Direkt zum Inhalt

Warmwasser-Heizungsanlagen vor Korrosion und Steinbildung schützen

Im Zuge einer Neufassung wurden die Inhalte der Richtlinienreihe VDI 2035 zusammengefasst und auf zwei Blätter reduziert. Anwender erhalten in der neuen VDI 2035 Blatt 1 Hinweise zur Vermeidung von Steinbildung und wasserseitiger Korrosion in Warmwasser-Heizungsanlagen innerhalb eines Gebäudes, bei denen die bestimmungsgemäße Vorlauftemperatur 100 °C nicht überschreitet.

Die Richtlinie VDI 2035 Blatt 1 gilt ebenso für Warmwasser-Heizungsanlagen, die temporär oder ständig in direkter hydraulischer Verbindung mit Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufen betrieben werden, sofern nicht andere Regelwerke oder Vorschriften für Kalt- und Kühlwasserkreisläufe strengere Anforderungen vorgeben. 

Die Richtlinie berücksichtigt die bisher getrennt behandelten Themen "Steinbildung" und "wasserseitige Korrosion" in einer gemeinsamen Richtlinie. Bei der Überarbeitung und Zusammenführung sind aktuelle fachliche Erkenntnisse sowie der Themenbereich Bestandsanlagen mit berücksichtigt worden.

Anlagen des Wärmecontractings zur Versorgung von Gebäudekomplexen sind Teil des Anwendungsbereichs, wenn das Ergänzungswasservolumen höchstens das Zweifache des Füllwasservolumens beträgt. Dies muss über die gesamte Lebensdauer der Anlage sichergestellt sein. Bei Abweichungen hiervon greift das AGFW-Arbeitsblatt FW 510 oder das VdTÜV-Merkblatt TCh 1466.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2035 Blatt 1 „Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen – Steinbildung und wasserseitige Korrosion“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im März 2019 als Entwurf und kann zum Preis von EUR 109,70 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/2035 möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.05.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

Stephan Berends
Ihr Ansprechpartner

Stephan Berends

Artikel teilen