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VDI 2047 Blatt 3

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2018-04
Herausgeber
Energie und Umwelt
Autor
Energie- und Umwelttechnik
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
34
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.

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FAQ

Antwort:

VDI-Richtlinien ist per Vermutungswirkung der Status von allgemein anerkannten Regeln der Technik zu unterstellen. Siehe dazu auch im Handbuch der Rechtsförmlichkeit (https://www.bmj.de/DE/Themen/RechtssetzungBuerokratieabbau/HDR/HDR_node.html). VDI 2047 Blatt 2 wird zudem in der Begründung zur 42. BImSchV als maßgeblich für den Stand der Technik genannt. Sie ist also selbst kein Gesetz, hat jedoch einen recht hohen Grad an Verbindlichkeit. Die Rechtsfolgen für den Fall der Nichteinhaltung leiten sich aus der genannten Verordnung ab.

Antwort:

Zu diesem Thema findet sich einiges im Kommentar zur Richtlinienreihe VDI 2047 von Hilden/Moritz/Tutas (https://www.beuth.de/de/publikation/rueckkuehlwerke-kommentar-zur-richtlinienreihe-vdi-2047/255631764). Eine einfache und allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Zu beachten sind insbesondere die folgenden Aspekte:
Die Desinfektionsmittelzugabe kann nach VDI 2047 eine Wasseraufbereitung oder eine Wasserbehandlung sein, je nachdem, ob diese im Zusatzwasser oder im Nutzwasser erfolgt. Bei einer zentralen Nachspeisung mehrerer Systeme wird oft ein Teil der eigentlichen Wasserbehandlung für das Nutzwasser zur Vereinfachung schon mengenproportional dem Zusatzwasser zugegeben. Dadurch wird die eigentliche Wasserbehandlung mit Inhibitoren oder Desinfektionsmitteln zu einem Verfahren der Wasseraufbereitung. Der Ort der Buizidzugabe ist systemabhängig zu wählen. Idealerweise Zugabe an einer mischungsintensiven Stelle, möglichst stromauf vom Bereich der höchsten zu erwartenden mikrobiellen Belastung. Daher werden Biozide meist vor der VKA an Stellen zugegeben, wo hohe Temperaturen und große Oberflächen vorhanden sind. Durch Zwangsumwälzung und Verriegelung sollte jedoch in allen Bereichen eine ausreichende Konzentration vorliegen und die Verweil- bzw. Einwirkzeit hinreichend lang sein. Es ist durchaus möglich und bei bestimmten Konstellationen sinnvoll, das Biozid an mehreren Stellen zuzugeben. Die richtige Wahl der Impfstelle ist ebenso wie die richtige Wahl der Probenahmestellen spätestens bei der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung zu bewerten.

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