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VDI 2047 Blatt 3

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2018-04
Herausgeber
Energie und Umwelt
Autor
Energie- und Umwelttechnik
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
34
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.

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FAQ

Antwort:

Für die Anwendung von Pseudalert im Wasser von Verdunstungskühlanlagen liegen bislang keine Erfahrungen vor. Das IWW Mülheim hat bei Untersuchungen in Oberflächenwässern gefunden, dass Pseudalert in Wässern mit hoher Begleitflora nicht geeignet ist. Es ist damit aber nicht ausgeschlossen, dass das Verfahren für das Kreislaufwasser von Verdunstungskühlanlage funktioniert.

Antwort:

Werden Trockenkühler bei Bedarf mit Wasser berieselt ("Gartenschlauch-Kühlung"), werden sie zu Nasskühlern. Damit sind alle Gefahren des Nasskühlbetriebs verbunden. Hier hilft es auch nur wenig, dass die Anlagen im Durchlauf betrieben werden, denn die nassen Bauteile sind dauernd nass und stehen im Kontakt mit der Atmosphäre. Lange Rede, kurzer Sinn: Ja, eine solche Anlage ist im Nassbetrieb so zu sehen wie ein Nasskühlturm. Die Reinigung mit dem Hochdruckreiniger ist eine andere Sache: Die Anlage wird ja während der Reinigung nicht betrieben. Es sollte sichergestellt werden, dass die Anlage vor dem Wiederanfahren wieder trocken ist. Sie ist also nicht dauerfeucht und sollte daher nicht verkeimen. Natürlich ist darauf zu achten, dass die mit dem Hochdruckreiniger befreiten Verschmutzungen nicht in die Umgebung "hinausgeblasen" werden, und natürlich ist auch der Arbeitsschutz zu beachten.

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