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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Werden Trockenkühler bei Bedarf mit Wasser berieselt ("Gartenschlauch-Kühlung"), werden sie zu Nasskühlern. Damit sind alle Gefahren des Nasskühlbetriebs verbunden. Hier hilft es auch nur wenig, dass die Anlagen im Durchlauf betrieben werden, denn die nassen Bauteile sind dauernd nass und stehen im Kontakt mit der Atmosphäre. Lange Rede, kurzer Sinn: Ja, eine solche Anlage ist im Nassbetrieb so zu sehen wie ein Nasskühlturm. Die Reinigung mit dem Hochdruckreiniger ist eine andere Sache: Die Anlage wird ja während der Reinigung nicht betrieben. Es sollte sichergestellt werden, dass die Anlage vor dem Wiederanfahren wieder trocken ist. Sie ist also nicht dauerfeucht und sollte daher nicht verkeimen. Natürlich ist darauf zu achten, dass die mit dem Hochdruckreiniger befreiten Verschmutzungen nicht in die Umgebung "hinausgeblasen" werden, und natürlich ist auch der Arbeitsschutz zu beachten.

Antwort:

Richtig ist, dass in der Richtlinie (leider) nur im Abschnitt „Regelmäßige Laboruntersuchungen“ der explizite Hinweis steht, dass die Probenahme durch nach VDI 2047 Blatt 2 oder VDI 6022 geschultes Personal erfolgen soll. Die Schulung oder Nicht-Schulung von Personal hat jedoch Folgen: Nach den Grundregeln rechtswirksamer Delegation (siehe auch VDI 3810 Blatt 1.1) ist eine Delegation nur dann wirksam, wenn der Delegationsempfänger (1) fachlich geeignet ist, (2) ihm seine Aufgabe genau und verständlich vermittelt wurde, (3) er die Möglichkeiten (insbesondere Zugang) und Mittel hat, seine Aufgabe eigenverantwortlich zu erfüllen und (4) der Delegierende die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgabe in angemessenem Rahmen überprüft. Eine Schulungsurkunde nach VDI 2047 Blatt 2 dürfte i. S. einer entlastenden Dokumentation für (1) (fachliche Eignung) und Teilaspekte von (2) (Einweisung) wirken. Selbstverständlich kann eine Führungskraft auch durch entsprechenden Aufwand bei (2) (Einweisung) und (4) (Kontrolle) die nötige Absicherung erzielen. Die Verantwortung für die Probenahme bleibt in diesem Fall allerdings möglicherweise vollständig bei der Führungskraft.

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