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VDI 2047 Blatt 3

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2018-04
Herausgeber
Energie und Umwelt
Autor
Energie- und Umwelttechnik
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
34
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.

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FAQ

Antwort:

Die UBA-Empfehlung zur zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/dokumente/legionellenempfehlung_2020_03_06_uba_format_0.pdf) legt fest, dass Proben nach 42. BImSchV (also Proben, die justiziabel sein müssen) nur von bei der DAkkS akkreditierten Laboren ausgewertet und nur von Probenehmern durchgeführt werden dürfen, die in die Akkreditierung des Labors eingebunden sind. Diese Regelung gilt seit mindestens 2017.

Antwort:

Das Thema ist komplex und lässt sich nicht kurz beantworten. Sehr ausführlich wird es im Kommentar zur Richtlinie (siehe https://www.beuth.de/de/erweiterte-suche/272754!search?alx.searchType=complex&searchAreaId=1&query=R%C3%BCckk%C3%BChlwerke+-+Kommentar+zur+Richtlinienreihe+VDI+2047+&facets%5B276612%5D=&hitsPerPage=10) behandelt.

VDI 2047 Blatt 2 betont, dass entsprechend dem Minimierungsgebot auf die Verwendung von Bioziden, wann immer möglich, zu verzichten ist. Die Praxis zeigt aber, dass zur Minimierung der mikrobiologischen Vermehrung und zur schnellen Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs gerade bei Überschreitungen der mikrobiologischen Prüf- und Maßnahmenwerte der Einsatz von Bioziden häufig angezeigt ist. Daher werden in der Richtlinie auch sehr viele Aussagen über die Anwendung von Bioziden getroffen. Welcher Biozidwirkstoff, in welcher Konzentration, wie oft und wann einzusetzen ist, hängt von sehr vielen Faktoren ab. Neben abwasserseitigen Vorgaben sind dies die vorhandene Nutzwasserqualität, die mikrobiologische Situation, die Werkstoffvielfalt, die Dynamik und die Verweilzeit im System und vor allem, wie gut die Filtration des Nutzwassers umgesetzt ist. Die richtige Dosierung von Bioziden ist eine anspruchsvolle Aufgabe für den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen. Es sollten sowohl Überdosierungen als auch Unterdosierungen vermieden werden. Durch Unterdosierung kann es zu einem erhöhten mikrobiologischen Wachstum kommen, und es können Resistenzen entstehen. Durch Überdosierung können neben abwasserrechtlichen Problemen auch erhöhte Korrosionsangriffe stattfinden.

In vielen Systemen haben sich anpassbare Zeitfenster mit einem gewissem Biozidüberschuss (überschussgeregelt) und entsprechender Absalzverriegelung als zielführend gezeigt. Ein permanenter, hoher Biozidüberschuss kann jedoch nicht zielführend sein und ist bei Einhaltung der abwasserseitigen Vorgaben verfahrenstechnisch auch nicht möglich, da
dann eine permanente Absalzverriegelung (keine Absalzung) zu einer enormen Aufsalzung führen würde und kein ordnungsgemäßer Betrieb möglich wäre.

Diese Zusammenhänge sind in der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung für jedes System zu erfassen und individuell zu lösen, hierbei sind engmaschige mikrobiologische Kontrollen hilfreich.

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