Direkt zum Inhalt
FAQ zur Richtlinienreihe VDI 6000

Sanitärräume: Grundsanierung, einmal anders

Ist es zulässig, in einer KiTa mit Kindern von drei Jahren bis Schuleintritt auf die Kabinentüren zu verzichten? Wie groß muss nach VDI 6000 Blatt 1 in einer Wohnung der Abstand von der Vorderkante eines WCs zu einer gegenüberliegenden Wand mindestens sein? Diese und weitere Fragen beantworten Fachleute aus dem Richtlinienausschuss VDI 6000 im FAQ zur Richtlinienreihe VDI 6000.

Viele Fragen an die VDI-Hauptgeschäftsstelle wurden vom Richtlinienausschuss VDI 6000 im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinienreihe aufgegriffen. 

Wie, es gibt eine neue VDI 6000? 

Ja, und nicht nur eine: Der VDI hat die gesamte Reihe grundlegend überarbeitet. 

Was gibt’s Neues?

Inhaltlich gibt es folgende Änderungen: 

  • Das Thema „Design for all“, mit „Genderneutralität“ oder „Unisex“ nur unzureichend beschrieben, wurde aufgegriffen, 
  • bisher nicht beschriebene Nutzungen, zum Beispiel der Gesundheitsbereich, aufgenommen,
  • Themen verallgemeinert, z.B. Schulen und Kinderbetreuung erweitert auf Bildungseinrichtungen insgesamt, also auch Universitäten, 
  • Themen neu gruppiert, z.B. „Wohnen“ und „Hotelzimmer“ zusammengeführt .

Strukturell ist auch etwas passiert: 

Die ganze Systematik der Richtlinie ist aktualisiert worden. Kenner der Richtlinie wissen, dass die „alten“, noch gültigen Weißdrucke der Richtlinien bestimmte Grundlagen in allen Blättern wiederholt enthalten. Das war bei der Erarbeitung der alten Ausgabe gewollt: Jede Richtlinie sollte für sich allein genommen vollständig sein. 

Diesem positiven Effekt stand ein Kollateralschaden gegenüber: Wer mehr als eine Richtlinie aus der Reihe brauchte, musste die Seiten mit den Grundlagen mehrfach bezahlen. Aus Sicht der Regelsetzung sind Wiederholungen eigentlich ein No-Go. Deshalb hat der Richtlinienausschuss für die neue Ausgabe einen anderen Ansatz gewählt:

Alles, was in mehr als einer der Richtlinien gebraucht wird, steht in VDI 6000 Blatt 1 (Grundlagen). Die Folgeblätter 2 bis 6 enthalten nur noch die für die jeweilige Nutzung spezifischen Festlegungen. Auch das hat Nebenwirkungen: Wer die Richtlinie für eine spezifische Nutzung, z.B. Wohnungen und Hotelzimmer (VDI 6000 Blatt 2) benötigt, muss nicht nur diese erstehen, sondern auch VDI 6000 Blatt 1. Aber dafür hat VDI 6000 Blatt 2 nur wenige Seiten. Der Schaden dürfte also, wenn überhaupt, gering sein. So richtig lohnt sich die neue Struktur aber, wenn man mehrere Folgeblätter braucht, denn jetzt bezahlt man die Grundlagen nicht mehrfach.

Früher brauchte ich Blatt x. Was brauche ich jetzt?

Die Blattnummern haben sich im Zuge der Überarbeitung geändert. So wurden die Themen sinnvoll geclustert. Wohnungen und Hotelzimmer wurden beispielsweise zusammengefasst, denn in beiden Fällen erfolgt die Nutzung zu einem gegebenen Zeitpunkt ausschließlich durch die Angehörigen der jeweiligen Nutzungseinheit. Der Bereich „Seniorenwohnen“ (Blatttitel früher „Seniorenwohnungen, Seniorenheime, Seniorenpflegeheime“) ist im Blatt „Gesundheitsbereich und Pflege“ aufgegangen. 

Der Übergang ALT zu NEU gelingt so: 

ALT  ⇒  entspricht

NEU

 

VDI 6000 Blatt 1VDI 6000 Blatt 1 +Blatt 2 (neue Themen enthalten)
VDI 6000 Blatt 2VDI 6000 Blatt 1 +Blatt 3
VDI 6000 Blatt 3VDI 6000 Blatt 1 +Blatt 4
VDI 6000 Blatt 4VDI 6000 Blatt 1 +Blatt 2 (neue Themen enthalten)
VDI 6000 Blatt 5VDI 6000 Blatt 1 +Blatt 4 (neue Themen enthalten)
VDI 6000 Blatt 6VDI 6000 Blatt 1 +Blatt 6

 

Zu den neuen Entwürfen sind Stellungnahmen bis 31.10.2022 möglich. Nutzen Sie die Chance, sich in die Regelsetzung einzubringen.  

Herausgeber der Richtlinienreihe VDI 6000 „Sanitärtechnik – Sanitärräume“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinien VDI 6000 Blatt 1 bis Blatt 6 sind im Juli 2022 als Entwürfe erschienen und können beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/6000 oder www.beuth.de möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie besteht durch Einreichung einer Stellungnahme über das elektronische Einspruchsportal oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (E-Mail: gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.10.2022. VDI-Mitglieder erhalten zehn Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

Fachlicher Ansprechpartner:
Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) 
Telefon: +49 211 6214-500
E-Mail: wollstein@vdi.de 

Sarah Janczura
Ansprechpartnerin

Sarah Janczura

Artikel teilen