VDI Magdeburger BV
Wahlordnung des VDI Magdeburger Bezirksvereins
(Die Wahlordnung wurde von der Mitgliederversammlung des Magdeburger BV am 29. März 2003 beschlossen.)
1. Die Wahlen erfolgen auf der Grundlage der Satzung des VDI Magdeburger BV. In der Einladung zur Mitgliederversammlung sind die zu besetzenden Funktionen und die Namen der amtierenden Funktionsträger aufzuführen. Die Durchführung offener Abstimmungen setzt diesbezügliche einstimmige Beschlüsse der Mitgliederversammlung voraus. Anderenfalls erfolgen die Wahlen in geheimer Abstimmung. Gewählt werden können nur ordentliche Mitglieder des BV.
2. Die Wahlen werden von einer durch die Mitgliederversammlung zu bestimmenden Wahlkommission geleitet. Mitglieder der Wahlkommission dürfen weder dem Vorstand angehören noch für den Vorstand kandidieren.
3. Ein Vertreter des amtierenden Vorstandes hat zunächst alle diejenigen Kandidaten für die einzelnen Funktionen vorzuschlagen, die dem Vorstand in Vorbereitung der Mitgliederversammlung benannt wurden und die ihre Bereitschaft zur Übernahme einer Wahlfunktion erklärt haben. Dabei können für jede Funktion mehrere Personen vorgeschlagen werden.
4. Jedes Mitglied des BV kann für jede zur Wahl stehende Funktion darüber hinaus während der Mitgliederversammlung jeweils eine weitere Person vorschlagen.
5. Eine nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmende Person, die vorgeschlagen wurde, kann nur gewählt werden, wenn eine schriftliche Erklärung von ihr vorliegt, dass sie der Kandidatur zustimmt.
6. Die Kandidatenvorschläge sind zu begründen. Jeder Stimmberechtigte hat das Recht, Fragen an die Kandidaten zu stellen, den Vorschlag zu unterstützen, dagegen zu sprechen oder einen Antrag auf Ablehnung der Kandidatur zu stellen.
7. Wird gegen einen Kandidaten kein Antrag auf Ablehnung gestellt, gilt er ohne Abstimmung als in die Kandidatenliste aufgenommen.
8. Gibt es gegen einen Vorschlag Einwände, entscheidet die Mitgliederversammlung in offener Abstimmung mehrheitlich über die Annahme oder Ablehnung des Kandidaten.
9. In getrennten Wahlgängen oder mittels Stimmzetteln, die zu jeder zur Wahl stehenden Funktion alle Kandidatennamen enthalten und auf denen mit Ja, Nein oder Enthaltung gestimmt werden kann, werden jeweils nach Ablauf einer dreijährigen Amtszeit oder falls ein Vorstandsmitglied vorzeitig ausgeschieden ist, gewählt bzw. wiedergewählt:
- der Vorsitzende
- der stellvertretende Vorsitzende
- der Schatzmeister
- der Schriftführer
- weitere Vorstandsmitglieder für bestimmte Aufgabengebiete
- die Rechnungsprüfer.
Der Vorsitzende kann in ummittelbarer Folge nur einmal wiedergewählt werden.
10. Ein Kandidat ist mit einfacher Mehrheit der für ihn abgegebenen Stimmen gewählt. Erforderlichenfalls ist eine Stichwahl durchzuführen.
Erreicht ein Einzelkandidat nicht die erforderliche Mehrheit, ist zunächst ein weiterer Kandidat aufzustellen. Gelingt das nicht, gilt der Einzelkandidat nach einem zweiten Wahlgang auch mit einer Minderheit der Stimmen als gewählt.
11. Kann eine der in Punkt 9 aufgeführten Funktionen (außer Vorsitzendem) in Ermangelung geeigneter Kandidaten nicht besetzt werden, bleibt sie zunächst unbesetzt. Der Vorstand ist berechtigt, ein wählbares Mitglied des BV bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion zu betrauen.
29. März 2003

