Direkt zum Inhalt

VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie ansehen

Richtlinie bestellen

Preis ab
149,00 EUR inkl. MwSt.
Bei Beuth bestellen

FAQ

Antwort:

Die Checkliste ist, wie Sie richtig feststellen, nur beispielhaft. Sie muss von jedem Betreiber spezifisch für seine Anlage erstellt werden. Dabei können Anlagenteile in Ihrer jeweiligen Anlage wegfallen, weil sie schlicht nicht vorhanden sind, gleichermaßen müssen aber in der Liste nicht erwähnte instandhaltungspflichtige Anlagenteile der eigenen Anlage eingefügt werden. Gleiches gilt für die Intervalle: Die angegebenen Intervalle sind nur zur Orientierung gedacht. Der Betreiber (bei entsprechender Delegation Sie als sein Mitarbeiter) steht in der Pflicht, sich für seine spezifische Anlage einen geeigneten Instandhaltungsplan zu erstellen und die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen.
Abschnitt 9.3.1 sagt an der Stelle ganz klar, dass die Besonderheiten der jeweiligen Anlage zu berücksichtigen sind und auch, dass Tabelle 1 nur zur Orientierung dient. Fazit: Wenn Sie durch gut dokumentierte Erfahrung (Inspektionsberichte) belegen können, dass Ihre Anlage mit längeren als den angegebenen Intervallen hygienisch sicher betrieben werden kann, können Sie die Intervalle ruhigen Gewissens heraufsetzen. Ist dem nicht so, würde ich persönlich davon abraten.
Die Durchführung von Inspektionen und Instandhaltungsmaßnahmen sollte man als Betreiber i. S. der eigenen Absicherung tunlichst sauber dokumentieren, da man sonst keinerlei Nachweismöglichkeit hat.

Antwort:

Für die Bestimmung des Nullwerts wird die wöchentliche Untersuchung über einen Zeitraum von drei Monaten empfohlen. Das sind 12 Messungen. In DIN EN ISO 8199 werden Berechnungen zur statistisch sicheren Angabe von Ergebnissen beschrieben. Danach wären bei den bei Koloniezahlbestimmungen üblicherweise gefundenen Zählbereichen etwas 35 Proben notwendig, um eine Veränderung statistisch sicher belegen zu können. Die Auswertung von 12 Proben erscheint vor diesem Hintergrund nicht unverhältnismäßig. Je weniger Proben zur Bestimmung einer Nulllinie herangezogen werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass gemäß Tabelle 3 Reaktionen aufgrund von Abweichungen von der Nulllinie erforderlich sind. Insofern ist es im Interesse des Betreibers der Verdunstungskühlanlage, die Nulllinie mit einer hinreichend großen Zahl an Proben zu bestimmen.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Teilen