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Zirkuläre Wertschöpfung online präsentiert

VDI Berlin-Brandenburg realisierte am 8. April seine erste Online-Veranstaltung. Thema: Zirkuläre Wertschöpfung.

Bausteine Zirkulärer Wertschöpfung online präsentiert

Erste Veranstaltung des VDI-Bezirksvereins im Online-Format

Der zweite Vortrag einer Veranstaltungsreihe des VDI-Bezirksvereins Berlin-Brandenburg zur Zirkulären Wertschöpfung fand am 08.04.2020 statt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde sie als erste Veranstaltung des Bezirksvereins online realisiert. 19 Interessierte nahmen an dieser Video-Konferenz teil.
Peter Herger von der GUT Unternehmens- und Umweltberatung und Leiter des Arbeitskreises Umwelttechnik führte durch die zweistündige Veranstaltung. Technisch unterstützt wurde er von den Vorstandsmitgliedern Florian Huber und David Seck,

Trennung von Abfällen als Grundlage für die Zirkuläre Wertschöpfung
Gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Gewerbeabfälle und gemischte Bau- und Abbruchabfälle machen einen großen Teil der bundesweit jedes Jahr entstehenden über 400 Mio. t Abfall aus. Sie sind nur mit großem Aufwand wieder in ihre Bestandteile zu trennen. Deshalb setzt der Gesetzgeber zunehmend auf die getrennte Erfassung der Wertstoffe und Bestandteile dieser Abfallfraktionen. Gute Beispiele für Regelungen dazu sind neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz das Batteriegesetz, das Elektro-Gesetz, das Verpackungsgesetz, sowie die Gewerbeabfall-Verordnung, nach der die Trennung von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vorzusehen ist. So sind Gewerbeabfälle u.a. in die Fraktionen Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle aufzutrennen, womit der gemischte Restabfall in nur geringen Mengen verbleibt. Aus den getrennt gesammelten Fraktionen entstehen dann durch Recycling wieder neue Materialien als „Rohstoffe“ für die Industrie.  

Begrenzte Lebensdauer von Produkten erzeugt Abfälle (Obsoleszenz)
Für die Wirtschaft gilt nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die s.g. Produktverantwortung, die sie dazu auffordert, abfallarm zu produzieren und so zu konstruieren, dass nach dem Gebrauch möglichst wenige Abfälle entstehen. Allerdings haben nicht alle Produkte eine Lebensdauer, die der Verbraucher beim Erwerb als angemessen erwartet. Neben der „natürlichen Obsoleszenz“, die durch Umwelteinflüsse hervorgerufen wird, sind manche Güter so produziert, dass sie sich schneller abnutzen als durch ihre Nutzung nötig. Beispiele aus eigener Erfahrung gibt es viele, sei es der Bruch eines wichtigen Bauteils oder das nach kurzer Zeit nicht vorhandene Ersatzteil bei einer erforderlichen Reparatur.  

Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die Einwegkunststoffrichtlinie
Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, deren Entwurf auf Basis der Abfallrahmen-richtlinie vorliegt, führt die Produktverantwortung weiter aus und formuliert, dass Erzeugnisse reparaturfreundlich konstruiert werden sollen. Auch sollen die Hersteller von Produkten an den Kosten für die Reinigung der Umwelt ebenso beteiligt werden, wie an der umwelt-verträglichen Verwertung bzw. Beseitigung der aus ihren Erzeugnissen entstandenen Abfälle. Wie bedeutsam dies ist,  wird bei der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie deutlich: So werden in Deutschland jährlich ca. 106 Milliarden Zigarettenstummel weggeworfen, von denen ein Teil in der Umwelt landet, wo sie sich nur schwer zersetzen. Nach der neuen Richtlinie sind künftig u.a. Wattestäbchen und Trinkhalme, Besteck, Teller, Rührstäbchen und Luftballonstäbe, die zur Stabilisierung an den Ballons befestigt werden, als Einweg-Kunststoffartikel nicht mehr erlaubt.

Dipl.-Ing. Peter Herger, Vorstandsmitglied im VDI-Bezirksverein Berlin-Brandenburg

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