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Erfinderberatung – Arbeitskreis Gewerblicher Rechtsschutz

Der Ruhrbezirksverein bietet seit einigen Jahren eine Beratung für alle Fragestellungen zu dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes an. Fragen von Schülern und Studenten zu dem Berufsbild des Patentanwalts, Erläuterungen zu Regelungen von Arbeitnehmererfindungen, Prüfung geschäftlicher Ideen im Hinblick auf einen sinnvollen Schutz durch ein Patent oder Gebrauchsmuster, ein Design oder eine Marke (sie sogenannten Schutzrechte), Besprechung von Strategien für Schutzrechts-Anmeldungen haben ihren Platz bei der angebotenen Beratung, die verschiedene Hilfestellungen anbietet und dabei auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Anliegens eingeht.

Während sich Jungunternehmern die Frage stellt, welche Schutzmaßnahmen für Ihre neue Geschäftsidee möglich sind, um sich vor Nachahmern zu schützen, stellt sich den privaten Erfindern technischer Neuerungen die Frage, ob die Erfindung besser über eine Patentanmeldung oder ein Gebrauchsmuster geschützt werden kann und wie hoch die Kosten für einen Schutz in Deutschland oder darüber hinaus sind. Arbeitnehmer, welche für ihren Arbeitgeber eine Erfindung getätigt haben, die durch den Arbeitgeber genutzt wird, haben Sorge, ob die vertraglichen Vereinbarungen mit ihrem Arbeitgeber zur Nutzung der Erfindung auch wirklich ausgewogen sind. Dies sind nur einige wenige Beispiele für die Inhalte der Beratung.

Da jedes Anliegen seine besonderen Aspekte birgt, hat sich eine persönliche und individuelle Beratung etabliert. Wenn es beispielsweise um den Schutz einer technischen Neuerung geht, so wird im Rahmen der Beratung besprochen, ob eine Recherche im Hinblick auf die Patentwürdigkeit der Neuerung sinnvoll ist und wie eine solche Recherche ggf. vom Erfinder selbst durchgeführt werden kann. Da eine Patentanmeldung nicht zwingend von einem Patentanwalt ausgearbeitet und begleitet werden muss, werden im Rahmen der Beratung Hilfestellungen gegeben, wie eine Anmeldung allein durch den Erfinder getätigt werden kann.

Um die verschiedenen Anliegen zeitnah und unkompliziert besprechen zu können, erfolgt die Beratung telefonisch oder mit Hilfe eines Webmeetings, wobei auch ein persönliches Treffen möglich ist. Sollten Sie Fragen haben oder sollte Ihr Interesse geweckt sein, treten nehmen Sie einfach mit dem Arbeitskreis Kontakt auf.

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