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VDI-Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung

VDI-Richtlinienausschuss 2168

Aufzüge - Inhalte von Schulungen für befähigte Personen

Gründung:

18. Februar 2004

Auflösung

1. April 2007

Mitglieder:

Die Mitglieder, die in ehrenamtlicher Gemeinschaftsarbeit dem VDI ihr Fachwissen zur Verfügung stellen, repräsentieren die Bereiche Industrie, Verbände und Hochschulen, Herstellung, Planung, Ausführung und Betreiber

Vorsitzender:

Friedhelm Meermann

Stellvertretender Vorsitzender:

Rudi Becker

Geschäftsstelle / Kontakt:

Verein Deutscher Ingenieure VDI e.V.
Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Terhorst
Postfach 10 11 39
40002 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 62 14-4 66
Telefax: +49 (0) 211 62 14-1 77
E-Mail: tga@vdi.de

Richtlinienarbeit:

Die Richtlinie VDI 2168 ist im April 2007 erschienen.

Entwurf = Entwurf   zurückgezogen = zurückgezogen   überprüft vom zuständigen Ausschuss = überprüft vom zuständigen Ausschuss  
Name Titel Ausgabedatum Status
VDI 2168 Aufzüge - Qualifizierung von Personal 2007-04 überprüft vom zuständigen Ausschuss

Inhalt / Ziele:

Für die Aufzugsbranche gibt es weder ein Berufsbild noch ein technisch-wissenschaftliches Studium. Die in der Aufzugsbranche berufstätigen Personen haben in der Regel ihre Ausbildung in anderen Berufsbereichen gemacht und durch Erfahrung fachspezifisch vertieft.

In der Praxis werden hohe fachspezifische Kenntnisse, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, gefordert, die nachzuweisen sind.

 

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert für die Prüfung von Aufzügen Personen und Organisationen mit speziellen Kenntnissen. Dies gilt auch für Personen, die Prüfungen von Produkten und Dienstleistungen in diesem Bereich durchführen (Planung, Konstruktion, Herstellung, Montage, Instandhaltung). Die durchzuführenden Maßnahmen erfordern eine gezielte Fortbildung des damit betrauten Personals. Die hier vorgelegte Richtlinie dient der Qualitätssicherung dieser Maßnahmen, indem

 

  • Anforderungen an die mit diesen Fortbildungen betrauten Referenten gestellt,
  • Schulungsinhalte dargelet,
    Rahmenbedingungen für den Ablauf der Fortbildungen vorgegeben und
  • Prüfungsbedingungen für die Abschlussprüfung festgelegt werden

 

Mit dieser Richtlinie wird eine neutrale Selbstverpflichtung der Branche formuliert.

 

Die VDI-TGA bietet Schulungsanbietern eine registrierte Partnerschaft zur Qualitätssicherung der Fortbildung an. Absolventen der registrierten VDI-Schulungspartner erhalten das VDI-Zertifikat nach VDI 2168.

Mitglieder im Ausschuss waren zuletzt:

Becker, Rudi; Oberwesel
Böhm, Werner; Dipl.-Ing.; Weinstadt
Lang, Karl-Heinz; Dipl.-Ing.; Wuppertal
Meermann, Friedhelm; Herbolzheim
Patzelt; Prof.; Roßwein
Rösch, Wolfgang; Dipl.-Ing.; Stuttgart
Scherring, Uwe; Düsseldorf
Schickor, Horst; Bottrop
Siekhans, Ernst-August; Dipl.-Ing.; Essen
Steller, Jens; Dipl.-Ing. (FH); Köln
Thoss, Andreas; Frankfurt am Main
Vikuk, Stefan; Dipl.-Ing. Stuttgart
Wang, Mingyi; Dr.-Ing.; Berlin

Verantwortlich für diese Seite:
Letzte Üerarbeitung:

Dipl.-Ing. Thomas Terhorst

29.10.2009

 
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