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VDI 2077 Blatt 3.1 Berichtigung 1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen - Berichtigung zur Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.1:2012-11

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems - Corrigendum concerning guideline VDI 2077 Part 3.1:2012-11

Erscheinungsdatum
2013-10
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
2
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Das Dokument enthält einen Korrekturhinweis.

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FAQ

Antwort:

Ein genereller Anspruch auf Abrechnung nach Fläche besteht nicht. Wenn festgestellt würde, dass die vorliegende Verbrauchsausstattung ungeeignet ist, wäre eine Abrechnung nach Fläche geboten (§9a der HeizkostenV).
Die angegebenen Werte (20% "erfasste kWh") lassen einen hohen Rohrwärmeanteil vermuten (Anmerkung: Heizkostenverteiler erfassen keinen exakten Energieverbrauch. VDI 2077 spricht von Verbrauchswärmeanteil). Leider sind Korrekturverfahren, z.B. nach VDI 2077 Blatt 3.5, bei im Estrich verlegten Leitungen (wie im vorliegenden Fall) gemäß einem BGH-Urteil nicht anwendbar. Inwieweit durch den zu vermutenden hohen Rohrwärmeanteil eine unbillige Kostenverteilung verursacht wurde und eine flächenbezogene Abrechnung angezeigt wäre, kann wohl nur im Rahmen einer Detailuntersuchung durch einen Sachverständigen festgestellt werden.

Unabhängig von der Frage der aktuellen Abrechnung kann vermutet werden, dass hier eine zu hohe Heizkurveneinstellung vorliegt. Eine Anpassung der Vorlauftemperaturregelung könnte für die Zukunft eine Erhöhung des Verbrauchswärmeanteils aber auch einen insgesamt energieeffizienteren Betrieb ermöglichen.

Antwort:

Bei Fußbodenheizung ist das Verfahren (selbst unter der Annahme, dass man Werte anpassen würde) kaum sinnvoll anwendbar, da Fußbodenheizungen in der Regel nicht mit Heizkostenverteilern, sondern mit wohnungsweisen Wärmezählern gemessen werden. Bei wohnungsweisen Wärmezählern wird aber die Rohrwärme (Verteilverluste innerhalb der Wohnung) mit gemessen. Daher ist in Blatt 3.5 eine Variante mit Wärmezählen zwar in den Definitionen und bei der Ermittlung des Verbrauchswärmeanteils berücksichtigt, dann aber beim Bilanzverfahren, Abschnitt 5.5, und im Abschnitt 6 nicht weiter beschrieben (zugegebenermaßen nicht ganz konsequent, aber das ist ein Relikt aus einem Einspruch zu einer älteren Fassung, das uns durch die Lappen gegangen ist). Tatsächlich müsste man, wollte man Wärmezähler weiter berücksichtigen, m.E. diese Variante nur für Gebäude mit Heizkörpern, nicht aber für Fußbodenheizungen mit wohnungsweisen Wärmezählern erlauben (und dafür tatsächlich eine eigene Betrachtung für den dann wohl sinnvollen Wert von rw,korr anstellen). Für die Berücksichtigung der Verteilverluste vor den Wohnungen gibt es ja den Grundkostenanteil. Hier gilt: 50% passt praktisch immer.

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