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Richtlinie VDI 3783 Blatt 1 E

Ausbreitung von störungsbedingten Freisetzungen

Die Richtlinie VDI 3783 Blatt 1 E bietet eine Berechnungsmethode zur Abschätzung der Ausbreitung von Stoffen in der Atmosphäre, die bei Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs von Industrieanlagen freigesetzt werden können.

Die Methode ist insbesondere für Anwendungen im Rahmen der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) relevant. Die in der Richtlinie beschriebene Berechnungsmethode liefert eine detaillierte Konzentrationsverteilung der freigesetzten Stoffe in der Umgebung der Quelle. Diese Verteilung bildet die Grundlage für die Ermittlung von Gefährdungsbereichen, die im Sicherheitsbericht gefordert sind.

Darüber hinaus ermöglicht die Methode die Durchführung von Ausbreitungsberechnungen für die externe Notfallplanung, raumbedeutsame Planungen (angemessener Sicherheitsabstand) sowie die Festlegung von Sicherheitsabständen im Sinne der Gefahrstoff-Verordnung.

Im Fokus der VDI 3783 Blatt 1 E stehen wissenschaftlich fundierte Modelle, die sowohl für Anlagenbetreibende als auch für Behörden und Planende eine hohe Praxisrelevanz aufweisen. Die Berechnungsmethode unterstützt Entscheidungsträger und -trägerinnen dabei, potenzielle Risiken für Mensch und Umwelt besser zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. 

Die VDI 3783 Blatt 1 E richtet sich an Betreiber von Industrieanlagen, Behörden, sowie Stadtplaner und -planerinnen.

Die Richtlinie VDI 3783 Blatt 1 E „Umweltmeteorologie - Ausbreitung von störungsbedingten Freisetzungen“ ist als Entwurf erschienen und für 101 EUR bei DIN Media (Tel.: +49 30 2601-2260) erhältlich. Einsprüche zum Entwurf können über das elektronische Einspruchsportal oder eine E-Mail an die herausgebende Gesellschaft (krdl@vdi.de) eingereicht werden. Die Einspruchsfrist endet am 31.03.2025.

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VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.

Fachliche Ansprechpartnerin:
Dr. rer. nat. Julia Nickel-Kuhn
Telefon: +49 211 6214-927
E-Mail: nickel-kuhn@vdi.de

Heike Homann

Heike Homann

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