Wir verbinden Kompetenz
Verein Deutscher Ingenieure
 
Verein Deutscher Ingenieure > Technik > Fachthemen > Energie und Umwelt > Energiewandlung und -anwendung

VDI-Fachbereich Energiewandlung und -anwendung

25.05.2012
Wichtige Forderungen des VDI umgesetzt
 

Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes verabschiedet

VDI begrüßt die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (Bild: MWM GmbH Mannheim)

VDI begrüßt die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (Bild: MWM GmbH Mannheim)

Der Bundestag hat am 24. Mai nach zweiter und dritter Lesung die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) verabschiedet. Der VDI begrüßt vor allem die Aufnahme der Förderung von Wärmespeichern und Wärmenetzen sowie die Vereinfachung der Vergütungsmodalitäten und die Verbesserung der Modernisierungsklausel. Damit sind viele wichtige Forderungen des VDI umgesetzt worden.

 

Der VDI unterstützt das Ziel der Bundesregierung, eine Verdopplung des KWK-Stromanteiles auf 25 Prozent bis 2020 zu erreichen. Daher hatte der VDI in den vergangenen Monaten die Regierungsentwürfe mehrmals kommentiert und auf wichtige Punkte hingewiesen, z.B. die Vergütungspflicht auch nach Ende der Zuschlagsdauer, die bei der jetzigen Novellierung leider nicht berücksichtigt wurden.

Deswegen regt der VDI weiterhin an, eine Vergütungspflicht für KWK-Anlagen (>50 kWel) nach Ende der Zuschlagsdauer einzuführen. Zur Zeit besteht nur ein Anspruch auf physische Aufnahme des KWK-Stroms durch den Netzbetreiber, jedoch keine Vergütungspflicht. Wenn Betreiber den im eigenen Unternehmen nicht benötigten Strom nicht an Dritte veräußern können, werden sie die Stromproduktion drosseln müssen. Damit bleiben erhebliche KWK-Potenziale ungenutzt.

Spätestens für die nächste Novellierung des Gesetzes empfiehlt der VDI darüber hinaus zu prüfen, ob die nun erfolgten Zuschlagserhöhungen von 0,3 Cent pro kWh bei den jeweiligen Größenklassen ausreichen, um das 25-Prozent-Ziel zu erreichen.

 

 

Ihre Ansprechpartnerin im VDI:
Dr. Eleni Konstantinidou
Telefon: +49 211 6214-219
Telefax: +49 211 6214-144
E-Mail: konstantinidou@vdi.de

 
FacebookTwitterGoogleXing