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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

VDI-Richtlinien ist per Vermutungswirkung der Status von allgemein anerkannten Regeln der Technik zu unterstellen. Siehe dazu auch im Handbuch der Rechtsförmlichkeit (https://www.bmj.de/DE/Themen/RechtssetzungBuerokratieabbau/HDR/HDR_node.html). VDI 2047 Blatt 2 wird zudem in der Begründung zur 42. BImSchV als maßgeblich für den Stand der Technik genannt. Sie ist also selbst kein Gesetz, hat jedoch einen recht hohen Grad an Verbindlichkeit. Die Rechtsfolgen für den Fall der Nichteinhaltung leiten sich aus der genannten Verordnung ab.

Antwort:

Zu diesem Thema findet sich einiges im Kommentar zur Richtlinienreihe VDI 2047 von Hilden/Moritz/Tutas (https://www.beuth.de/de/publikation/rueckkuehlwerke-kommentar-zur-richtlinienreihe-vdi-2047/255631764). Eine einfache und allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Zu beachten sind insbesondere die folgenden Aspekte:
Die Desinfektionsmittelzugabe kann nach VDI 2047 eine Wasseraufbereitung oder eine Wasserbehandlung sein, je nachdem, ob diese im Zusatzwasser oder im Nutzwasser erfolgt. Bei einer zentralen Nachspeisung mehrerer Systeme wird oft ein Teil der eigentlichen Wasserbehandlung für das Nutzwasser zur Vereinfachung schon mengenproportional dem Zusatzwasser zugegeben. Dadurch wird die eigentliche Wasserbehandlung mit Inhibitoren oder Desinfektionsmitteln zu einem Verfahren der Wasseraufbereitung. Der Ort der Buizidzugabe ist systemabhängig zu wählen. Idealerweise Zugabe an einer mischungsintensiven Stelle, möglichst stromauf vom Bereich der höchsten zu erwartenden mikrobiellen Belastung. Daher werden Biozide meist vor der VKA an Stellen zugegeben, wo hohe Temperaturen und große Oberflächen vorhanden sind. Durch Zwangsumwälzung und Verriegelung sollte jedoch in allen Bereichen eine ausreichende Konzentration vorliegen und die Verweil- bzw. Einwirkzeit hinreichend lang sein. Es ist durchaus möglich und bei bestimmten Konstellationen sinnvoll, das Biozid an mehreren Stellen zuzugeben. Die richtige Wahl der Impfstelle ist ebenso wie die richtige Wahl der Probenahmestellen spätestens bei der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung zu bewerten.

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