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VDI-Fachbereich Strategische Energie- und Umwelttechnik

12.06.2012
Deutscher Bundestag
 

Novellierung Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG 2012

VDI begrüßt die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (Bild: MWM GmbH Mannheim)

VDI begrüßt die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (Bild: MWM GmbH Mannheim)

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Mai nach zweiter und dritter Lesung die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz ist in der Länderkammer zwar nicht zustimmungspflichtig, bei unterschiedlichen Meinungen zwischen Bundesrat und Bundestag kann aber ein Vermittlungsausschuss angerufen werden. Spätestens zum Jahresbeginn 2013 dürfte das Gesetz dann in Kraft treten.

 

Der VDI hat den gesamten Gesetzgebungsprozess von Anfang an durch seine Positionierung und mehrere Kommentierungen begleitet und mitgestaltet. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung zur Energiewende im letzten Frühjahr wurde deutlich, dass es nach der Novellierung 2009 im Jahr 2011 oder 2012 zu einer weiteren Novellierung kommen würde. Die Fachgremien Mikro-KWK und Verbrennungskraftmaschinen (VKMA) erarbeitete mit hauptamtlicher Unterstützung und in Abstimmung mit den Gremien der VDI-GEU und GBG ein entsprechendes VDI-Positionspapier. Im November 2011 wurden die „VDI-Empfehlungen zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ veröffentlicht und an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die betroffenen Referate in den Bundesministerien für Umwelt, Wirtschaft und Bauen verschickt. In den folgenden Wochen nahm der VDI an Anhörungen und Workshops des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums teil und erörterte dort seine Positionen. #

 

Durch diese Präsenz und seine durch das Positionspapier ausgewiesene Expertise wurden viele der VDI-Empfehlungen bereits im ersten Referentenentwurf der Bundesregierung zur KWKG-Novelle berücksichtigt. In einem weiteren Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die betroffenen Ministerien begrüßte der VDI die positiven Ansätze dieses Entwurfes. Gleichwohl wurde aber auch darauf hingewiesen, dass noch mehrere Änderungen notwendig wären, um das Ziel der Bundesregierung, eine Verdopplung des KWK-Stromanteils auf 25 Prozent bis 2020, zu erreichen.

 

Die nun verabschiedete Novellierung des KWKG begrüßt der VDI ausdrücklich. Vor allem die Aufnahme der Förderung von Wärmespeichern und Wärmenetzen sowie die Vereinfachung der Vergütungsmodalitäten und die Verbesserung der Modernisierungsklausel sind hierbei zu erwähnen. Viele wichtige Forderungen des VDI wurden somit umgesetzt.

 

Eine Vergütungspflicht auch nach Ende der Zuschlagsdauer, wie vom VDI ebenfalls gefordert, wurde bei der jetzigen Novellierung leider nicht berücksichtigt. Deswegen regt der VDI weiterhin an, eine Vergütungspflicht für KWK-Anlagen (>50 KWel) nach Ende der Zuschlagsdauer einzuführen. Zur Zeit besteht nur ein Anspruch auf physische Aufnahme des KWK-Stroms durch den Netzbetreiber, jedoch keine Vergütungspflicht. Wenn Betreiber den im eigenen Unternehmen nicht benötigten Strom nicht an Dritte veräußern können, werden sie die Stromproduktion drosseln müssen. Damit bleiben erhebliche KWK-Potenziale ungenutzt.

 

Spätestens für die nächste Novellierung des Gesetzes empfiehlt der VDI darüber hinaus zu prüfen, ob die nun erfolgten Zuschlagserhöhungen von 0,3 Cent pro kWh bei den jeweiligen Größenklassen ausreichen, um das 25-Prozent-Ziel der Bundesregierung zu erreichen.

Ihre Ansprechpartnerin im VDI:
Dr. Eleni Konstantinidou
Telefon: +49 211 6214-219
Telefax: +49 211 6214-144
E-Mail: konstantinidou@vdi.de

 
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