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Grenzüberschreitend wirksam! 40 Jahre Luftreinhaltung

Luftschadstoffe schaden Umwelt und Gesundheit, auch fernab des Emissionsorts. Umweltbeobachtung und Atmosphärenforschung schaffen die Voraussetzung zur Luftreinhaltung: So konnte etwa der Schwefelausstoß um fast 90 Prozent gesenkt werden. Feinstäube in den Städten und Stickstoffemissionen zählen zu den aktuellen Problemen. Die Luftreinhaltekonvention CLRTAP koordiniert Maßnahmen, die diese reduzieren. Das Umweltbundesamt trägt maßgeblich dazu bei, tatkräftig unterstützt durch die Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss.

Die Genfer Luftreinhaltekonvention „Convention on Long-range Transboundary Air Pollution“ (CLRTAP) ist ein internationales Übereinkommen, das am 13. November 1979 unterzeichnet wurde. Sie trägt wesentlich dazu bei, weiträumige, grenzüberschreitende Luftschadstofftransporte und durch sie hervorgerufene Umweltprobleme zu mindern. 48 Staaten Europas und Vorderasiens sowie die Europäische Union (EU) arbeiten hier inzwischen erfolgreich zusammen. Auch die USA, Kanada und die Länder der ehemaligen Sowjetunion sind CLRTAP-Mitglieder. Sie eint das gemeinsame Ziel, Luftreinhaltung, Klimaschutz und den Schutz der biologischen Vielfalt noch besser miteinander zu verknüpfen.

Im Idealfall: Volkswirtschaftlicher Aufwand gering, Umweltnutzen hoch

In den 40 Jahren ihres Bestehens hat die Konvention acht völkerrechtlich verbindliche Protokolle hervorgebracht. Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich darin, den Schadstoffausstoß in die Atmosphäre durch Anwendung moderner Technologien zu mindern. Die Minderungsmaßnahmen sollten dabei einen möglichst geringen volkswirtschaftlichen Aufwand verursachen bei möglichst hohem Nutzen für die Umwelt. Die Protokolle legen fest, wie die Umweltbeobachtung, die wissenschaftliche Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten stattfindet. 

Am 7. Oktober 2019 trat die aktualisierte Fassung des 2005 verabschiedeten Göteborg-Protokolls völkerrechtlich in Kraft. Sie zielt darauf ab, gemeinsam unter anderem gegen die Versauerung und Eutrophierung (Nährstoffanreicherung) in Ökosystemen, wie Böden und Gewässern, vorzugehen.

Besonders erfolgreich gegen Versauerung von Böden und Gewässern 

Gerade mit ihren Maßnahmen gegen die Versauerung ist Genfer Luftreinhaltekonvention bisher sehr erfolgreich. So konnte in Deutschland und Europa seit 1990 der Schwefelausstoß in die Atmosphäre um fast 90 Prozent reduziert werden. Die geringeren Einträge wirken sich positiv auf die Ökosysteme aus: Oberflächengewässer erholen sich von den Schäden durch Versauerung, empfindliche Organismen kehren in die Lebensräume zurück. Böden reagieren zwar langsamer als Gewässer, erholen sich aber ebenfalls zunehmend, wie ein Vergleich zur Bodenzustandserhebung in den 1990er-Jahren zeigt. 

Bisher fokussieren sich die gemeinsamen Minderungsmaßnahmen vorwiegend auf Feinstäube und die Vorläufersubstanzen des bodennahen Ozons – unter anderem flüchtige organische Kohlenwasserstoffe (VOCs). Zukünftige CLRTAP-Maßnahmen werden sich verstärkt darauf konzentrieren, Stickstoffemissionen durch Landwirtschaft und Verkehr zu reduzieren.

Beschlüsse basieren auf wissenschaftlicher Evidenz

Die Genfer Luftreinhaltekonvention stützt ihre politischen und strategischen Beschlüsse dabei auf wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse. Dazu gehören auch umfangreiche Umweltbeobachtungsprogramme: weiträumig, dicht angelegt und durch die Länge der Beobachtungszeiträume weltweit einzigartig. 

Deutschland ist durch das Umweltbundesamt (UBA) in zahlreichen Arbeitsgruppen der Konvention vertreten. Das UBA berichtet jährlich über Luftschadstoff-Emissionen und liefert Daten aus Umweltbeobachtungsprogrammen des Bundes und der Länder. Ein Beispiel hierfür ist das UBA-Luftmessprogramm, das dem Europäischen Monitoring- und Bewertungsprogramm für Luftschadstoffe (EMEP) zuarbeitet.

Bei seiner Arbeit wird das UBA durch Expert*innen der Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss unterstützt. Mit ihren zahlreichen Standards, unter anderem zur Emissionsminderung, zur Umweltbeobachtung und zur Umweltmesstechnik ist die KRdL staatsentlastend tätig.

Autoren: Alice Quack, Dr. Christoph Sager

Redaktion: Thomas Kresser

Fachlicher Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Jochen Theloke
Geschäftsführer der VDI/DIN Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss
E-Mail: theloke@vdi.de

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