Direkt zum Inhalt

VDI 2077 Blatt 3.1 Berichtigung 1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen - Berichtigung zur Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.1:2012-11

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems - Corrigendum concerning guideline VDI 2077 Part 3.1:2012-11

Erscheinungsdatum
2013-10
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
2
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Das Dokument enthält einen Korrekturhinweis.

Richtlinie bestellen

Preis ab
0,00 EUR inkl. MwSt.
Bei Beuth bestellen

FAQ

Antwort:

In der Tat wird eine besser gedämmte Wohnung unbestritten einen geringeren Heizwärmebedarf haben als eine schlechter gedämmte. Das hat jedoch mit der Rohrwärmekorrektur nichts zu tun. Es dürfte im Gegenteil so sein, dass die bessere Dämmung einzelner Wohnungen die durch Rohrwärme bewirkten Kostenverschiebungen verschlimmert hat. Machen wir ein Gedankenexperiment: Wohnung A und Wohnung B sind zunächst identisch in allen Punkten (einschließlich des Nutzerverhaltens). Dann sollten die Verbräuche gleich sein. Ein Teil der Wärme, die in die Wohnungen gelangt, wird durch Wärmeabgabe der Rohre dorthin transportiert, der Rest über die Heizkörper. Jetzt wird Wohnung A besser gedämmt. In dieser Wohnung werden nun aufgrund der besseren Dämmung die Heizkörper weniger aufgedreht und die Heizkostenverteiler an den Heizkörpern zeigen entsprechend weniger an. Die ungedämmt verlegten Rohre leisten aber nach wie vor nahezu denselben Beitrag zur Beheizung der Wohnung, denn sie werden nicht abgedreht und sie stehen immer unter voller Vorlauftemperatur. Die Heizkostenverteiler zeigen Werte an, die nicht direkt Energiemengen entsprechen, sondern ins Verhältnis gesetzt werden. Die Situation vor besserer Dämmung war ungefähr: A hatte, ebenso wie B 50 % der gesamten angezeigten Einheiten. Nach Verbesserung der Dämmung ist die Situation vielleicht folgende: A 30 %, B: 70 %. Was vorher unproblematisch war, nämlich, dass die Wärmebeiträge der Rohre nach den Anzeigewerten mitverteilt wurden, obwohl sie nicht gemessen wurden, wird jetzt zum Problem: A erhält weniger „Heizkörperwärme“ und weniger Rohrwärme zugeordnet, B entsprechend mehr, obwohl nur die „Heizkörperwärme“ bei A geringer geworden ist. Die Investition in bessere Dämmung lohnt in jedem Fall. Wäre die Rohrwärmekorrektur bei Ihnen schon vorher angewandt worden oder hätten alle in gleicher Weise die Dämmung verbessert, hätten Sie nach Durchführung dieser Maßnahme auch eine niedrigere Heizkostenrechnung gehabt.

Antwort:

Der jährliche Heizwärmebedarf hängt von den Witterungsbedingungen während des Jahrs ab. Es ist intuitiv verständlich, dass in einem milden Winter insgesamt weniger Heizenergie verbraucht wird als in einem harten. Rohrwärme leistet einen Beitrag zur Beheizung der Wohnung. Ich würde davon ausgehen, dass die Rohrwärmemenge (wohlgemerkt: -menge, nicht -anteil!) insbesondere bei hoher Vorlauftemperatur der Heizung auch über die Jahre deutlich weniger schwankt als der Gesamtverbrauch, da die Rohrlängen innerhalb der Wohnung konstant sind und die Temperaturdifferenz zwischen Rohr und Wohnung auch nahezu konstant bleibt. (Bei einer Vorlauftemperatur von beispielsweise 70°C spielt es keine große Rolle, ob in der Wohnung 20°C oder 21°C herrschen, die Temperaturdifferenz beträgt einmal 50°C, einmal 49°C.) Wenn nun ein Winter mild ist, reicht die Rohrwärme im Extremfall schon aus, um die Wohnung zu beheizen, die Heizkörper werden nicht aufgedreht. Der RohrwärmeANTEIL ist dann recht hoch, aber nur, weil der gemessene Verbrauch gering ist. In einem harten Winter werden die Heizkörper aufgedreht, und es kommt zu einem Sprung in den VerbrauchswärmeANTEILEN, weil nun höhere Werte gemessen werden. Die Berechnung dieser Größen wird in VDI 2077 Beiblatt beschrieben. Diese Richtlinie kann über den Beuth Verlag (www.beuth.de) bezogen oder in Richtlinienauslegestellen (www.vdi-richtlinien.de/auslegestellen) eingesehen werden.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Teilen