VDI 2077 Blatt 2 - Überprüft und bestätigt Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wasserversorgungssysteme
Auf einen Blick
- Englischer Titel
- Energy consumption accounting for the building services - Water supply systems
- Erscheinungsdatum
- 2012-01
- Herausgeber
- VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- VDI-Fachbereich Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 9
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Die Richtlinie gilt für die Kostenverteilung und -abrechnung von Wasserver- und -entsorgungsanlagen von Gebäuden mit mehr als einer Nutzeinheit. Unberücksichtigt bleiben Energiekosten für die Wassererwärmung. Diese sollen in anderen Teilen der Richtlinie VDI 2077 behandelt werden. In dieser Richtlinie wird beschrieben, in welcher Weise eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung anzuwenden ist, damit eine verursachungsgerechte und nachvollziehbare Abrechnung der Wasserkosten erfolgen kann. Diese Richtlinie lässt sich auf fast alle Arten von Wässern, z. B. Trinkwasser, Warmwasser, Betriebswasser (siehe VDI 2070), Abwasser, Regenwasser anwenden, die verbrauchsabhängig abgerechnet werden sollen.
FAQ
Antwort:
Eine Rohrwärmekorrektur kann vorgenommen werden, wenn aus den Abrechnungen erkennbar wird, dass Verteilungsungerechtigkeiten auftreten. D.h., die Werte zeigen auf, dass Nutzer Wärme bezahlen, die sie nicht selbst nutzen. Ob sich das für Sie persönlich kostenerhöhend oder kostensenkend auswirkt, kann man per Ferndiagnose nicht beantworten. Es kann unterschiedliche Gründe dafür geben, dass in einer Nutzeinheit die Heizung mehr oder weniger stark genutzt wird, mal technischer Natur, mal in individuellen Vorlieben begründet. Grundsätzlich tritt das Problem eher auf, wenn ein Gebäude wärmegedämmt wird, aber die heiztechnische Anlage nicht modernisiert wird.
Antwort:
Der Aspekt unterschiedlich langer Rohre in Dachgeschosswohnungen wurde bereits am 3.4.2015 gefragt und beantwortet. (Suchwort: "Stummel")
Zu juristischen Fragestellungen ("Müssen wir ... hinnehmen?") können und dürfen wir Sie nicht beraten.