Feuchtegehalt von Holz in Kleinfeuerungsanlagen messen
Diese Richtlinie legt die Mindestanforderungen und die Prozeduren zur Überprüfung der Einhaltung dieser Mindestanforderungen an tragbare Geräte zur Bestimmung des Feuchtegehalts von stückigem Holz nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) fest. Sie gilt für alle Eignungsprüfungen von Messgeräten zur Bestimmung des Feuchtegehalts von stückigem Holz in Form von naturbelassenem Scheitholz (gespalten oder ungespalten, gesägt, gehobelt, mit oder ohne Rinde) als Brennstoff in Kleinfeuerungsanlagen.
Die Richtlinie VDI 4206 Blatt 4 legt weiterhin Anforderungen an Prüfinstitute fest und erläutert die Bekanntgabe geeigneter Messgeräte. Sie richtet sich an die Hersteller von Messgeräten zur Überwachung der Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen, an Prüfinstitute, die Eignungsprüfungen solcher Geräte durchführen, und an die Behörden, die über eine Eignungsbekanntgabe zu entscheiden haben. Anwendern eignungsgeprüfter Messgeräte zur Überwachung der Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen bietet VDI 4206 Blatt 4 Hilfestellung beim Betrieb dieser Geräte. Den Stellen für wiederkehrende Überprüfungen von eignungsgeprüften Messgeräten kann sie zusätzlich als Informationsquelle bei ihren Tätigkeiten dienen.
Die Richtlinie VDI 4206 Blatt 4 Entwurf ist ab Juni 2012 zum Preis von 48,30 € beim Beuth Verlag in Berlin erhältlich. Unter der Telefonnummer +49 30 26 01-22 60 ist der Verlag in Berlin erreichbar. Die Einspruchsfrist zu diesem Entwurf endet am 30. September 2012. Weitere Informationen und Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de möglich.
Fachauskünfte erteilt:
Herr Dr. Rolf Kordecki
Telefon: +49 211 6214 410
E-Mail: kordecki@vdi.de
- Relevante Links
- www.vdi.de/4206-4
- www.krdl.de


