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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Nein - und ja. Grundsätzlich hat, wer eine VDI-Urkunde hat, an der Schulung mit Erfolg teilgenommen, und die Urkunde bestätigt, dass die Person zum Zeitpunkt der Schulung den zu dem Zeitpunkt aktuellen Stand des Wissens im nötigen Umfang vermittelt bekommen hat. Aber der Stand des Wissens entwickelt sich weiter. Mit ihm auch die einschlägigen rechtlichen Vorgaben und technischen Regeln. Folglich sollte man sein Wissen von Zeit zu Zeit auffrischen. Dafür kann man kein scharfes Datum nennen, weil heute noch nicht bekannt sein muss, dass sich in ein, zwei oder wie vielen Jahren auch immer beispielsweise die 42. BImSchV ändert.
In Ihrem Fall ist es etwas einfacher: Wenn Ihre Urkunde auf einer Schulung nach VDI 2047 Blatt 2 beruht, dann ist sie schon etwas älter. Aktuell gilt für die Schulungen die VDI-MT 2047 Blatt 4. Damit erscheint die Teilnahme an einer neuen Schulung dringend angeraten.

Antwort:

Diese Fragestellung wird derzeit in verschiedenen Kreisen diskutiert und wird ausführlicher als hier im bald erscheinenden Kommentar zur Richtlinienreihe VDI 2047 behandelt.
Über die theoretische anlagentechnische Trennung der Prozesse wird interpretiert, dass derartige Anlagen nicht von der 42. BImSchV erfasst werden sollen. Betreiber stoßen auf der Suche nach günstigen und einfachen Lösungen für Rückkühlanlagen auf die Eigenerklärungen einiger Hersteller, dass deren Anlagen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen würden. Betreiber gehen dann davon aus, dass der Betrieb der neuen Verdunstungskühlanlagen zukünftig nicht mehr den Anforderungen der 42.BImSchV unterliegt. Hierbei ist Vorsicht geboten.
Auch wenn unter Laborbedingungen nachgewiesen wurde, dass keine Aerosole entstehen, kann unter Praxisbedingungen, gerade bei ungeschützter Außenaufstellung und stärkerem Wind, eine klare Trennung zwischen den Prozessen Verdunstung und Wärmeabfuhr nicht garantiert werden. Da diese Art von Verdunstungskühlanlagen häufig mit unbehandeltem Trinkwasser betrieben wird, kann es in Abhängigkeit von der örtlichen Trinkwasserhärte auch zu mineralischen Ablagerungen kommen, wodurch sich die Querschnitte in den Matten und zwischen den Lamellen verkleinern und somit das tatsächliche Strömungsverhalten von der Theorie abweicht. Durch die Trennung der Prozesse Verdunstung und Wärmeabfuhr wird das Risiko der Legionellenvermehrung und -verbreitung anlagentechnisch sicher minimiert, aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn derartige Anlagen mit legionellenhaltigem Wasser betrieben werden, stellen diese Anlagen ein Risiko für die Umgebung dar. Der Nassbetrieb dieser Anlagen mit Berieselung und Verdunstung findet meist bei Umgebungstemperaturen oberhalb von 25 °C statt. So kann es auch ohne Kontakt zu einem Wärmeübertrager zu einer Vermehrung von Legionellen kommen. Auf den eingesetzten "Pads" kommt es durch die Verdunstung zur Eindickung von Wasserinhaltsstoffen und so können sich mineralische Ablagerungen und Biofilme ausbilden. Als Zusatzwasserqualität wird oft Trinkwasserqualität angenommen. Trinkwasser ist jedoch nicht steril, sondern kann mikrobiologische Belastungen in geringen Konzentrationen enthalten. Die wechselnden Betriebsmodi der Anlagen (Trocken- und Nassbetrieb) führen zu Stagnationen in der Nachspeiseleitung. Dadurch kann es zu günstigen Vermehrungsbedingungen für Legionellen kommen. Dies ist abhängig von der vorhandenen Rohwasserqualität, eventuell eingesetzter Wasseraufbereitungstechnik, der gewählten Leitungsführung sowie durch Sonneneinstrahlung verursachten hohen Temperaturen. Bei dieser Art von Nachspeisesystemen wurden schon mehrfach Belastungen mit Legionellen im Zusatzwasser und auch im Nutzwasser festgestellt.
Aussagen wie, "Dieser Anlagentyp fällt nicht in den Anwendungsbereich der 42. BImSchV.", können daher seitens der Hersteller nicht rechtssicher pauschal behauptet werden. Seitens der Behörden sollte grundsätzlich eine Überprüfung durch einen Sachverständigen stattfinden, um im konkreten Einzelfall zu klären, ob eben genau diese Anlage bei dem konkreten Betreiber mit allen örtlichen Rahmenbedingungen wie Aufstellort, Wasserqualität, Ausführung usw. in den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fällt oder nicht.
Wenn ein Betreiber mit dem Betrieb einer Verdunstungskühlanlage eine Gefahrenquelle schafft, um die technisch günstigen Eigenschaften von Wasser zur kostengünstigen Verdunstungskühlung zu nutzen, muss er auch die notwendige Risikoanalyse und Risikobewertung umsetzen. Aufgrund des vorhandenen Risikos im Betrieb sollten alle Rückkühlanlagen mit Verdunstung über die Verordnung erfasst bleiben oder werden. Es kann nicht zielführend sein, dass Gefahrenquellen unerkannt vorhanden sind. Anlagen, die bisher außerhalb der Verordnung umgesetzt sind, sind nicht bei der Behörde gemeldet und sind nicht von deren Kataster erfasst. Diese Anlagen werden dann nicht über die Verordnung mit labortechnischer Kontrolle und Sachverstand überprüft. Alle Verdunstungskühlanlagen sollten grundsätzlich im Kataster gemeldet, erfasst und mit einer ausführlichen Hygiene-Gefährdungsbeurteilung objektbezogen betrachtet werden.

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