Steuerliche Forschungsförderung als Innovator für Unternehmen
Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft getreten. In Deutschland steuerpflichtige Unternehmen haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Förderung von Forschung und Entwicklung in Form der sogenannten Forschungszulage.
Das klingt zunächst sehr technisch. Tatsächlich soll die Forschungszulage aber insbesondere durch ihre einfache und unbürokratische Ausführung bestechen. Steuern und einfach? Wie das zusammenpasst und warum sich hier eine richtig neue Chance für Unternehmen verbirgt, erklärt in dieser Folge von „Technik aufs Ohr“ Dr. Andreas Hoffknecht, Leiter der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beim VDI Technologiezentrum.
Vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen soll das Gesetz zur steuerlichen Förderung ein Booster sein. Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen für Branchen oder Themen. Entscheidend ist, dass geforscht oder entwickelt wird.
Wie beantragen Unternehmen die Forschungszulage?
Im Podcast erfahren interessierte Unternehmer*innen auch, wie sie die Forschungszulage beantragen können. Andreas Hoffknecht berichtet genau, wie die BSFZ unterstützt. Das Verfahren wurde möglichst unbürokratisch gestaltet – einige Vorgaben der EU-Kommission sind dennoch zu berücksichtigen. Wer Unterstützung für Forschung erhalten möchte, muss zwei Anträge stellen. Die BSFZ prüft die Förderberechtigung.
Moderatorin Sarah Janczura fragt im weiteren Verlauf des Gesprächs nach dem Berufsalltag von Andreas Hoffknecht. „Natürlich prüfen wir in erster Linie, ob es neuartig ist, was das betreffende Unternehmen da vorhat. Wir haben über 300 Mitarbeitenden, die uns zur Verfügung stehen und die Anträge im 4-Augen-Prinzip prüfen“, berichtet der Leiter.
Andreas Hoffknecht ist davon überzeugt, dass die steuerliche Forschungszulage ein Hebel für mehr Innovationen in Deutschland sein kann. Weitere Informationen gibt es auf der Website der BSFZ.
Autorin: Sarah Janczura
Hinweis: „Der Podcast „Technik aufs Ohr“ ist eine gemeinsame Produktion von VDI e.V. und ingenieur.de (VDI Verlag GmbH). Jegliche Werbung während der Podcast-Folge erfolgt ausschließlich über die VDI Verlag GmbH. Der VDI e.V. erzielt hieraus keinerlei Einnahmen.