VDI-Fachbereich Architektur
Planungsleistungen Fassadentechnik
Im Bereich der Fassadentechnik gibt es derzeit keine neutrale Arbeitshilfe, die zur Leistungsbeschreibung herangezogen werden kann. Aus diesem Grund hat der VDI-Fachbereich Architektur beschlossen, eine neue VDI-Richtlinie zu diesem Thema zu erarbeiten.
Die Leistungen im Zusammenhang mit den Fassaden sind ein klassischer Bereich der Architektur. Durch die technisch immer anspruchsvoller werdenden Fassaden hat sich hieraus in den vergangengen Jahren eine Spezialistendisziplin entwickelt.
Freie Planungsbüros erbringen Leistungen zusätzlich zur eigentlichen HOAI-Architektenleistung. Diese Planungsbüros haben sich teilweise in verschiedenen Interessensverbänden zusammengeschlossen, es gibt jedoch derzeit keine neutrale Leistungsbeschreibung, die als Grundlage für alle Leistungen herangezogen werden kann.
Diese Planungs- und Beratungsleistung kann bei anspruchsvollen Fassaden weder heute, noch denn in Zukunft in der notwendigen fachtechnischen Tiefe durch den Architekten erbracht werden. Gleichzeitig hat sich die Fassadentechnik als notwendige Zusatzleistung immer mehr zu einer eigenständigen Fachingenieurleistung entwickelt, die von Bauherren oder generalplanenden Architekten zusätzlich vergütet wird.
Die Schnittstellen zu den tangierenden Planungsleistungen wie TGA-Planung, Tragwerksplanung, Green Building, Architektur und Projektabwicklung sind gleichermaßen zunehmend anspruchsvoller und für den Architekten somit nicht mehr eigenständig lösbar geworden.
Vor diesem Hintergrund hat der VDI-Fachbereich Architektur einen Richtlinienausschuss gegründet, der sich mit diesem Thema befasst und eine neutrale Arbeitsgrundlage schaffen soll. Der Ausschuss wird in Kürze die Arbeit aufnehmen.
Kontakt:
VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik
VDI-Fachbereich Architektur
Dipl.-Ing. Christof Kerkhoff
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Tel: 0211 6214-645
E-Mail: architektur@vdi.de
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