Wettbewerbsfähigkeit des Energiesystems:

- Paul-Georg Meister / pixelio.de
1. Schaffung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umbau des Energiesystems auf „100% Erneuerbar“
2. Überprüfung der Zukunftsfähigkeit des liberalisierten Energiemarktes (z.B. der Preisbildung an der Strombörse) sowie der Energiegesetzgebung bei stetig steigender Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien
3. Allgemeine Verringerung der Stromkosten durch eine höhere Effizienz bei der Energieerzeugung und -nutzung
4. Die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien ist für Deutschland eine wichtige Voraussetzung als Industriestandort. Je schneller die Erneuerbaren Energien wettbewerbsfähiger als die fossilen Energieträger werden, desto schneller lässt sich die Absicherung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien erreichen. Jedoch sollten auch diese Industrien an den Kosten des Systemumbaus beteiligt werden, um Anreize zu Energieeinsparungen zu schaffen.
5. Spezifische Förderung von Forschung und Entwicklung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Energiesystems auf technischem, ökonomischem und geisteswissenschaftlichem Gebiet
6. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren Energien durch das Nutzen industriellen Know-Hows klassischer deutscher Industriezweige in der Erneuerbare Energien Branche und Ausbau relevanter Infrastruktur
7. Stärkung der Strombereitstellung nach Bedarf der Erneuerbaren Energien
8. Ermöglichung des Imports von erneuerbar erzeugtem Strom aus dem Ausland
9. Intelligente und kosteneffiziente Integration von fossilen und erneuerbaren Energiequellen


