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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Die Hygiene-Gefährdungsbeurteilung ist unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person durchzuführen. Eine Unabhängigkeit des Erstellers von jeglichen Vertriebsinteressen ist unbedingt empfehlenswert, auch wenn sie nicht vorgeschrieben ist.

Antwort:

Jede GBU ist regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Die Biostoffverordnung gibt aber hier ein Intervall von 2 Jahren zur Überprüfung vor. Nach der Inbetriebnahme beginnt der bestimmungsgemäße Betrieb. Damit werden Daten generiert, z.B. aus der Prozessüberwachung sowie der betriebsinternen Überwachung. Aus diesen Daten können neue Erkenntnisse erwachsen. Solche neuen Erkenntnisse sowie die Änderungen, die Einfluss auf die zu beherrschenden Gefährdungen haben, führen zur Notwendigkeit, die GBU zu aktualisieren. Wenn keine wesentlichen Änderungen bekannt sind, empfiehlt sich also trotzdem eine Überprüfung der GBU.

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