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VDI-Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung

VDI-Richtlinienausschuss 6026 "Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung"

Blatt 1 - Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen

Gründung:

Juni 2002

Mitglieder:

Die Mitglieder, die in ehrenamtlicher Gemeinschaftsarbeit dem VDI ihr Fachwissen zur Verfügung stellen, repräsentieren die Bereiche Industrie, Objekt-Verwaltung, Planung, öffentliche Hand.

Vorsitzender:

Dipl.-Ing. Knut Czepuck VDI
Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW
Elisabethstr. 5-11
40217 Düsseldorf
Telefon: +49 211 38 43-3 65
E-Mail: knut.czepuck@mswks.nrw.de

Stellvertretende Vorsitzende:

Dipl.-Ing. Petra Pogacar,
Hochtief AG,
Bramfelderchaussee 45,
22177 Hamburg
Telefon: +49 40 61 13 22 16
Telefax: +49 40 61 13 22 02
E-Mail: petra.pogacar@hochtief.de

Geschäftsstelle:

Verein Deutscher Ingenieure
Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung
Dipl.-Ing. (FH) Björn Düchting
Postfach 10 11 39
40001 Düsseldorf
Telefon: +49 211 62 14-4 70
Telefax: +49 211 62 14-1 77
E-Mail: tga@vdi.de

Richtlinienarbeit:

Entwurf = Entwurf   zurückgezogen = zurückgezogen   überprüft vom zuständigen Ausschuss = überprüft vom zuständigen Ausschuss  
Name Titel Ausgabedatum Status
VDI 6026 Blatt 1 Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung - Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen 2008-05

Veröffentlichungen zu diesem Thema:

Vortrag von Herrn Czepuck "Ziel und Nutzen der VDI 6026"

 

Anwendungsmöglichkeiten in der Praxis

  • in der Praxis können die Inhalte der Tabellen bei Vertragsverhandlungen / Angebotsaufforderungen zur Klärung herangezogen werden
  • es könnte z.B. generell vertraglich verlangt werden, die genannten Inhalte von XYZ zu liefern

  • Dem Bauherrn kann verdeutlicht werden, welche Leistungen im Einzelfall notwendig sind

  • Auch Errichter können Auftraggeber auf Lücken im Vertrag hinweisen und notwendige Beauftragungen einfordern, wenn bestimmte Inhalte gefordert werden

Inhalt/Ziele:

 

Diese Richtlinie dient der Klarstellung von Begriffsdefinitionen. Dabei werden auch die Abgrenzungen der Leistungen bei der Dokumentationserstellung verdeutlicht. Die möglichen Beteiligten, wie Auftraggeber, Bauherr, ausführende Unternehmer, Auftragnehmer, Architekten und Ingenieure können leichter erkennen, welche Mindestleistungen notwendig sind. Die Richtlinie nimmt keine Wertung hinsichtlich der Honorierung der verschiedenen Leistungen zur Erstellung der Inhalte von technischen Dokumentationen vor. Die in den Leistungen der Ingenieure gemäß HOAI, den Leistungen der ausführenden Unternehmen gemäß VOB oder den Leistungen gemäß VOF enthaltenen Teile der technischen Dokumentationen sind in dieser Richtlinien nicht einer speziellen Wertung unterzogen worden, ebenso sind die besonderern Leistugen nicht speziell herausgestellt. Auch die von Herstellern von Bauteilen oder Teilen von technischen Anlagen beizustellenden Unterlagen sowie die bauordnungsrechtlich im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, insbesondere die Unterlagen gemäß der BauVorlVO, zu erstellenden Unterlagen werden nicht kostenmäßig bewertet. Die Vernetzung zwischen allen Gewerken wird durch die Vielzahl der aufgezeigten Schnittstellen deutlich, sowohl in horizontaler (gleiche Leistungsphase), wie auch in vertikaler (unterschiedliche Leistungsphase) Planungs- und Ausführungsebene.

Mitarbeiter im Ausschuss waren zuletzt:

 

Brunk, Marten; Prof. Dr.-Ing.; Aachen
Czepuck, Knut; Dipl.-Ing.; Düsseldorf
Dreyer, Ralf; Dipl.-Ing.; Hamburg
Frerick, Michael; Bonn
Graaf, Joseph; Dipl.-Ing.; Aachen
Jakobi, Dieter, Dipl.-Ing.; Köln
Klockow, Rolf; Dipl.-Ing.; Hannover
Leist, Hugo; Dr.-Ing.; Flensburg
Ohl, Günter; Dipl.-Ing.; Mannheim
Pirrung,Dietmar; Dipl.-Ing.; Düsseldorf
Pogacar, Petra; Dipl.-Ing.; Hamburg
Reichel, Wolfgang; Dr.-Ing.; Haan
Schürmann, Werner; Dipl.-Ing.; Köln

Blatt 1 Beiblatt 1 "Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen; FM-spezifische Anforderungen an die Dokumentation"

Vorsitzender:

Dipl.-Ing. Knut Czepuck VDI
Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW
Elisabethstr. 5-11
40217 Düsseldorf
Telefon: +49 211 38 43-3 65
E-Mail: knut.czepuck@mswks.nrw.de

Stellvertretender Vorsitzender:

Dipl.-Ing. Klaus auf der Springe

THS Consulting GmbH

Edmund-Weber-Str. 206 b

44651 Herne

Telefon: +49 2325 691560

E-Mail: klaus.aufderspringe@tc-tga.de

Geschäfstelle:

Verein Deutscher Ingenieure
Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung
Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

Postfach 10 11 39
40001 Düsseldorf
Telefon: +49 211 6214 - 500
Telefax: +49 211 6214 - 177
E-Mail: tga@vdi.de

Inhalte/Ziele:

 

Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung; Die Anforderungen des späteren Betreibens des Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus müssen bereits in der Entwicklungs- und Planungsphase bedacht werden. Die Anforderungen des Facility-Managements (FM) an die Dokumentation werden dazu in dieser Richtlinie ergänzend zu VDI 6026 Blatt 1 konkretisiert.
Die Planung inklusive der zugehörigen Beschreibung ist durch den Auftraggeber zum Abschluss jeder Planungsphase auf Übereinstimmung mit seinen funktionalen Planungsvorgaben zu prüfen, zu genehmigen und abzunehmen.

Mitarbeiter im Ausschuss sind derzeit:

 

Dipl.-Ing. Klaus auf der Springe, Herne
Dipl.-Ing. Matthias Burda, Wiesbaden
Ministerialrat Dipl.-Ing. Knut Czepuck VDI, Düsseldorf
Dr. Christof Duvenbeck, Duisburg
Michael Frerick, Leverkusen
Dipl.-Ing. Clemens Schickel VDI, Bonn
Dipl.-Ing. Michael Maria Schiffner, Düsseldorf
Dipl.-Ing. Walter Thein, Kassel

 
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