VDI-Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung
VDI-Richtlinienausschuss 6026 "Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung"
Blatt 1 - Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen
Gründung: | Juni 2002 |
Mitglieder: | Die Mitglieder, die in ehrenamtlicher Gemeinschaftsarbeit dem VDI ihr Fachwissen zur Verfügung stellen, repräsentieren die Bereiche Industrie, Objekt-Verwaltung, Planung, öffentliche Hand. |
Vorsitzender: | Dipl.-Ing. Knut Czepuck VDI |
Stellvertretende Vorsitzende: | Dipl.-Ing. Petra Pogacar, |
Geschäftsstelle: | Verein Deutscher Ingenieure |
Richtlinienarbeit:
= Entwurf
= zurückgezogen
= überprüft vom zuständigen Ausschuss |
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| Name | Titel | Ausgabedatum | Status |
| VDI 6026 Blatt 1 | Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung - Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen | 2008-05 | |
Veröffentlichungen zu diesem Thema:
Vortrag von Herrn Czepuck "Ziel und Nutzen der VDI 6026"
Anwendungsmöglichkeiten in der Praxis
- in der Praxis können die Inhalte der Tabellen bei Vertragsverhandlungen / Angebotsaufforderungen zur Klärung herangezogen werden
es könnte z.B. generell vertraglich verlangt werden, die genannten Inhalte von XYZ zu liefern
Dem Bauherrn kann verdeutlicht werden, welche Leistungen im Einzelfall notwendig sind
Auch Errichter können Auftraggeber auf Lücken im Vertrag hinweisen und notwendige Beauftragungen einfordern, wenn bestimmte Inhalte gefordert werden
Inhalt/Ziele:
Diese Richtlinie dient der Klarstellung von Begriffsdefinitionen. Dabei werden auch die Abgrenzungen der Leistungen bei der Dokumentationserstellung verdeutlicht. Die möglichen Beteiligten, wie Auftraggeber, Bauherr, ausführende Unternehmer, Auftragnehmer, Architekten und Ingenieure können leichter erkennen, welche Mindestleistungen notwendig sind. Die Richtlinie nimmt keine Wertung hinsichtlich der Honorierung der verschiedenen Leistungen zur Erstellung der Inhalte von technischen Dokumentationen vor. Die in den Leistungen der Ingenieure gemäß HOAI, den Leistungen der ausführenden Unternehmen gemäß VOB oder den Leistungen gemäß VOF enthaltenen Teile der technischen Dokumentationen sind in dieser Richtlinien nicht einer speziellen Wertung unterzogen worden, ebenso sind die besonderern Leistugen nicht speziell herausgestellt. Auch die von Herstellern von Bauteilen oder Teilen von technischen Anlagen beizustellenden Unterlagen sowie die bauordnungsrechtlich im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, insbesondere die Unterlagen gemäß der BauVorlVO, zu erstellenden Unterlagen werden nicht kostenmäßig bewertet. Die Vernetzung zwischen allen Gewerken wird durch die Vielzahl der aufgezeigten Schnittstellen deutlich, sowohl in horizontaler (gleiche Leistungsphase), wie auch in vertikaler (unterschiedliche Leistungsphase) Planungs- und Ausführungsebene.
Mitarbeiter im Ausschuss waren zuletzt:
Brunk, Marten; Prof. Dr.-Ing.; Aachen
Czepuck, Knut; Dipl.-Ing.; Düsseldorf
Dreyer, Ralf; Dipl.-Ing.; Hamburg
Frerick, Michael; Bonn
Graaf, Joseph; Dipl.-Ing.; Aachen
Jakobi, Dieter, Dipl.-Ing.; Köln
Klockow, Rolf; Dipl.-Ing.; Hannover
Leist, Hugo; Dr.-Ing.; Flensburg
Ohl, Günter; Dipl.-Ing.; Mannheim
Pirrung,Dietmar; Dipl.-Ing.; Düsseldorf
Pogacar, Petra; Dipl.-Ing.; Hamburg
Reichel, Wolfgang; Dr.-Ing.; Haan
Schürmann, Werner; Dipl.-Ing.; Köln
Blatt 1 Beiblatt 1 "Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen; FM-spezifische Anforderungen an die Dokumentation"
Vorsitzender: | Dipl.-Ing. Knut Czepuck VDI |
Stellvertretender Vorsitzender: | Dipl.-Ing. Klaus auf der Springe THS Consulting GmbH Edmund-Weber-Str. 206 b 44651 Herne Telefon: +49 2325 691560 E-Mail: klaus.aufderspringe@tc-tga.de |
Geschäfstelle: | Verein Deutscher Ingenieure Postfach 10 11 39 |
Inhalte/Ziele:
Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung; Die Anforderungen des späteren Betreibens des Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus müssen bereits in der Entwicklungs- und Planungsphase bedacht werden. Die Anforderungen des Facility-Managements (FM) an die Dokumentation werden dazu in dieser Richtlinie ergänzend zu VDI 6026 Blatt 1 konkretisiert.
Die Planung inklusive der zugehörigen Beschreibung ist durch den Auftraggeber zum Abschluss jeder Planungsphase auf Übereinstimmung mit seinen funktionalen Planungsvorgaben zu prüfen, zu genehmigen und abzunehmen.
Mitarbeiter im Ausschuss sind derzeit:
Dipl.-Ing. Klaus auf der Springe, Herne
Dipl.-Ing. Matthias Burda, Wiesbaden
Ministerialrat Dipl.-Ing. Knut Czepuck VDI, Düsseldorf
Dr. Christof Duvenbeck, Duisburg
Michael Frerick, Leverkusen
Dipl.-Ing. Clemens Schickel VDI, Bonn
Dipl.-Ing. Michael Maria Schiffner, Düsseldorf
Dipl.-Ing. Walter Thein, Kassel


= Entwurf
= zurückgezogen
= überprüft vom zuständigen Ausschuss 
