystem unterstützen:

a.    den  Import von Strom aus Erneuerbaren Energien aus Drittländern bzw. den Ländern Nordafrikas ermöglichen und begleiten
b.    den länderübergreifenden Ausbau einer, auf die künftigen Anforderungen ausgerichteten, leistungsfähigen Stromnetzinfrastruktur gewährleisten
c.    Rahmenbedingungen für die Integration eines steigenden  Anteils an Erneuerbaren Energien in das europäische Stromverbundnetz schaffen
d.    Erneuerbare Energien Technologien fördern
e.    das EU Emission Trade System (ETS) fortentwickeln.

4.    Der Umbau der Energieversorgung erfordert sbürgerschaftliche und privatwirtschaftliche Lösungen, damit ein nachhaltiges Energiesystem von der Gesellschaft getragen wird. Die treibende Kraft für diesen Umbau sollte daher die Gesellschaft nicht nur staatliche Institutionen sein. Unter anderem deshalb sind staatliche Rahmenbedingungen strikten staatlichen Vorgaben vorzuziehen. Vorgaben und Gesetze sollten nur dort gesetzt werden, wo es notwendig ist – dann jedoch konsequent.


5.  
 Insbesondere in den sieben nachstehend aufgeführten Feldern muss Deutschland rechtliche Rahmenbedingungen aufweisen, die die Erneuerbaren Energien fördern oder zumindest nicht in ihrer weiteren Entwicklung behindern. Diese Felder sind:
a.    die Stromerzeugung
b.    die Erzeugung und Versorgung mit Wärme
c.    der Mobilitäts- und Transportsektor
d.    die Steigerung der Energieeffizienz
e.    der Ausbau der Stromnetzinfrastruktur
f.    Regelungen für die Schaffung intelligenter Stromnetze
g.    sowie die Schaffung von hinreichenden Energiespeicherkapazitäten

6.    Eine Komplettüberarbeitung der gesamten Energiegesetzgebung, um den Aufbau eines nachhaltigen Energiesystems zu gewährleisten, ist unumgänglich. Unter anderem sind, in Ergänzung zu Punkt 5., folgende Punkte rechtlich zu verankern:

a.    Einführung von Mindesterzeugungsquoten für Strom und Wärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien für alle Energieversorger, orientiert am Beispiel der amerikanischen Renewable Portfolio Standards, die in festgelegten Zeitintervallen steigen.

b.    Ermöglichung einer langfristigen, deutschlandweiten und auf das europäische Verbundnetz abgestimmten Kapazitätsplanung durch die Übertragungsnetzbetreiber, die, orientiert an den Mindesterzeugungsquoten, Ausschreibungen für neue Energieerzeugungs- und Energiespeicherkapazitäten durchführen können. Durch die Ausschreibungen bleiben marktwirtschaftliche Mechanismen erhalten.

c.    Weitere Förderung der Erneuerbaren Energien durch das EEG, mit dem Ziel, die Erneuerbaren Energien so schnell wie möglich zur Marktreife zu führen und ohne Subventionen auszukommen

d.    Verabschiedung eines Erneuerbare-Energien-Speichertechnologien-Gesetzes zur Förderung eines marktwirtschaftlichen, wettbewerbsfähigen und technisch effizienten Ausbaus von Stromspeicherkapazitäten im Hinblick auf den umfangreichen Einsatz von Wind und Solarstrom.

e.   Aufbau eines Stromhandelssystems an der EEX, dass die steigende Einspeisung Erneuerbarer Energien in das Stromnetz marktwirtschaftlich ab-bildet, und eine reibungslose Integration der fossilen und erneuerbaren Energieträger, während der Übergangsphase hin zu einem nachhaltigen Energiesystem, ermöglicht.


Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auch auf Länderebene, u. a. durch folgende Maßnahmen:


7    
a.    Ausweisung von mind. zwei Prozent der Landesfläche als Windenergie-Vorranggebiete
b.    Ermöglichung der Windenergienutzung in Wäldern und, wo nachhaltig möglich, auch in Naturschutzgebieten; lediglich sehr spezifische Ausweisung von Ausschlussgebieten.
c.    Gestaltung von Raumordnungs- und Umweltschutzgesetzen derart, dass ein nachhaltiges Energiesystem möglich wird.

 
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