Direkt zum Inhalt

Radon – ein neues altes Thema

Im Rahmen der Themenabende des VDI Arbeitskreises Umweltschutztechnik in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Umweltberatung Nord R.U.N. berichtete der Sachverständige für Baubiologie Reinhard Hamann am 30.10.2019 über die aktuell neu diskutierte Radonproblematik in Innenräumen.

Seit 31.12.2018 gilt das neue Bundesstrahlenschutzgesetz. In diesem werden umfangreiche Ausführungen zur Radonproblematik festgelegt. Radon ist ein radioaktives Bodengas und ist nach Zigarettenkonsum der zweitwichtigste Einzelfaktor für Lungenkrebserkrankungen. Aus dem Erdreich gelangt es über Undichtigkeiten der erdberührten Bauteile in das Innere von Gebäuden und kann sich dort anreichern. Durch energetische Sanierungsmaßnahmen, die häufig zu einer deutlichen Verringerung der Luftwechselraten führen, kann es so in Gebäuden zu starken Anstiegen der Radonkonzentration kommen. Für Innenräume gilt nun  ein Referenzwert von 300 Bq/m³ (Becquerel/m³). Laut Umweltbundesamt wäre sogar ein Richtwert unterhalb von 100 Bq/m³ wünschenswert. 

Laut Bundesstrahlenschutzgesetz müssen die Bundesländer bis Ende 2020 Radonrisikogebiete ausweisen. In den ausgewiesenen Radonrisikogebieten besteht dann in allen Gewerberäumen, die im Erdgeschoss oder Keller liegen, eine Messpflicht zu Radon. 
In Norddeutschland gibt es durchaus Gebiete mit erhöhten Radonkonzentrationen im Boden. Vor allem entlang der gesamten Ostseeküste von Schleswig-Holstein und Mecklenburg sind diese zu finden. Aber auch in anderen Gebieten mit weniger hohen Radonkonzentrationen kann aufgrund von größeren Undichtigkeiten der Bodenplatte, Drainageschächten, offenen Rohrdurchführungen etc. eine Anreicherung von Radon bis oberhalb der Referenzwerte auftreten. 

Dipl.-Math.Reinhard Hamann, Ahrensburg

Artikel teilen