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Münsterländer Bezirksverein

Veranstaltungen

Münsterländer Bezirksverein
Jahresmitgliederversammlung
Veranstaltungsdatum: 20.03.2013
Uhrzeit: 18:00
Veranstaltungsort: Münster
Straße: Mendelstr. 11
Gebäude: Technologiehof
Veranstaltungstyp: Mitgliederversammlung
Kurzbeschreibung:Anmeldung bis 4.3.2013
Detailbeschreibung:

Tagesordnung:
    1.    Begrüßung
    2.      Vortrag
    3.    Förderpreisverleihung
    4.     Bericht des Vorsitzenden
    5.     Bericht des Schatzmeisters        
    6.      Bericht der Rechnungsprüfer
    7.      Entlastung des Vorstands
    8.     Verabschiedung der Satzungsänderungen
    9.      Wahlen:
        a.)     stellvertretender Vorsitzender
        b.) Obmann für Veranstaltungen
    10.  Ehrungen der Jubilare
    11. Verschiedenes
    Im Anschluss laden wir Sie zu einem Imbiss ein.
Wahlvorschläge können dem Vorstand schriftlich bis zum 28. Februar 2013  mitgeteilt  werden.  
zu Punkt 8: Satzungsänderung
Erforderliche Änderung der Satzung gem. Genehmigungsschreiben des VDI Düsseldorf vom 25.6.2012.
 
§16  Arbeitskreise (alt)
1. Der BV bildet bei Bedarf für bestimmte Aufgaben Arbeitskreise, die den Aufgabenbereichen der VDI-Gesellschaften, VDI-Fachgruppen, interdisziplinären Gremien oder der Gliederung VDI Beruf und Gesellschaft entsprechen. Arbeitskreise für andere Aufgabengebiete können mit Zustimmung des Präsidiums des VDI gebildet werden. Die Leiter der Arbeitskreise werden nach ihrer Ernennung durch den Vorstand des BV dem Vorsitzenden der jeweiligen VDI-Gesellschaft oder VDI-Fachgruppe, des jeweiligen interdisziplinären Gremiums oder der Gliederung VDI Beruf und Gesellschaft vorgestellt.
    §16   Arbeitskreise (neu)
1. Der BV bildet bei Bedarf für bestimmte Aufgaben Arbeitskreise, die den Aufgabenbereichen der VDI-Gesellschaften, VDI-Fachgruppen, interdisziplinären Gremien oder der Gliederung VDI Beruf und Gesellschaft entsprechen. Arbeitskreise für andere Aufgabengebiete können mit Zustimmung des Präsidiums des VDI gebildet werden. Die Leiter sind im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der jeweiligen VDI-Gesellschaft oder VDI-Fachgruppe, des jeweiligen interdisziplinären Gremiums oder der Gliederung VDI Beruf und Gesellschaft nach Vorschlag der Arbeitskreise vom Vorsitzenden des BV einzusetzen.
    


 
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