VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (VDI-GBG)
Mitgliedschaft
Wählen Sie als Studierender, Angestellter oder Selbständiger Ihren individuellen Einstieg und entdecken Sie Ihre Möglichkeit als VDI-Mitglied.
Mehr...
Die Mitgliedschaft im VDI bringt eine Fülle von Vorteilen mit sich. Um die Angebote für Mitglieder weiter zu verbessern, bietet der VDI seit dem 01.07.2009 eine noch individuellere fachliche Betreuung und damit die Möglichkeit an, sich weitere fachliche Themengebiete zu erschliessen.
Mitglieder können sich ohne Mehrkosten bis zu vier Fachbereichen - aus insgesamt 60 - zuordnen und somit die Themengebiete im VDI nach Ihren Interessen noch flexibler und individueller wählen. Alternativ besteht auch weiterhin die Zuordnungsmöglichkeit zu einer einzelnen VDI-Fachgesellschaft. Darüber hinaus haben Mitglieder die Möglichkeit unabhängig von der fachlichen Zuordnung eine Fachzeitschrif zu den dargestellten Konditionen (www.vdi.de/fachzeitschriften) zu abonnieren.
Mitglieder können sich hier einen bequemen Überblick über Ihre aktuellen Zuordnungen sowie die von ihnen abonnierten Fachzeitschriften verschaffen. Bitte halten Sie dazu Ihre Mitgliedsnummer bereit.
Zusätzliche fachspezifische Vorteile:
Baufachinformationen - schnell und einfach
Für Baufachinformationen und Literaturrecherchen im Bauwesen empfehlen wir das Leistungsangebot des Fraunhofer-Informationszentrums Raum und Bau IRB, mit dem eine Kooperationsvereinbarung besteht. Diese räumt VDI-Mitgliedern besondere Vergünstigungen bei der Nutzung von Dienstleistungen des Fraunhofer IRB ein. Für den Zugang zum Fraunhofer IRB empfehlen wir die Portale
www.baufachinformation.de oder www.vdi.de/irb
Persönliche Beratung
Gerne helfen wir Ihnen als VDI-Mitglied zu aktuellen Fachthemen der VDI-GBG oder einem der Fachbereiche weiter.
Den Kontakt zur Hauptgeschäftsstelle finden Sie hier.
Berater und Sachverständige - VDI Expertennetz
Von 1982 bis 2003 führt die VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung das Verzeichnis über die Berater und die Sachverständigen. Hierin sind die Berater und Sachverständigen nach Fach- oder Bestellungsgebieten, nach Namen und nach Bundesländern geordnet aufgeführt. Die von den Industrie- und Handelskammern oder von den Ingenieurkammern( in einigen Ländern) öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden vorzugsweise von Gerichten, vom Staat, von Kommunen und der freien Wirtschaft herangezogen, um Problem- und Streitfälle zu lösen. Sie weisen eine besondere Sachkunde auf ihrem Sachgebiet aus. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch eine umfassende Prüfung.
Staatlich anerkannten Sachverständigen sind von den zuständigen Länderministerien entsprechend der Sachverständigenverordnung anerkannt und für Prüfungen nach Bauordnungsrecht, insbesondere nach Sonderbauverordnungen zugelassen. Sie haben spezielle Erfahrungen und Kenntnisse auf den ausgewiesenen Sachgebieten. Der Nachweis erfolgt durch eine umfassende Prüfung. Die Namen der sachverständigen sind im Gesetzesblatt veröffentlicht.
Anerkannte Sachverständige für die Prüfung von Anlagen wassergefährdender Stoffe (VAwS) sind zertifizierte Mitglieder von Sachverständigen-organisationen, die auf diesem Prüfgebiet nach Landesrecht anerkannt sind.
Anerkannte Sachverständige nach Druckgeräterichtlinie sind zertifizierte Mitglieder von Sachverständigenorganisationen, die auf diesem Gebiet von der Zentralstelle der Länder für Sicherheit anerkannt sind und bei der europäischen Kommission notifiziert sind.
Aufgenommen wurden nur VDI-Mitglieder, die sich der VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung (VDI-TGA) zugeordnet haben. Bei den
Angaben zur Person und den Arbeitsgebiet haben sich Antragsteller jeweils selbst dargestellt.
Die Beraterliste wurde durch das Online-Expertennetz des VDI abgelöst: www.das-expertennetz.de . Hier finden Sie Experten aus nahezu allen Fachbereichen der VDI-Gesellschaften.


