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VDI-Fachbereich Nanotechnik

Nanotechnik in der Medizintechnik

Nano in der Medizintechnik

Der VDI-FA Nanotechnik in der Medizintechnik nimmt Stellung zu nanotechnologischen Themen der Medizintechnik und engagiert sich in der Fachwelt und der Öffentlichkeit für eine umfassende Information zu aktuellsten Forschungs- und Entwicklungsthemen.

 

Der Fachausschuss sieht in der Nutzung nanotechnologischer Verfahren vorwiegend Vorteile, die es gilt auch in der Medizintechnik zu nutzen, um damit zu einem rationalen Umgang mit der Nanotechnologie beitragen. In der Zukunft rechnen wir mit fortschreitenden Verbesserungen und zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten, die jeweils mit Bedürfnissen und sichtbarem Nutzen abzugleichen sind.

 

Die Nanotechnologie steuert sowohl im Bereich der Medizinprodukte wie auch bei den Arzneimitteln einen Beitrag zur Medizintechnik bei. Im ersten Fall geht es im Wesentlichen um den Kontakt von Materialien mit dem menschlichen Körper. Dieser Kontakt soll so gestaltet werden, dass er dem Körper und dem Heilungsvorgang zuträglich ist, was im Allgemeinen mit biokompatibel umschrieben wird. Hierzu sind die Materialoberflächen hinsichtlich chemischer Zusammensetzung und Topographie bis in den Nanometerbereich zu adaptieren. Die entsprechenden Medizinprodukte können für therapeutische Anwendungen wie beispielsweise Implantate, Katheter, Dialyseeinheiten aber auch Kontaktlinsen und Verbandmaterialien verwendet werden. Im Bereich der Diagnostik werden ebenso Geräte, die im Kontakt mit biologischen Flüssigkeiten zur Erkennung oder Überwachung von Krankheiten eingesetzt werden hinsichtlich ihrer Oberflächen ausgerüstet, um zuverlässige Messwerte beispielsweise auf Mikrotiterplatten wie auch von Sensoren zu erreichen.

 

Neben den bioinerten Oberflächen stellen auch bioaktive Oberflächen einen Beitrag der Nanotechnologie zur Medizintechnik dar. Hierzu gehören Oberflächen, die mit Biomolekülen ausgerüstet sind, die eine spezifische Reaktion mit Körperflüssigkeiten eingehen, oder aus denen auch biologische aktive Stoffe freigesetzt werden. Hier stellt sich dann die Frage, ob hier das Medizinproduktegesetz oder das Arzneimittelgesetz für eine geplante Anwendung zu berücksichtigen ist.

 

Eindeutig auf der Seite der Arzneimittel liegen dann Anwendungen bei denen nanotechnologische Verfahren genutzt werden, um beispielsweise Medikamente zu verkapseln und die Einheiten soweit zu miniaturisieren, dass die verschiedenen Schranken des menschlichen Körpers zum Zwecke des Medikamententransports überwunden werden und damit die Medikamente an einen festgelegten Bestimmungsort gebracht werden können.
Nanotechnologische Ansätze bei den meisten medizintechnischen Fragestellungen können zu einer Lösung beitragen, die bisher nicht oder nicht in dieser Qualität möglich waren.

 

Aktuelle beschäftigt sich der Fachausschuss u. a. mit den Themen:

  • magnetothermische Behandlungen von Tumoren
  • beschichtete Stents mit Wirkstofffreisetzung 
  • beschichtete Kontaktlinsen
  • Ausrüstung von Oberflächen zur minimierten Proteinadsorption
  • Ausrüstung von Oberflächen zur optimierten Kultivierung von Säugerzellen für Testsysteme und künstliche Organe.

Weiterführende Informationen

 
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