Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.vdi.de sowie für eigenständige Websites unterhalb dieser Domain (Subdomains), so gesehen für den VDIni-Club.
Dem Verein Deutscher Ingenieure liegt viel daran, seinen Webauftritt allen Besuchenden so zugänglich wie möglich zu machen und zu gestalten. Rechtsgrundlage bildet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG.
Vorgaben des BFSG und dessen Einhaltung
Nach § 3 Abs. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen unter anderem bestimmte Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsakteuer anbietet oder erbringt, barrierefrei sein. Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit für Dienstleistungen richten sich nach der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. In der Verordnung finden sich insbesondere in § 12 und § 19 konkrete Anforderungen. So muss der Wirtschaftsakteuer etwa Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung in einer bestimmten Art und Weise bereitstellen.
Auch müssen Websites, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.
Hierbei orientieren wir uns konkret an den Anforderungen der Internet-Richtlinie „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG 2.2). Deren international anerkannte und gültige Standards dienen uns als Handlungsmaxime bei der Weiterentwicklung unserer Onlinepräsenz. Die kontinuierlich an neue Anforderungen angepasste Richtlinie bewertet den Konformitätsstatus einer Website nach drei Prioritäten: A, AA und AAA. Unsere Inhalte sollen insofern barrierefrei sein, dass sie idealerweise der zweiten Stufe (AA) entsprechen.
Bereits umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit
- Tastaturbedienbarkeit: Die gesamte Website, inklusive aller Formulare und interaktiver Elemente, ist vollständig über die Tastatur bedienbar.
- sichtbarer Fokus zur besseren Orientierung bei Tastaturnutzung
- Verwendung von Alternativ-Texten für Bilder
- semantisch korrektes HTML
- Skalierbarkeit der Inhalte (zum Beispiel durch Zoom-Funktion)
- Einsatz von speziellen Attributen zur Unterstützung von Assistenztechnologien, inklusive korrekter Rollen und Landmarks (ARIA)
- Deklaration der Seitensprache
- grundlegende Screenreader-Kompatibilität
- Bereitstellung von Untertiteln und Audiobeschreibungen, sofern verfügbar
- barrierefreie Gestaltung und Beschriftung von Formularen mit eindeutigen Labels und verständlichen Fehlermeldungen
- zugängliche Statusmeldungen und dynamische Inhalte, die auch für Screenreader erkennbar sind
- Anpassung des Corporate Designs an die Kontrastvorgaben
Feedback und Kontaktangaben
Verein Deutscher Ingenieure e.V.
Stichwort: Website/Barrierefreiheit
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Telefon 0211/6214-0
E-Mail-Adresse: vdi@vdi.de
Grundlage dieser Erklärung
Die Kanzlei „Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB“ aus Düsseldorf hat Anfang 2025 eine externe Prüfung von www.vdi.de durchgeführt. Hierbei sind die Vorgaben des BFSG und der BFSGV (Verordnung zum BFSG) berücksichtigt worden; und hinsichtlich der optisch/technischen Gestaltung haben die Standards der „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG 2.2) Berücksichtigung gefunden.
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
„Ein Verbraucher, der geltend macht, dass ein Wirtschaftsakteur gegen eine Bestimmung des BFSG oder der BFSGV verstößt und er daher das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen kann, ist berechtigt, bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zu stellen. Diese Schlichtungsstelle ist erreichbar unter www.schlichtungsstelle-bgg.de, unter der Anschrift „Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin“ und per E-Mail an info@schlichtungsstelle-bgg.de.“
Diese Erklärung wurde am 25. August 2025 erstellt und zuletzt am 01. Juni 2026 aktualisiert.
Hier kann man sich die Barrierefreiheitserklärung auch anhören

